Wir haben alle gesetzlichen Regelungen, die Taxiunternehmen, Taxiunternehmer und angestellte Fahrer betreffen können, kurz zusammengefasst.
Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen: Wurde kurz vor Jahresschluss noch schnell durchgepeitscht und krankt aus Taxisicht daran, dass es wohl nur für Registrierkassen gilt und nicht für Taxameter.
Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht.
Flexi-Rente: Das Flexirenten-Gesetz ermöglicht den flexiblen Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Ab 1. Januar 2017 gilt: Wer eine Regelaltersrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht seinen Rentenanspruch, wenn er weiter Beiträge zahlt. So kann man seine Rente um bis zu neun Prozent jährlich steigern. Die Beiträge des Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung entfallen zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Ab 1. Juli 2017 lassen sich Teilrente und Hinzuverdienst individuell kombinieren.
Rentenbeitragssatz: Wegen der guten Finanzlage der Rentenkasse bleibt der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung auch 2017 bei 18,7 Prozent. In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt er weiterhin 24,8 Prozent.
Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung: Ab 1. Januar 2017 beträgt der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin 84,15 Euro monatlich.
Renteneintritt sechs Monate später: Seit 2012 steigt die Altersgrenze für den Eintritt in die Rentenphase schrittweise. Das heißt: Wer 1952 geboren ist und 2017 in den Ruhestand geht, muss sechs Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung: Ab 1. Januar 2017 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West von 6.200 Euro in 2016 auf 6.350 Euro im Monat. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt von 5.400 auf 5.700 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der Gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich 2017 auf 57.650 Euro jährlich (2016: 56.250 Euro). Wer mit seinem Einkommen über dieser Grenze liegt, kann eine private Krankenversicherung abschließen.
Beiträge für Gesetzliche Krankenkassen: Der allgemeine Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Die Hälfte davon trägt der Arbeitnehmer, die andere Hälfte der Arbeitgeber. Benötigen die Kassen mehr Geld, können sie einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für 2017 bleibt stabil und liegt weiterhin bei 1,1 Prozent. Die Kassen können je nach Finanzlage davon abweichen.
Weniger Bürokratie für Unternehmen: Die Bundesregierung befreit kleine und mittlere Unternehmen spürbar von bürokratischen Belastungen. Dadurch bleibt mehr Zeit für das eigentliche Geschäft, für Innovationen, Arbeitsplätze und Ausbildung. Vom zweiten Bürokratieentlastungsgesetz profitieren rund 3,6 Millionen Unternehmen. Sie sparen künftig 360 Millionen Euro pro Jahr.
Elektronische Steuererklärung ohne Belege: Die Bundesregierung möchte zukünftig auf Papier-Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Finanzamt in beide Richtungen weitgehend verzichten. Steuerpflichtige müssen ab Januar 2017 bei der elektronischen Steuererklärung Papierbelege, wie Spendenquittungen, nicht mehr einreichen, sondern nur noch aufbewahren.
Straßenverkehrsordnung: Auch im Straßenverkehr treten 2017 einige Neuregelungen in Kraft. Vor allem relevant für das Taxigewerbe dürfte die Neuorganisation der Rettungsgasse sein. Hinzukommen erweiternde Regelungen für Eltern, die radelnde Kinder begleiten, 30er-Zonen, E-Bikes und Radwegen.
Diese Zusammenfassung ist natürlich unvollständig. Die vollständige Aufstellung finden Sie zum Beispiel auf der Webseite der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de mit Links zu den einzelnen Gesetzen, beziehungsweise Änderungen und Erweiterungen. (tb)