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1.000 Euro Geldstrafe – aber kein Lizenzentzug für Bozener Taxiunternehmer

von Jürgen Hartmann
27. Januar 2017
Lesedauer ca. 1 Minute.
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Einem Bozener Taxifahrer wird vorgeworfen, einen weiblichen Fahrgast geschlagen zu haben (wir berichteten mehrmals). Während das strafrechtliche Verfahren noch läuft, hat die Bozener Taxikommission bereits ihr Urteil gefällt.

Der Fahrer muss eine Geldstrafe von 1.000 Euro bezahlen, berichtete die „Tiroler Tageszeitung“. Indem er sich gegenüber seinem weiblichen Fahrgast unkorrekt verhalten habe, habe er gegen Artikel 30, Absatz 4, Buchstabe M der städtischen Taxiverordnung verstoßen. Der Taxifahrer geriet Anfang Dezember mit seinem Fahrgast, einer 33-jährigen alkoholisierten Kenianerin, dermaßen in Streit, dass diese einen Nasenbeinbruch sowie zahlreiche Prellungen und der Taxler tiefe Kratzwunden im Gesicht, die ebenfalls im Krankenhaus behandelt werden mussten, von sich trugen. Beide haben sich mittlerweile gegenseitig angezeigt.

Ohne den Ausgang des Strafrechtsverfahren abzuwarten, hatte die Taxikommission bereits im Dezember über einen Konzessionsentzugs abgestimmt und dabei diesen mehrheitlich abgelehnt. Nun wurde erneut darüber entschieden, wobei die Abstimmungen über eine Geldstrafe und eine Gesonderte über einen Konzessionsentzug mehrmals 5:5 ausgingen. Erst in der siebten Runde änderten sich dann die Mehrheitsverhältnisse und es kam zur angesprochen Verhängung der Geldstrafe. Die Konzession darf der Fahrer behalten. jh

Foto: Archiv

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Tags: BelästigungBozenStrafe
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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