Schon vor zwei Jahren hatte die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) verlangt, dass alle Angestellten der Taxizentrale 7 x 2 AG über sie versichert werden müssen, mit dem Argument, eine Taxizentrale sei ein Verkehrs- und Transportunternehmen. Die Beschwerde der Taxizentrale vor dem Bundesverwaltungsgericht wurde nun abgewiesen.
Was im Falle Uber eine Freud, ist im eigenem Unternehmen ein großes Leid. Der Landbote berichtete am Mittwoch, dass nach dem Bundesgesetz nicht nur Angestellte von Verkehrs- und Transportunternehmen, sondern auch von Betrieben mit Anschluss an das Transportgewerbe zwingend bei der Suva versichert werden müssen.
Die Taxizentrale erhob Einspruch und argumentierte, dass sie in erster Linie einer Vermittlungstätigkeit nachginge. Die angeschlossenen Taxifahrer seien selbständige Unternehmer und den einzigen Fahrdienst, den sie selbst anböten, sei ein Klinikshuttlebus, dessen Fahrer korrekt bei der Suva versichert sei.
Das Bundesverwaltungsgericht argumentierte, dass Taxifahrer als unselbständig Erwerbstätige einzuordnen seien, der Personentransport somit zum Erwerbszweck der Zentrale gehöre und wies die Beschwerde ab. Darüber hinaus sei es unerheblich, in welchem Ausmaß Mitarbeiter eines Unternehmens tatsächlich Transporttätigkeiten ausführten, es liefe auf eine Versicherungspflicht bei der Suva hinaus.
Das Urteil kann vor dem Bundesgericht angefochten werden. ys
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