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Start Arbeitsrecht

Wien: Uber wälzt Verantwortung ab

von Philipp Rohde
2. Mai 2018
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Ubers Geschäftsmodell "legal, illegal - UBER" kommt in bei den Briten nicht an.

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Nach dem einstweiligen Verbot aller Uber-Dienste in Wien in der letzten Woche versucht der Fahrdienstanbieter, sich mit geänderten Geschäftsbedingungen aus der Affäre zu ziehen. Offiziell hält er den Betrieb aufrecht, aber es wird immer enger für Ubers Geschäftsmodell. Die Taxifahrer sind wütend.

Uber hatte bereits am Freitagabend den Betrieb offiziell wieder aufgenommen. Der Vermittler will die Auflagen der gerichtlichen Verfügung erfüllen, in dem der Mietwagen-Unternehmer die Fahraufträge in seinem Betriebssitz aktiv annehmen muss. Erst danach wird der Auftrag an ein Fahrzeug gesendet, dass die App auswählt. Ein bloßer „Alibi-Eingang“ am Betriebssitz reicht rechtlich gesehen nicht mehr aus. Uber ließ sich die online geänderten Geschäftsbedingungen von den Unternehmen bestätigen und wies die Fahrer schriftlich dazu an, nach der Erledigung eines Auftrages direkt zu ihrem jeweiligen Betriebssitz zurückzufahren, und keine Fahrgäste ohne Bestellung aufzunehmen. „Uber wälzt die Verantwortung ab,“ sagte Eveline Hruza, Pressesprecherin von ‚Taxi 40100‘.

Von der versprochenen Änderung keine Spur: Uber macht weiter wie bisher, bis es nicht mehr geht. „Ubers Geschäftsmodell wird zerbrechen, sobald es im legalen Rahmen durchgeführt werden muss“ fasst der Wiener Jurist Dieter Heine die Lage zusammen. Foto: Taxi Times

Rechtsanwalt Dieter Heine, der die klagende Zentrale vertritt, glaubt nicht, dass die Maßnahmen des Konkurrenten ausreichen. Es gebe immer noch Verstöße gegen die Rückkehrpflicht, aber sehr viel weniger. Insbesondere sei das darauf zurückzuführen, dass der Anbieter aus Übersee insgesamt viel weniger Fahrten vermitteln würde. Der Dienst könnte demnach durch die gerichtlichen Auflagen schon deutlich unattraktiver geworden sein. „Ubers Geschäftsmodell wird zerbrechen, sobald es im legalen Rahmen durchgeführt werden muss“ fasst der Jurist die Lage zusammen. Und je genauer die Gerichsturteile ausfallen, desto enger würde es für Uber, sagte Heine gegenüber Taxi Times. Ob Uber gegen die einstweilige Verfügung noch Widerspruch einlegen wird, darf also bezweifelt werden.

Die Stimmung in der Hauptstadt ist gereizt: Es häufen sich erboste Wortmeldungen in den sozialen Medien, es ist von weiteren Aktionen die Rede und es gibt Berichte über aggressive Begegnungen zwischen Taxi- und Mietwagenfahrern. In einem Fall ist angeblich auch eine Person angefahren und verletzt worden. Einige Fahrer versuchen offenbar, den Nachweis von Verstößen durch Dashboard-Kameras festzuhalten. Auch sie fanden, dass einige Uber-Fahrer immer noch die Rückkehrpflicht umgehen. Am Wiener Flughafen würde ihre illegale Bereitstellung zwar durch die Polizei unterbunden, allerdings halten die Fahrer ihre Fahrzeuge dann in der Nähe an anderen Orten bereit oder kreisen in der Erwartung eines neuen Auftrages umher.

Dem amerikanischen Fahrdienstanbieter droht pro Fahrt, bei der gegen die Auflagen verstoßen wird, ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro. Ubers Gegner müssten einen Antrag auf Bestrafung stellen und den Verstoß nachweisen. Allerdings ist der Nachweis von Ubers Beteiligung als „Beitragstäter“ juristisch nicht ganz einfach. Unterschieden werden müsste nämlich auch die Beteiligung des Unternehmers und Verstöße des Fahrers. Um die Verantwortung Ubers, womöglich als Anstifter zum Rechtsbruch, geht es auch genauso in dem Verfahren vor dem EuGH, das gegen UberBlack in Berlin anhängig ist. prh

Symbolfoto: Taxi Times

Tags: RückkehrpflichtUberWien
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Philipp Rohde

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