Eine Taxikundin, die von Uber alles andere als kundenfreundlich behandelt wurde, erlebt bei Taxi 40100 Wien, was wirklicher Service ist.
„Taxivermittler will Kundin wegen Katzen kündigen – das geht gar nicht!“ So titelt das Online-Portal OTS zu einer Posse, über die sich kürzlich eine Wienerin ärgern musste, die eigentlich zufriedener Stammfahrgast des Taxi- bzw. Mietwagengewerbes war.
Als für Ingeborg N., Ende 60, ein Tierarztbesuch mit ihren zwei Katzen nötig war, bestellte sie für die Rückfahrt per Uber-App ein Taxi. In Österreich sind Taxi und Mietwagen nicht mehr in der gleichen Weise rechtlich getrennt wie etwa in Deutschland. Viele Taxifahrer lassen sich Fahrten sowohl von der Taxizentrale als auch von Plattform-Apps vermitteln.
Laut Schilderung der Seniorin gegenüber dem Online-Portal „oe24“ stieg sie mit der großen Katzen-Transportbox in das Uber-Taxi. Nach kurzer Fahrt sei der Fahrer plötzlich unfreundlich geworden. Als Grund wird angegeben, die Dame hätte bei der App-Bestellung nicht angegeben, dass sie Tiere dabei hätte. Der Fahrer würde normalerweise keine Tiere mitnehmen. Dies habe Frau N. nicht nachvollziehen können, zumal die Tiere in der Transportbox noch von der Narkose geschlafen hätten. Der Fahrer habe für die Tiermitnahme einen Aufpreis von 17 Euro von der Frau verlangt. Ob sie diesen bezahlt hat, ist nicht überliefert. Am Ende der Fahrt habe der Lenker sich dann alles andere als hilfsbereit verhalten und der Dame mit ihrem großen Gepäck nicht aus dem Wagen geholfen.
Als Eveline Hruza, Generalsekretärin der Funkzentrale Taxi 40100, von dem Vorfall erfuhr, „wunderte“ sie sich über die Kundenunfreundlichkeit des „anderen Taxivermittlers“, wie es zurückhaltend formuliert wird. „Voller Entsetzen mussten wir heute feststellen, dass das Kundenservice anscheinend nicht allen Taxivermittlern wichtig ist“, so Hruza über den Uber-Fahrer, der „auf die Bedürfnisse einer Pensionistin, die mit ihren Katzen unterwegs war, ganz und gar nicht eingegangen“ sei. „Was aber am Schwersten wiegt: Anscheinend soll das Unternehmen der Pensionistin wegen ihres „Fehlverhaltens“ mittlerweile schriftlich mit der Kündigung gedroht haben. Das geht gar nicht! Kundenfreundlichkeit sieht anders aus“, wird Hruza vom Portal „OTS“ zitiert.
Im Bemühen, den Ruf der Taxibranche zu retten, bittet Taxi 40100 die Frau nun, sich zu melden. „Wir würden der Dame gerne einen 25-Euro-Gutschein für die nächste Fahrt zukommen lassen. Wir wollen der Frau zeigen, dass es in Wien Taxivermittler gibt, denen das Wohl der Kunden (und ihren Tieren) noch am Herzen liegt“, so Hruza.
Dass man in klassischen Taxivermittlungszentralen in der Regel ein anderes Verständnis von Kundenfreundlichkeit hat, zeigen bereits die Optionen bei der Taxibestellung, die die Wiener Zentrale anbietet: Bei Taxi 40100 können Fahrgäste seit vielen Jahrzehnten ein tierfreundliches Taxi bestellen, und das wahlweise telefonisch und per App. Auch die Einstellung zu Tieren scheint eine andere zu sein als bei Uber: „Einer unserer Lenker hat eine Katze vor dem Tierheim bewahrt. Ein anderer Fahrer ist mitten auf der Straße stehen geblieben und hat die Fahrbahn blockiert, um ein verletztes Eichhörnchen zu retten“, nennt Hruza Beispiele.
Es bleibt zu hoffen, dass die Taxikundschaft sich an den alteingesessenen Zentralen orientiert und deren Dienstleistungen in Anspruch nimmt, statt sich von Verhaltensweisen wie der des Uber-Fahrers abschrecken zu lassen. ar
Beitragsfoto: Axel Rühle
Es handelt sich aber immer noch um ein Wiener Taxi – unabhängig WIE die Fahrt zum Taxilenker gekommen ist. Allenfalls ist das ein Fall für die Ordnungsbehörden.
Denn ein und der selbe Taxifahrer wird wohl auch Aufträge des vermeintlich „besseren“ (echten Taxi-) Vermittlers annehmen und dann besteht das Problem ja weiterhin.
Keine unnötige Ehrenrettung des zu Recht umstrittenen Vermittlers UBER, aber so kann das nicht sachlich stehen bleiben, finde ich. Da es nicht UBER war oder ein typischer UBER-Fahrer, der die Kundin schlecht behandelte, sondern ein Wiener Taxifahrer.
Allenfalls der ungerechtfertigte „Dauer-Rauswurf“ als UBER-Kundin wäre kritisch anzumerken.
(Auch wenn man geneigt ist zu sagen, „selber schuld“, wenn man einen solchen Vermittler wählt. 😉 )
Danke für Ihren Leserkommentar. In Österreich ist es allerdings so, dass Taxis und Mietwagen als eine Verkehrsart gelten, mit der Folge, dass Mietwagenfahrten medial inzwischen auch als Taxifahrten bezeichnet werden. Uber vermittelt in Wien seine Fahrten nicht an Taxis, sondern an Mietwagen. Von daher fand die hier bemängelte Fahrt in einem Mietwagen statt.
Ob Mietwagen- oder Taxibestellung, wenn der Fahrer eine Allergie hat und keine Tiere befördern möchte/kann, muss man hier nicht so ein Fass aufmachen. Wenn Kunden das bei der Bestellung nicht angeben (ob Taxi oder Uber) ist es natürlich in jedem Fall ein Problem. Mal Hand aufs Herz, wir wissen alle wie Kunden den Bogen überspannen, wenn es um deren Vorteilsnahme geht.
Danke für Ihren Leserkommentar. Ein „Schlaubi“-Taxifahrer – erst Recht jemand mit einer Katzenallergie – kann das beim Eintreffen dem Kunden erklären (notfalls auch den Allergienachweis zeigen). Dann sorgt er dafür, dass ein anderes Taxi gerufen wird und wartet im Idealfall auch noch solange, bis das andere Taxi eingetroffen ist. In dieser Zeit kann man dem Kunden erklären, dass man bei der Bestellung die Info, dass ein Tier mitfährt, angeben sollte. Ein Fahrgast mit Tier, um den man sich so nett kümmert, hat dann bestimmt Verständnis dafür, dass man selbst kein Tier fährt und solch ein Fahrgast wird dann auch sicherlich kein „Fass aufmachen.“