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Züricher Taxigesetz für mehr Qualität

von Simon Günnewig
22. Januar 2024
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Uber`s Preisdumping in Zürich
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Vor über vier Jahren wurde im Kanton Zürich über ein neues Taxigesetz abgestimmt. Am 1. Januar 2024 ist es in Kraft getreten und gilt im gesamten Kanton.

Neben tariflich neu geregelten Fahrpreisen oder auch die Vorschrift, einheitliche Dachzeichen zu verwenden, müssen alle Fahrer des Kantons Zürich ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können. Medienberichten zufolge ist letzteres nun vielen Fahrern schmerzhaft auf die Füße gefallen.

Anders als es in der Tagespresse und in der ersten Version dieser Meldung beschrieben, sind allerdings nicht 1.500 Fahrer von einem Berufsverbot betroffen. Wie Rudolf Raemy, Präsident TSZ, Taxi Sektion Zürich gegenüber Taxi Times angab, benötigten überhaupt nur ungefähr 760 Fahrer zum 1. Januar einen neuen Fahrerausweis, denn anders als die Taxi-Chauffeure aus Zürich, Kloten und Waterswil, für die der Sprachnachweis schon seit vielen Jahren vorgegeben ist, müssen sie erst seit Anfang des Jahres einen Nachweis liefern. Bis dato sind noch keine Ablehnungen mangels Sprachnachweis bekannt geworden.

Für die kantonalen Fahrer gilt ab dem 1. Januar eine Übergangsfrist von drei Jahren, in der sie den Sprachnachweis erbringen und den befristeten Taxiausweis erhalten können. Nach den Bestimmungen des Europarats muss man sich, um das vorgeschriebene Sprach-Niveau B1 zu erreichen, in einer mündlichen Prüfung einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete artikulieren können.

Mit dem neuen Taxigesetz entfällt auch die Ortskundeprüfung, dafür wird aber auch der Background der Fahrer geprüft. So dürfen sie in den vergangenen fünf Jahren nicht wiederholt wegen Verfehlungen im Zusammenhang mit der Berufsausübung im Taxigewerbe angezeigt beziehungsweise verurteilt worden sein. Diese Regelung hat – im Gegensatz zum Sprachnachweis – bereits zum Entzug von Genehmigungen geführt.

Die Vertreter des Züricher Taxiverband und der Taxisektion Zürich sehen zwar Konsequenzen durch die Einführung des neuen Taxigesetzes, reagieren aber gelassen. „Für einige war dieser Entscheid überraschend. Jedoch sind sie selber schuld. Die Rechnung liegt jetzt bei jenen auf dem Tisch, die sich nicht darum gekümmert haben“, wird George Botonakis, Präsident des Zürcher Taxiverbands, in den Medien zitiert.

Obwohl der Fahrermangel auch in der Schweiz ein großes Thema ist, sehen die Taxivertreter die Neuerungen vielmehr als große Chance an. „Es trägt der Qualitätsdienstleistung, die ein T dass ich es axi von einem Uber unterscheidet, bei“, wird Botonakis von Züri Today zitiert. Denn: Uber-Fahrer und -Fahrerinnen müssen keinen solchen Sprachnachweis erbringen. Taxifahrer, die demnach keine Taxibewilligung mehr erhalten haben, dürften deshalb künftig als Uber-Fahrer unterwegs sein. Aufgrund der geringen Einstiegshürden werden mehr Personen, die kein Deutsch auf B1-Niveau sprechen, in die Uber-Dienstleistung wechseln.

Dadurch wird es voraussichtlich zu einem Preiskampf kommen. Die Fahrtkosten, so sind sich die Taxivertreter einig, werden sich jedoch von selbst regulieren, da Uber-Fahrer mehr Ausgaben als Einnahmen generieren. Trotz allem brauche es Organe, die dem Sozialdumping einen Riegel vorschieben.

Warum Uber-Fahrer keine Deutschkenntnisse nachweisen müssen, erklärt Judith Setz, Sprecherin des Amtes für Mobilität des Kantons Zürich, gegenüber Schweizer Medien so: Der Gesetzgeber habe bei der Ausarbeitung des Gesetzes über den Personentransport mit Taxis und Limousinen (PTLG) 2019 entschieden, dass Limousinendienste von Gesetzes wegen nur einer Melde- und Kennzeichnungspflicht und nicht wie die Taxis einer Bewilligungspflicht mit Zulassungsvoraussetzungen unterliegen.

Unterm Strich wird von den Gewerbevertretern erwartet, dass sich das neue Taxigesetz in Zürich positiv auf die Dienstleistung Taxi auswirken wird und so im Einklang mit dem Preisniveau stehen wird.

Beitragsfoto: Taxi Times

Tags: Kanton ZürichLimousinendienstTaxigesetzUberZürich
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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Kommentare 3

  1. Pali says:
    2 Jahren her

    Das währe auch in deutschen Großstädten wünschenswert, wenn ein gewisser Standard eingeführt wird.

    Antworten
  2. taxiuwe says:
    2 Jahren her

    An der Züricher Verordnung sollte sich das Labo Berlin ein Beispiel nehmen. Hier können oft Taxifahrer das Fahrziel nicht einmal richtig ins Navi eingeben ohne Hilfe vom Fahrgast. Dadurch wird die Dienstleistung Taxi immer schlechter und ist bald auf dem Niveau von Uber, Bolt und Co.

    Antworten
    • Martin Wohlleber says:
      2 Jahren her

      Zu jedem Taxifahrer, der die Regeln nicht kennt, oder gar die Sprache, gehört ein Taxiunternehmer, der diesen Fahrer trotzdem beschäftigt. Und sich womöglich die Hände reibt, weil dieser Fahrer weniger verlangt als ein qualifizierter Kollege.
      Immer zuerst vor der eigenen Haustüre kehren!

      Antworten

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