Der 25-jährige Taxidieb, durch dessen rücksichtsloses Verhalten in einem Hamburger Taxi im Mai letzten Jahres ein junger Mann starb und zwei weitere Menschen lebensgefährlich verletzt wurden, darunter Kollege Mehmet Yilmaz, wurde des Mordes schuldig gesprochen.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Mordes, zweifachen versuchten Mordes, wegen gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Vorsitzende Richter der großen Strafkammer des Hamburger Landgerichts begründete sein Urteil laut einem Bericht des NDR so: „Wir haben es hier mit dem vorsätzlichen Werk eines maximal rücksichtslosen Täters zu tun.“
Ricardas D. stahl in den frühen Morgenstunden des 4. Mai in Hamburg unter Alkoholeinfluss ein abgestelltes Taxi und flüchtete anschließend vor der Polizei. Dabei erreichte er eine Geschwindigkeit von bis zu 163 Stundenkilometern und raste trotz lebhaftem Verkehr über zwei rote Ampeln. Dann fuhr er, nach Meinung der Richter vorsätzlich, in einer Bahnunterführung in den Gegenverkehr und rammte anschließend mit 145 km/h das Taxi des 56-jährigen Mehmet Yilmaz, in das gerade der 24-jährige Philipp und John (22) eingestiegen waren. Der 22-jährige Barkeeper hatte sich noch nicht angeschnallt und wurde auf der Stelle getötet. Philipp B. erlitt schwerste Kopfverletzungen und ist bis heute deswegen beeinträchtigt. Mehmet Yilmaz‘ Bergung aus dem Wrack dauerte über eine Stunde – auch er schwebte in Lebensgefahr.
Der Angeklagte habe nicht nur durch die Flucht seine Straftat vertuschen wollen, sondern der schwere Mercedes-Kombi sei durch die hohe Geschwindigkeit zur Waffe geworden. Der Vorsatz wurde schließlich durch ein letztes Gutachten bekräftigt: Der Täter sei trotz Alkoholeinfluss keine Schlangenlinien gefahren und habe eine halbe Sekunde vor dem Aufprall das Gaspedal noch ein mal voll durchgetreten. Damit lägen die juristischen Merkmale eines Mordes vor, so das Gericht.
Der Verteidiger forderte vier Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung. Die Strafe solle sein Mandant wegen seiner Alkoholabhängigkeit in einer Entzugsklinik verbüßen.
Die Staatsanwältin forderte am Freitag in ihrem Plädoyer die Höchststrafe wegen Mordes. Die für einen Verkehrsunfall ungewöhnliche Verurteilung müsse in diesem Fall sein, denn „es gibt Handlungen, die einfach unfassbar sind – rücksichtslos, gewissenlos,“ wird sie im NDR zitiert. Dem Antrag der Staatsanwältin schloss sich der Anwalt der Hinterbliebene des Getöteten an, nicht aber der Anwalt von Mehmet Yilmaz. Er gab zu bedenken, dass die Haftpflichtversicherung des gestohlenen Autos bei einer vorsätzlichen Tat keine Entschädigung zahlt. Die Familie Yilmaz verlor mit dem zerstörten Taxi und dem daraufhin langfristig arbeitsunfähigen Familienvater beinahe ihre Existenz und konnte nur dank Spenden überleben. Die Taxi Times berichtete in ihrer DACH-Ausgabe im November darüber. prh
Foto: Mehmet Yilmaz
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