Die Politik beabsichtigt, Taxameter und Wegstreckenzähler in das Zertifizierungsverfahren für Registrierkassen aufzunehmen, nennt aber noch keinen konkreten Stichtag. Hinsichtlich des INSIKA-Verfahrens erklärt man sich technologieoffen.
Ist es richtig, dass Taxameter und Wegstreckenzähler künftig auch zu den Kassensystemen zählen sollen, für die ein kompliziertes Zertifizierungsverfahren nachgewiesen werden muss? Und falls ja, wird dann das INSIKA-Verfahren anerkannt? Diese Fragen hat Taxi Times an Antje Tillmann (CDU) gestellt, der Sprecherin des Finanzausschuss im deutschen Bundestag. Auf deren Bitte hin hat Uwe Feiler, ebenfalls CDU-Mitglied des Finanzausschusses unserer Redaktion geantwortet.
Feiler sprach gegenüber Taxi Times von einem „durchaus ambitionierten Zeitplan zur Einführung der Zertifizierungspflicht für Registrierkassen“, weshalb Taxameter und Wegstreckenzähler vom Anwendungsbereich der Kassensicherungsverordnung zunächst nicht erfasst wurden. „Das Bundesfinanzministerium konnte glaubhaft darlegen, dass die Einbeziehung der Taxameter und Wegstreckenzähler jenem Zeitplan entgegenstehen würde.“
Feiler bestätigte gegenüber Taxi Times eine als Protokollnotiz festgehaltene Bitte der Abgeordneten, „dass zu einem späteren Zeitpunkt sowohl die Taxameter als auch die Wegstreckenzähler mit einbezogen werden sollen, was auch dem ausdrücklichen Wunsch der Verbandsvertreter entsprach, mit denen ich in engem Kontakt dazu stand.“
Auf die Frage, ob im Falle der Aufnahme von Taxametern und Wegstreckenzählern die dann nötige Zertifizierung auch das INSIKA-Verfahren ermöglichen würde, antwortete Feiler: „Für meine Fraktion und mich war immer wichtig, dass die Regelungen der Kassensicherungsverordnung eine technologieoffene Lösung vorsehen und den betroffenen Unternehmern die Wahl gelassen wird, zwischen mehreren unterschiedlichen Systemen wählen zu können. Dazu gehört nach meinem Verständnis natürlich auch, aber eben nicht nur das INSIKA-Verfahren, gerade auch in Hinblick auf die Pilotprojekte in Hamburg und Berlin. Selbstverständlich ist dann auch den Taxameterherstellern eine angemessene Übergangsfrist einzuräumen, genauso wie wir das auch den Kassenherstellern eingeräumt haben.“
Wann mit einer Aufnahme der Taxameter und Wegstreckenzähler in die Kassensicherungsverordnung zu rechnen ist, sei laut Feiler derzeit nicht absehbar. jh
Bisher erschienene Beiträge zur Reform der Kassen-Sicherungs-Verordnung (in chronologischer Reihenfolge)
01.10.18: Fiskaltaxameter: Zeitpunkt für Aufnahme ins Kassengesetz weiterhin ungewiss
07.04.21: Referentenentwurf: INSIKA wird zum Auslaufmodell
12.04.21: Manipulationssichere Taxameter: die Suche nach der eierlegenden Wollmilchsau
14.04.21: Taxameter + Kasse: Expertenkritik am Referentenentwurf
17.05.21: Nachts um 4.50 Uhr: Politik entscheidet über Taxameter als Kasse
26.05.21: Bundestag beschließt neue Taxameter-Regelung
27.06.21: Bundesrat stimmt der Kassen-Sicherungs-Verordnung zu
28.06.21: Kommentar: Es bleiben viele Fragen offen
11.07.21: Der BVTM erklärt die praktischen Konsequenzen
17.09.21: Die Einschätzung des Finanzexperten Edo Diekmann
14.10.21: Gibt es Alternativen zu INSIKA?
Diese Uwe Feiler ,soll sich lieber nach Uber schauen die einfach mehreren Fahrten machen und zwar nur lange Distanze ,gezeigt wird nicht ! Taxi soll diskriminiert türanusiert und ausgenommen wie eine weihnachtsganz ,in Deutschland wird amerikanischen Gesetz geführt sonst sind wir Nazisten 🙁 dass wollen Politiker