Für Uber fahrende Mietwagen halten sich trotz gerichtlicher Verfügung immer noch nicht an die Gesetze. Taxi 40100 wird jetzt beim Wiener Handelsgericht die Bestrafung Ubers beantragen.
Der Wiener Taxi-Zentrale 40100 liegen viele Meldungen von verärgerten Taxilenkern über anhaltende Verstöße der Laien-Taxis vor, bestätigte Pressesprecherin Eveline Hruza. Die Fahrer der Mietwagen hielten sich nach wie vor nicht an die Rückkehrpflicht und würden sogar in ihren Fahrzeugen schlafen. Auch andere Verstöße, wie der Transport ohne vorherige Bestellungen, gingen weiter.
Rechtsanwalt Dieter Heine wird jetzt den Vollzug der angedrohten Strafen beantragen. Adressat ist hier erst mal der Vermittler Uber, und nicht die einzelnen Mietwagenunternehmen. Dem amerikanischen Appbetreiber mit Sitz in Amsterdam drohen bis zu 100.000 Euro Strafe pro Einzelfall. Gerichte entscheiden normalerweise innerhalb von zehn Tagen über solche Fälle.
Heine ist der Meinung, ausreichend Beweise vorlegen zu können, dass Uber sein System nicht bzw. nicht nachhaltig genug geändert habe. Die Änderungen der Geschäftsbedingungen seien nicht viel mehr als eine Abschreckung gewesen. Der Experte für Handels- und Wettbewerbsrecht hält es für unwahrscheinlich, dass das Gericht Uber erlauben wird, die Verantwortung auf die Mietwagenunternehmen abzuwälzen. Diese Gesetzesverstöße wohnten dem System inne, das den abhängigen und schwächeren Mietwagenunternehmen von dem übermächtigen Vertragspartner Uber diktiert würde.
Gleichzeitig wird aber auch weiter gegen Mietwagenunternehmen vorgegangen, gegen die bereits eine gerichtliche Verfügung erlassen wurde. Um gegen die Unternehmen einzeln vorzugehen, müssen jeweils einzelne Verfügungen erwirkt werden. Das würde nicht zuletzt auch für die Gerichte einen erheblichen Aufwand bedeuten.
Gegenüber dem ‚kurier.at‘ berichten Mietwagenfahrer ganz ungeniert, wie sie die Regeln umgehen. Sie würden eben nicht zum Betriebssitz zurückfahren, sondern das Warten auf den nächsten Auftrag als „Pause“ deklarieren oder sich eben sehr viel Zeit lassen. Offenbar ist es auch möglich, durch ein Aus- und wieder Einloggen aus der App schneller einen Fahrauftrag zu erhalten. Uber, das eine Revision der Verfügung beantragt hat, wäscht seine Hände in Unschuld. Im ‚kurier.at‘ sagte eine Sprecherin, dass man die Einhaltung der Gesetze nicht kontrolliere. prh
Hinweis der Redaktion: Einen umfasenden Bericht zu den Entwicklungen in Wien lesen Abbonennten in der nächsten DACH-Ausgabe der Taxi Times.
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Unverständlich ist, dass die ansonsten strengen Gesetze im PBfG überaus grosszügig umgangen werden dürfen. Es muss nur jemand mit sehr viel Geld dahinter stehen – dann klappt das schon. Letztendlich kommen ja auch Daimler/Taxifi und VW/Moja Firmen neuerdings zum Zuge. Wir sollen zwar deren Fahrzeuge erwerben, diese Firmen machen aber gleichzeitig unser Gewerbe kaputt. Die Kuh die ich melken will muss ich füttern und nicht vergiften , meine Herren in Wolfsburg und Stuttgart
UBER ist Auftraggeber und Initiator für die angeschlossenen Mietwagenunternehmen / Laientaxis. UBER handelt federführend mit wirtschaftlichen Interesse und ist daran interessiert möglichst viele Aufträge durchführen zu lassen um seine 25 % Vermittlungsgebühr zu kassieren. Die angeschlossenen „ Vertragspartner“ werden defacto von UBER gezwungen massiv und vorsätzlich gegen geltendes Recht und Gesetze zu verstoßen.
Wer wissend und mit wirtschaftlichen Gewinndenken und Gewinnmaximierung gegen Gesetze verstößt – ist nichts anderes als ein Krimineller.
Ich hoffe, das die Wiener Kollegen von Taxi 40100 in dieser Sache Recht bekommen und das dieses Urteil auf Deutschland und andere europäischen Länder übertragen werden kann.
Viel Erfolg !!!