Krankenkassen erwirtschaften derzeit Milliardendefizite. Bei den Überlegungen, diese Löcher zu stopfen, denkt man auch über höhere Patientenzuzahlungen nach. Das würde dann auch die Krankenfahrten von Taxi- und Mietwagenunternehmern betreffen.
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gerät zunehmend unter finanziellen Druck. Ursachen dafür sind der demografische Wandel sowie wachsende Behandlungskosten, die im kommenden Jahr zu einer möglichen Finanzierungslücke führen könnten. Um Beitragserhöhungen ab Januar zu vermeiden, ziehen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und weitere Politiker in Berlin eine höhere finanzielle Beteiligung der Versicherten in Betracht.
Die vom Gesundheitsministerium zunächst erwartete Finanzierungslücke von 4 Milliarden Euro für das kommende Jahr wurde in aktuellen Prognosen auf 2 Milliarden Euro nach unten korrigiert. „Die Herbstprognose weist auf eine positive wirtschaftliche Entwicklung und stabile Beschäftigtenzahlen hin“, erklärte Ministerin Warken jüngst in der Bundespressekonferenz. Um die Finanzierungslücke in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dennoch zu schließen, plant das Bundesgesundheitsministerium eine deutliche Erhöhung der Zuzahlungen für verschiedene medizinische Leistungen.
Künftig sollen Versicherte bei Krankenfahrten 15 Prozent des Fahrpreises selbst zahlen – mindestens 7,50 Euro, höchstens 15 Euro pro Fahrt. Zum Vergleich: Derzeit liegt die Zuzahlung bei 10 Prozent, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Für viele Patientinnen und Patienten, etwa bei regelmäßigen Fahrten zur Dialyse oder zur Chemotherapie, bedeutet das eine spürbare Mehrbelastung.
Doch nicht nur beim Krankentransport sollen die Zuzahlungen steigen. Auch für Medikamente, Verbrauchsmaterialien wie Verbandmittel oder Spritzen, stationäre Aufenthalte und Physiotherapie ist eine Erhöhung vorgesehen.
Die geplanten Zuzahlungserhöhungen würden vor allem chronisch kranke Menschen und ältere Versicherte treffen, die regelmäßig auf medizinische Leistungen angewiesen sind – insbesondere auf Krankenfahrten. Während das Gesundheitsministerium betont, dass diese Maßnahmen notwendig seien, um Beitragssätze stabil zu halten, warnen Patientenschützer und Sozialverbände vor einer zunehmenden Belastung der Versicherten. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, kritisiert die geplanten Zuzahlungserhöhungen scharf. Aus seiner Sicht würden Patientinnen und Patienten „die Zeche für politische Fehlentscheidungen und mangelnde Handlungsfähigkeit“ zahlen. Zudem hält Brysch den Vorstoß für wenig zielführend, da viele chronisch kranke Menschen ohnehin bereits ihre gesetzlich festgelegte Belastungsgrenze erreicht hätten – diese läge bei nur einem Prozent des jährlichen Einkommens, wird er in einem Bericht der Stuttgarter Zeitung zitiert.
Bis Ende des Monats wird der sogenannte Schätzerkreis eine Prognose für das Beitragsjahr 2026 vorlegen. Auf Grundlage dieser Einschätzung bestimmt das Bundesgesundheitsministerium anschließend den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, der dann ab dem 1. Januar 2026 gelten soll. Eine endgültige Entscheidung über konkrete Maßnahmen zur Schließung der Finanzierungslücke steht folglich noch aus. nu
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Wie im Artikel erwähnt, sind viele unserer Kunden bei Krankenfahrten von der Zuzahlung befreit oder auf die 1% beschränkt. Wer aber den Aufwand für sowohl unsere Abrechnung als auch die Arbeit bei Befreiungsanträgen und bei deren Bearbeitung kennt, fragt zwangsläufig nach dem Sinn dieser Zuzahlung. Die kostet neben Zeit und Geld auch noch Nerven. Abschaffen! Komplett!
Nun, das ist ja auch der Sinn der Zuzahlung. Alles soll aufwendig, teuer und kompliziert sein.
Wenn einzelne Zuzahlungen um 50% erhöht werden, ohne dass zugleich die jährliche Belastungsgrenze von 2% (bzw. 1% für chronisch Kranke) des jährlichen Bruttoeinkommens angepasst wird, dann kann es sein, dass die GKV nicht mal höhere Einnahmen dadurch generieren können.
Warum wird nicht stattdessen der Höchstbeitrag für Versicherte in der GKV erhöht? Die GKV soll doch eine Solidargemeinschaft sein, in der ’starke Schultern viel tragen‘. Es könnten die Versicherungspflichtgrenzen und die Beitragsbemessungsgrenzen z.B. jedes Jahr nicht nur analog zur allgemeinen Lohnentwicklung, sondern um weitere 10 Prozentpunkte steigen und es könnten weitere Einkommensarten neben dem Arbeitseinkommen zur Berechnung herangezogen werden. Damit würden Stand jetzt nur diejenigen stärker belastet, die auch sehr hohe Einkommen haben und mittelfristig könnten Zuzahlungen sicherlich komplett abgeschafft werden. Dadurch ließen sich viele Verwaltungs- und Abrechnungsprozesse deutlich vereinfachen, was wiederum bei allen Beteiligten Kosten einsparen würde.
Schon die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze an die Versicherungspflichtgrenze würde die komplette Finanzierungslücke stopfen, über die aktuell diskutiert wird.