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Zweistufige Tarifanpassung in München

von Simon Günnewig
28. Februar 2024
Lesedauer ca. 2 Minuten.
9
Münchner Frauen-Nacht-Taxi bleibt langfristig
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Am Dienstag hat der Kreisverwaltungsausschuss des Stadtrats eine neue Gebührenordnung für Taxis beschlossen. Bereits ab April sollen in der Landeshauptstadt neue Preise gelten.

Bemerkenswert an dieser Erhöhung: Die Initiative für einen zeitgemäßen Taxitarif kam bei dieser Tarifrunde vom Münchner Kreisverwaltungsreferat und nicht wie sonst üblich aus dem Taxigewerbe heraus. Die Münchner Taxivertreter wurden allerdings angehört und hatten dem Vorschlag auch zugestimmt.

Anlass für die Preisanpassung ist der gestiegene Mindestlohn im Januar dieses Jahres auf 12,41 Euro.  Vorgesehen ist zudem eine weitere Preisanpassung, die ab 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Auch hier erfolgt die erneute Anpassung anlassbezogen, da ab Januar 2025 der Mindestlohn auf 12,82 Euro angehoben wird.

Demzufolge wird der Grundpreis in München ab dem 1.4. von 5,30 Euro auf 5,50 Euro angepasst. Ab dem kommenden Jahr beläuft sich der Grundpreis dann auf 5,70 Euro. Der Mindestfahrpreis inklusive einer Schaltereinheit beträgt ab April dieses Jahres 5,70 Euro und ab Januar 5,90 Euro.

Selbstverständlich hat man zudem auch den Kilometerpreis neu kalkuliert. Erst steigt im ersten Schritt auf 2,50 Euro und ab Januar auf 2,70 Euro. Die Wartezeit, welche aktuell mit 36 Euro pro Stunde in Rechnung gestellt wird, soll zunächst 38 Euro und dann 39 Euro betragen. Großraumtaxis dürfen zukünftig ab dem fünften Fahrgast 10 Euro aufschlagen.

Auch die Festpreise, die es in München für Fahrten zwischen Hauptbahnhof, Flughafen und Messe Riem gibt, werden nach oben korrigiert. Die Fahrt zwischen Flughafen und Messe wird ab April 90 Euro kosten und ab Januar dann 94 Euro. Für die Strecke Flughafen Hauptbahnhof darf ab dem 1.4. pauschal 101 Euro berechnet werden, ab Januar sogar 106 Euro. Bei Fahrten zwischen derr Messe Riem und dem Hauptbahnhof stehen zunächst 41 Euro, dann 43 Euro auf der Rechnung.

Für die Taxifahrer ändert sich auch die Pflicht, klassische Straßenkarten mit sich führen. Da die erste Umstellung bereits in einem Monat erfolgt, ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig um die Programmierung der neuen Tarife zu kümmern. Eine Übersicht zu den Taxitarifen in Deutschland finden Sie hier. sg

Beitragsfoto: Symbolbild München Quelle pixabay

Tags: KreisverwaltungsreferatKVRTarifanpassungTaxitarif
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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Kommentare 9

  1. Igor Isaev says:
    2 Jahren her

    Und was ist mit Uber und Bolt ? Dürfen die jetzt noch mehr Kunden gewinnen mit den billig angeboten ? Gibt es da bereits Entscheidungen wie es mit Mietwagen Uber und Bolt aussieht ?
    Also ich habe null Verständnis für solche Entscheidungen die nur noch für taxi Gewerbe schlimmer machen .

