Das Wiener Handelsgericht bestätigt mytaxi bei seinen 50-Prozent-Aktionen. Die Klage der CC Taxicenter GmbH dagegen wurde gestern in allen Punkten abgewiesen.
Auslöser des Rechtsstreits war eine Rabattaktion im Mai 2015. Während dieser Aktion berechnete mytaxi allen Fahrgästen, die ihr Taxi innerhalb des Aktionszeitraums via App bestellt und bargeldlos bezahlt haben, nur den halben Fahrpreis. Die an mytaxi angeschlossenen Taxiunternehmer hingegen erhielten den vollen Fahrpreis. Dieses Vorgehen wurde damals von der Wirtschaftskammer Wien gebilligt. Die CC Taxicenter GmbH, die in Wien die Taxizentralen 40100 und 60160 betreibt, hielt dies für unlauteren Wettbewerb und beantragte deshalb beim Handelsgericht Wien eine einstweilige Verfügung, welcher in erster Instanz stattgegeben wurde.
Daraufhin ging mytaxi vor dem OLG Wien in Berufung. Dort wurde diese Verfügung in zweiter Instanz abgewiesen. Dagegen hat die CC Taxicenter wiederum beim Handelsgericht Wien Klage eingereicht und so das Hauptsacheverfahren eingeleitet. Im Hauptsacheverfahren wurde nun zugunsten von mytaxi entschieden. Die Klage wurde in allem Punkten abgewiesen. Damit sind die Rabattaktionen von mytaxi in Österreich rechtens, der App-Vermittler darf im Rahmen kurzfristiger Marketingaktionen Taxifahrten bezuschussen.
Auch in Deutschland haben die Rabatt-Aktionen die Gerichte beschäftigt – mit unterschiedlichen Ergebnissen. Das Hamburger Landgericht stellte sich auf die Seite von mytaxi, und auch in Stuttgart kippte das Oberlandesgericht eine einstweilige Verfügung des dortigen Landgerichts. Das hatte die Rabatte ursprünglich verboten, allerdings nur in der Region. In Köln erließ das Oberlandesgericht hingegen eine einstweilige Verfügung gegen die 50-Prozent-Rabatte. Im Januar dieses Jahres hat das Landgericht Frankfurt weitere Rabattaktionen von mytaxi verboten – dieses Urteil gilt bundesweit. Dagegen ist mytaxi wiederum in Berufung gegangen. Der Verhandlungstermin ist im Februar 2017. tb