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3G-Regel im Betrieb: Taxiverbände beantworten die häufigsten Fragen

von Jürgen Hartmann
28. November 2021
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Unternehmensberatungen mit Taxi-Background
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Mit der Einführung der 3G-Regel in den Betrieben sind bei den betroffenen Taxi- und Mietwagenunternehmen viele Fragen aufgetaucht. Diverse Landesverbände der Taxi- und Mietwagenbranche wie auch der Bundesverband haben die wichtigsten Fragen zusammengefasst.

„Die 3G-Regel [am Arbeitsplatz] besagt, dass Zutritt zur Arbeitsstätte nur geimpfte, genesene oder getestete Arbeitnehmer (für Betriebsfremde gilt ggf. auch schärferes Hausrecht) mit entsprechendem Nachweis haben. Die 3G-Regel gilt dabei auch für Sammeltransporte oder Werksverkehre“, schreibt beispielsweise der Gesamtverband des Verkehrsgewerbes Niedersachsen (GVN) in einer Info an die Mitglieder der Fachvereinigung Taxi und Mietwagen.

Dessen Geschäftsführer Benjamin Sokolovic hat die neun wichtigsten Fragen in einer Videobotschaft zusammengestellt, die auf YouTube abrufbar ist.

Die dort angesprochene Mustervorlage zur Dokumentation der Mitarbeitertestungen stellt der GVN über diesen Link zur Verfügung. Damit diese Dokumentation auch datenschutzrechtlich standhält, hat die Politik im kürzlich geänderten Infektionsschutzgesetz IfSG „die Regelung des § 36 Absatz 3 IfSG dahingehend angepasst, dass Arbeitgeber zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 Beschäftigtendaten zum Impf- und Serostatus der Beschäftigten in Bezug auf COVID-19 unabhängig vom Bestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in jedem Fall bis zum Ablauf des 19. März 2022 verarbeiten können“, zitiert der Bundesverband Taxi- und Mietwagen BVTM in einer Mitgliederinfo.

Ähnlich wie die Landesverbände stand auch in der Geschäftsstelle des Bundesverbands das Telefon in der vergangenen Woche nicht mehr still. Der Verband hat deshalb „Sieben Antworten zu 3G im TAXI“ als PDF veröffentlicht, in denen unter anderem auch auf die Frage eingegangen wird, ob 3G auch für Fahrer gilt oder ob der Fahrer im Fahrzeug zur Testung fahren darf.

Ähnlich wie der GVN und der BVTM haben auch andere Landesverbände Ihre Mitglieder informiert, beispielsweise die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein.

Ein passendes Fazit zieht Benjamin Sokolovic vom GVN in der oben angesprochenen Videobotschaft: „Denken Sie trotz allem positiv und bleiben Sie negativ.“

Beitragsfoto: Pixabay

 

Tags: 3G-RegelBundesverband Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM)CoronaGesamtverband Verkehrsgewerbe NiedersachsenTestpflicht
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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