Bei der Verhandlung eines ‚Taxiraubs‘ kam es, Medienberichten zufolge, zu einer ungewöhnlichen Wendung.
Der Raub soll in den frühen Morgenstunden des 28.Oktobers in Köln stattgefunden haben. Dabei sollen sich der stark alkoholisierte Fahrgast und der Taxifahrer über den zu entrichtenden Fahrpreis gestritten haben. Im anschließenden Handgemenge, so gab der Taxifahrer später zu Protokoll, soll er von einem Faustschlag getroffen worden sein. Ebenfalls, so der einstige Vorwurf, soll die Brieftasche mit den Tageseinnahmen gestohlen worden sein. Für den Angeklagten, einen 39-jährigen Feuerwehrmann, hätte eine Verurteilung schwerwiegende Folgen nach sich gezogen. Neben einer bei Raub vorgeschriebenen Mindeststrafe von einem Jahr waren auch unter anderem auch sein Beruf und die damit verbundene Altersversorgung gefährdet.
Bei der Anhörung vor Gericht gab der Taxifahrer jetzt zu Protokoll, dass die ‚geklaute‘ Geldbörse von einem Kollegen zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgefunden worden ist. Auch der Faustschlag sei von ihm übertrieben dargestellt worden. Für den Angeklagten endete das Verfahren mit einem Freispruch. Für den Taxifahrer könnten die falschen Beschuldigungen allerdings noch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. sg
Symbol-Foto: Landgericht München
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