In London wurde vor Gericht über Ubers Widerspruch gegen den Entzug der Betriebserlaubnis verhandelt. Das Urteil, gegen das auch wieder Berufung eingelegt werden kann, wird für nächste Woche erwartet.
Update am 27.6.: Deutlich früher als erwartet, kam es zu einer Entscheidung.
Nach wiederholter Kritik an Ubers Sicherheit und Arbeitsbedingungen verlängerte die Genehmigungsbehörde der britischen Hauptstadt, TfL, Ubers Betriebserlaubnis im April 2017 für nur sechs Monate. In dieser Zeit häuften sich schwere Vorwürfe, u. a. von der Polizei, so dass die Lizenz letztendlich nicht verlängert wurde. Die Begründung der Behörde bestätigte Uber einen „Mangel an unternehmerischer Verantwortung im Vergleich zu der Anzahl von Problemen, die potenziell die öffentliche Sicherheit gefährden.“ Der amerikanische Anbieter von Fahrdienstleistungen sei „weder fähig noch geeignet,“ eine Lizenz als Mietwagenunternehmer zu bekommen. Uber legte Widerspruch ein und darf bis zur richterlichen Entscheidung weiter operieren.
Das Urteil wird für nächsten Dienstag erwartet, aber auch hiergegen ist Berufung möglich. Die schriftliche Begründung wird noch länger brauchen. Das Verfahren könnte sich so unter Umständen auch noch Jahre hinziehen. Uber gibt sich reumütig und macht Änderungen geltend. Vor Gericht wurde eine Verlängerung der Lizenz von 18 Monaten beantragt. Die Richterin Emma Arbuthnot könnte Uber tatsächlich eine kürzere Verlängerung unter wesentlichen Auflagen zugestehen. Dass Uber sich aus London kampflos zurückzieht, ist selbstverständlich nicht zu erwarten, denn es handelt sich um den wichtigsten Markt Europas, auf das sich Uber nach dem Diktat des Finanziers Softbank konzentrieren soll. Nach eigenen Angaben transportiert Uber an der Themse jedes Jahr 3,5 Millionen Fahrgäste mit 45.000 Fahrzeugen.
Die Änderungen, die Uber öffentlichkeitswirksam geltend macht, seien eingeleitet durch Dara Khosrowshahis neuen Kurs, das Unternehmen „unter Berücksichtigung von Regulierungen neu aufzustellen.“ Zugeständnisse, die vor dem Hintergrund der EuGH-Urteile (vom letzten Dezember wie vom April) erzwungen wirken. Zu ihnen gehört etwa die Begrenzung der Arbeitszeit und die Einführung eines 24-stündigen telefonischen Erreichbarkeit in London. Bis Anfang des Jahres hatte sich uber dagegen noch vehement gewehrt. Auch das Angebot von Versicherungen für die Fahrer in Europa wird ins Feld geführt. Der Status der Laientaxifahrer ist jedoch in vielen Gesetzgebungen umstritten: In Großbritannien ficht Uber derzeit weiter Urteile an, nach denen der Fahrdienstanbieter seine Fahrer wie Angestellte behandeln muss.
Die Londoner Politik wird auch bei Laune gehalten: So möchte man die Bewegungsdaten der Personen anonymisiert den Behörden zur Verfügung stellen – das soll der Stadtplanung helfen. Der Anteil der behindertenfreundlichen Fahrzeuge wird erhöht und Elektrofahrzeuge promotet. In die Uber-App wird der neue E-Bike-Service „Jump“ integriert. prh
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Symbolfoto: Philipp Rohde