In manchen Städten ist ein Zuschlag bei Giro- und Kreditkartenzahlung im Taxitarif enthalten. Das hat „Der Westen“ zum Anlass genommen mal nachzufragen, ob dies überhaupt Rechtens sei.
Am Beispiel eines verhängten Zwei-Euro-Zuschlags hakte „Der Westen“ bei einem Rechtsanwalt für Straßenverkehrsrecht nach. Demnach fände Rechtsanwalt Florian Beisenbusch es grundsätzlich richtig, dass eine Gebühr auf den Kunden umgelegt würde, weil die Gebühr häufig auch für den Taxiunternehmer bestehe.
„Ich bin der Auffassung, dass es grundsätzlich rechtmäßig ist, die Gebühr zu erheben, wenn man den Kunden vorher darüber informiert.“ Der Kunde nähme sonst an, lediglich den Betrag zahlen zu müssen, der auf dem Taxameter angezeigt wird. „Wenn der Kunde nicht vorher entscheiden kann, halte ich die Gebühr jedenfalls für rechtswidrig“ führt Beisenbusch fort. Rechtlich dagegen vorzugehen hält er jedoch für nicht ratsam: „Den Fahrpreis muss der Gast ohnehin zahlen und ob dann zwei Euro im Verhältnis zu einem Rechtsstreit stehen, weiß ich nicht.“ nu
Foto: girokonto.org
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Manche Kunden Fragen aber erst nach Abschluss der Fahrt ob sie mit Karte bezahlen können wenn ich sie dann darauf hinweise dass sie einen Zuschlag für die Kartenzahlung bzw den Disagio zu tragen haben, haben sie damit in der Regel auch kein Problem es steht ihnen ja immer noch frei den Betrag auch bar zu bezahlen.