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Start Krankenfahrten

§133 SGB V: Gefahr für Krankenfahrten?

von Nicola Urban
6. Februar 2026
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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§133 SGB V: Gefahr für Krankenfahrten?

Die geplante Notfallreform sorgt weiter für Unruhe in der Taxi- und Mietwagenbranche. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. warnt daher in einem aktuellen Schreiben: Ohne klare gesetzliche Trennung drohen neue Unsicherheiten bei Krankenfahrten und Krankentransporten.

Konkret geht es um § 133 SGB V. Nach Auffassung des Verbands ist die aktuelle Regelung zu unpräzise und vermischt unterschiedliche Leistungsbereiche – medizinische Notfallrettung, Krankentransporte und Krankenfahrten. Für die Praxis bedeutet das für jeden einzelnen: Rechtsunsicherheit, komplizierte Abrechnung und steigender bürokratischer Aufwand.

Immerhin sieht der Gesetzentwurf eine Übergangsregelung vor, in der medizinische Notfallrettung sowie Krankenfahrten und Krankentransporte weiterhin nach der bisherigen Fassung des § 133 SGB V abgerechnet werden dürfen. Werden die Entgelte landes- oder kommunalrechtlich festgelegt, besteht für Versicherte weiterhin ein Anspruch auf Kostenübernahme. Allerdings: Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung. Streitfälle landen vor den Sozialgerichten – ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor für Unternehmen.

Der Bundesverband unterstützt die Notfallreform grundsätzlich, stellt aber klar, dass sie nur mit der Branche funktionieren kann. Taxi- und Mietwagenunternehmen seien unverzichtbar für die Patientenmobilität – besonders bei Krankenfahrten im Alltag. Die Forderungen des BVTM: klare, rechtssichere gesetzliche Regelungen, faire und verlässliche Vergütung und weniger Bürokratie statt neuer Hürden.

Der Verband bietet daher in seinem Schreiben dem Bundesministerium für Gesundheit einen persönlichen Austausch an, um praxistaugliche Lösungen zu entwickeln. Die Botschaft ist eindeutig: Die Reform kann nur gelingen, wenn die Realität der Fahrdienste mitgedacht wird. Das Fazit des Verbandes lautet: Die Notfallreform ist richtig und notwendig – doch ohne feste Vorgaben für Taxi- und Mietwagenunternehmen wird sie in der Versorgungspraxis scheitern. Die Notfallreform darf nicht zur Belastungsprobe für Taxi- und Mietwagenbetriebe werden. Klare Regeln entscheiden darüber, ob Krankenfahrten auch künftig verlässlich angeboten werden können. nu

Beitragsfoto: Symbolbild Paragraphen, pixabay

Tags: §133 SGB VBundesministerium für GesundheitBVTMKrankenfahrtenKrankentransporteNotfallreformRegelnSGB
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Nicola Urban

Die Journalistin war als Hörfunk-Nachrichtenredakteurin mehrere Jahre mit Taxis auf den Münchner Straßen unterwegs und auch ihre bessere Hälfte ist beruflich eng mit dem Taxigewerbe verwurzelt – seit dem brennt sie für das Gewerbe, ist die eierlegende Wollmilchsau der Taxi Times und unterstützt sowohl redaktionell als auch in der Verwaltung.

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