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Zoll: 21 Ermittlungsverfahren in Deutschland eingeleitet

von Philipp Rohde
13. März 2018
Lesedauer ca. 1 Minute.
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Foto: Hauptzollamt Hamburg-Stadt

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Die deutschlandweite Schwerpunktprüfung im Taxigewerbe am 2. und 5.  März fand sowohl in den sozialen Medien als auch in der Tagespresse ein großes Echo. Letzere berichteten über einzelne regionale Ergebnisse, die von den lokalen Zollämtern veröffentlicht wurden. Nun hat auch die zentrale Behörde ein bundesweites Zwischenfazit gezogen.

Ziel der Schwerpunktprüfung war die Aufdeckung unangemessener Arbeitsbedingungen im Taxigewerbe, heißt es in einer Pressemitteilung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Es wurde insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern überprüft. In ganz Deutschland waren damit 2.500 Zöllner und 380 Beschäftigte von Konzessionsvergabestellen, Eichämtern, Landesfinanzverwaltungen und der Polizei beschäftigt. Sie überprüften 3.150 Objekte, 6.450 Fahrerinnen und Fahrer und sah in 1.100 Fällen Geschäftsunterlagen von Taxi-Unternehmen ein.

Symbolfoto: Hauptzollamt Hamburg-Stadt

Nach bisherigem Stand wurden in 21 Fällen Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und -nehmer eingeleitet. Hier fanden die Kontrolleure Hinweise auf Unterschreitungen des Mindestlohns sowie gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten und das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. In der Zahl sind laut der Pressemitteilung auch Tatbestände enthalten, die mit „Nichtmitführen von Ausweispapieren“ beschrieben wird. In rund 1.200 Fällen sei eine weitere Aufklärung nötig, denn es ergaben sich Hinweise auf Unterschreitung des Mindestlohnes, auf mögliche sozialversicherungsrechtliche Verstöße, unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen oder illegale Beschäftigung von Ausländern.

„Einige Taxis“ – der Zoll nennt keine Zahl hierzu – wurden stillgelegt, weil Verletzungen der Eichsiegel an den Taxametern festgestellt wurden. prh

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: Finanzkontrolle SchwarzarbeitKontrolleZoll
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Philipp Rohde

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Kommentare 1

  1. Geert Aufderhaydn says:
    8 Jahren her

    Letztlich wirkungslos. Das Gewerbe strotzt vor Mindestlohnunterschreitungen. Der Fahrer muß 22€/h Umsatz machen, damit er seinen Mindestlohn erwirtschaftet. Im Durchschnitt! Wo ist das der Fall? Neben der eigenen Zentrale versucht man verzweifelt, mit My Taxi die Umsätze zu steigern, dem Sargnagel und späteren Monopolisten des Taxigewerbes.
    In 10 Jahren ist das Taxigewerbe – so, wie wir es kennen – tot. Ich bereite gerade meinen Ausstieg vor.

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