Nach zwei Vorinstanzen wird nun über die Zukunft des Smartphone-App-Anbieters „Uber Black“ am 6. April vor dem Bundesgerichtshof entschieden.
Der Kläger, ein Berliner Taxiunternehmer, hält das Angebot durch „Uber Black“ wegen Verstoßes gegen § 49 Absatz 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für wettbewerbswidrig. Er hat Unterlassung gefordert. Nachdem der Fall bereits vor dem Landgericht Berlin und dem Kammergericht stand, entscheidet nun der Bundesgerichtshof. Das Landgericht urteilte Ende letzten Jahres Pro Taxiunternehmen, das Kammergericht stellte sich hingegen auf die Seite von Uber. Über „Uber Black“ können Fahrgäste per App eine schwarze Limousine samt Fahrer ordern. Ob dies nun zulässig oder unzulässig ist, wird nächsten Monat in letzter Instanz entschieden. nu
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I think Über Black should band from services in Berlin .