    Antworten
  2. O.G. says:
    2 Jahren her

    Was soll das denn?
    Wir kämpfen um jeden Fahrgast und es wird der Tarif erhöht.
    Der Tarif wie er jetzt ist, ist hoch genug.
    Demnächst steigt gar kein Kunde mehr ins Taxi !
    Anstatt den Tarif zu erhöhen sollten die endlich die Fachkundeprüfung bringen.
    Kann doch nicht so schwer sein eine kleine Prüfung auszuarbeiten.
    Dauert schon viel zu lange!
    Jeder Lehrer in einer Schule erarbeitet das in 1 Woche!
    bei uns dauert es Jahre und ist immer noch nicht fertig

    Antworten
  3. O.G. says:
    2 Jahren her

    Und die sogenannten Taxi Vertreter bestehen wahrscheinlich zum Großteil aus Mehrwagenunternehmern die zugestimmt haben.
    Die Einzelunternehmer wollen sicherlich keine Tarifanpassung.
    Ob die gehört wurden und zugestimmt haben?

    Antworten
  4. Johann Gruber says:
    2 Jahren her

    Nur weiter so, das ist nötig für die Daseinsvorsorge des ÖPNV, der langsam schon etwas zu P r e i s – w e r t wird (z.B. kostet eine S-Bahn-Einzelfahrt für 4 Personen x 13,60 € auch schon 54,40 €) Für diesen Preis nutzen viele UBER & Co und werden von der Haustür zum Terminal gebracht….? aber …..

    Antworten
  5. Johann Gruber, Mietwagenunternehmer says:
    2 Jahren her

    …. wollte hier eigentlich die Behörden loben, die zwar wieder die Preiserhöhung wohlwollend genehmigt zu haben und damit Ihre schützende Hand über den ÖPNV gehalten haben.

    In der Praxis jedoch versagen sie kläglich, indem sie UBER & Co. mit teils unsinnigen Verordnungen gängeln – und nicht in der Lage sind, diese auch durch Kontrollen einzuhalten (ähnliche Zustände wie in Berlin)
    Wo bleibt den die Einführung eines Mindestfahrpreises für Mietwagenunternehmer ….???
    Darauf würde ich mich sehr freuen um Wildwüchse in der gesamten Branche zu verhindern, warum beschrankt man nicht die Ausgabe von Mietwagenkonzessionen…., aber nein daran ist auch für die Genehmigungs-Behörden sehr sehr gut verdient!

    Antworten
    • Redaktion says:
      2 Jahren her

      Herr Gruber, zu ihrem letzten Punkt der Hinweis, dass Mietwagenkonzessionen im Gegensatz zu Taxikonzessionen nicht beschränkt werden dürfen, weil dies sonst einen Verstoß gegen § 12 GG darstellen würde.

      Antworten
  6. Johann Gruber says:
    2 Jahren her

    Danke an die Redaktion für den Hinweis auf Art 12 GG (Recht auf freie Berufsausübung). Ich dachte hier mehr an einen Mindestfahrpreis bei Mietwagenfahrten, um einen fairen Wettbewerb in der PBef-Branche zu erlangen.
    Durch so eine Behörden-Verordnung wären Mobilitäts-Vermittlungsplattformen gehalten keine Dumping-Fahrpreise zur Markteroberung mehr anzubieten. (bei Uber X fährt man z.B. unter den Selbstkosten und treibt viele Unternehmens-Startups gleich in die Pleite sowie Unterschreitung des Mindestarbeitslohn für Fahrer…etc.)
    Das gehört m.E. auch zur öffentlichen Daseinsvorsorge der Mobilität und schützt vor Gesetzesverstößen.

    Antworten
  7. johann Gruberd says:
    2 Jahren her

    Soeben erfahre ich, daß der TMV für Berlin Mindestfahrpreise für Mietwagen-Unternehmer beantragt hat B r a v o….!!!

    Antworten
    • Redaktion says:
      2 Jahren her

      Anmerkung der Redaktion: So etwas kann man als Verband nicht beantragen, man kann es lediglich fordern und ist dann auf den Goodwill der Behörden bzw. Politik angewiesen. Und das hat der TMV wie auch alle anderen (Berliner) Gewerbevertretungen getan. Auch in anderen Städten wird genau dies seit langem von den jeweiligen Taxiverbänden gefordert.

      Antworten

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