Ein Berliner Taxiverband hat eine App entwickeln lassen, mit der Verstöße von Mietwagenfahrern dokumentiert und direkt an den Verband geschickt werden können. Dort werden sie dann juristisch weiterverfolgt.
Es lag wohl daran, dass zeitgleich am Berliner Verwaltungsgericht das Urteil zu Diesel-Fahrverboten gesprochen wurde: Taxi Times war als einziges Pressemedium vor Ort, als der Vorsitzende der „Berliner Taxi-Vereinigung (BTV)“, Richard Leipold, am 9. Oktober bei gedämpfter Beleuchtung die Fair-Play-App „Berliner Taxi- und Mietwagenverstöße“ vorstellte, die jeder Android- und iPhone-Benutzer unter der Kurzbezeichnung „btMv“ im Playstore bzw. Appstore findet und kostenlos auf seinem Gerät installieren kann.
Dass der einzige Großbuchstabe im Namen das M ist, soll verdeutlichen, dass es in erster Linie um Mietwagenfahrer geht, deren Verstöße dokumentiert und per App an die BTV gemeldet werden sollen. Dort werden sie von Rechtsanwältin Alexandra Decker geprüft und gesammelt, und wenn ein Fall gerichtssicher erscheint, wird tatsächlich Klage gegen die betreffende Firma eingereicht. Das ist bereits in drei Fällen geschehen, so dass bereits zwei Klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht und eine in Potsdam anhängig sind.
Die Vorstellung war strukturiert und prägnant. Eingangs erläuterte Leipold Sinn und Zweck der App, wobei auch seine Verbandskollegen Norbert Bleckmann und Ulrich Skerhut sowie der Datenschutzbeauftragte Michael Wolf mit kurzen Wortbeiträgen mitwirkten. Die derzeit geschätzt vierstellige Anzahl an Mietwagen, die in Berlin zum Teil auf illegale Weise Fahrten anbieten und durchführen, überfordern die zuständigen Kontrollbehörden, so dass jeder mit der App behilflich sein und den Behörden Verstöße melden kann. Die dabei aufgenommenen Fotos werden aus Datenschutzgründen nicht auf einen Server hochgeladen, sondern lediglich mit einer kurzen Beschreibung des Vorfalls zusammen registriert. Nur, wenn es tatsächlich zu einer Verfolgung des Falles kommt, werden die Bilder als Beweismaterial herangezogen.
Die Benutzung der App erfordert einige Gegebenheiten: Um Missbrauch und Denunziation zu vermeiden, muss jeder Anwender sich mit seinem Namen bei der BTV registrieren, was recht einfach innerhalb der App funktioniert und gleich nach dem Herunterladen und der Installation geschieht. Zudem muss der App selbstverständlich der Zugriff auf die Kamerafunktion des Gerätes sowie die Speicherung der Geodaten ermöglicht werden, damit zu jedem Foto elektronisch gespeichert wird, an welchem Ort es aufgenommen wurde. Der Benutzer muss außerdem gegebenenfalls als Zeuge zur Verfügung stehen. Es empfiehlt sich daher, die Bilder auf dem Gerät oder zusätzlich auf dem heimischen Computer zu speichern. Löscht man sie, so kann auch die BTV sie nicht verwenden. Auch dies erfordere der Datenschutz. So ist gleichzeitig sichergestellt, dass kein Unbefugter die Bilder zu sehen bekommt.
Ferner wurde darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge auf den Fotos zwar einschließlich Nummernschild gut erkennbar sein müssen, dass jedoch aus Gründen des Persönlichkeitsrechts keine Gesichter deutlich erkennbar sein dürfen.
Der Programmierer der App, Tichomir Rangelov, der selbst ein Taxiunternehmen betreibt, erläuterte die Funktionsweise und technische Einzelheiten der App, beantwortete Fragen und half zahlreichen Interessenten vor Ort, die App sofort zu installieren. Er betonte, die App stecke noch in den Kinderschuhen, und man sei für Anregungen und Verbesserungsvorschläge dankbar. Ulrich Skerhut hat eine Bedienungsanleitung verfasst, die demnächst auf der Internetseite der BTV als PDF-Datei heruntergeladen werden kann.
Leipold dankte Rangelov, der Innung, der Facebook-Taxigruppe, den Funkzentralen und den beteiligten Taxibetrieben für Mitarbeit und Hinweise, die zur schnellen Entwicklung der App beitrugen. Die App ist übrigens auch in München und theoretisch deutschlandweit einsetzbar.
Einen ausführlichen Bericht über die sich anschließende Diskussion sowie über erste Erfahrungen mit der App lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Taxi Times Berlin, Nr. 6/2018, die voraussichtlich Anfang Dezember erscheint. ar
Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen
Fotos + Abbildungen: Axel Rühle
Ich finde die Idee gut, nur sollte der App auch vielleicht in einer anderen Anwendung das Gegenteil bewirken.Wo Kunden ein Taxi über den grünen Klee bewerten, dass der Wagen sauber ist, dass der Fahrer gut ist, wasman als angenehm empfunden hat.Denn Negatives wird leichter ausgeplaudert, als positives. Man könnte zB. den Fahrer in Form einer öffentlichenSache belobigen – auch das hätte eine positive Wirkung auf das Gewerbe?!Sie wollten ja Anregungen?!
Hi Tom, ja richtig, aber der fahrer muss auch die möglichkeit habe den fahrgast AUCH zu bewerten! Gestern hatte ich eine Dame im auto gehabt die nicht wusste wie sich die strasse wohin sie wollte schreibt mit „L“ oder mit „W“ und meinte sie werde mir zeigen. Kurz vor der einfahrt schrie sie „rechts, rechts“! Da ich natürlich nicht vollbremsen konnte und wollte bin ich 2meter nach der einfahrt zu stehen geblieben und sagte, dass sie BITTE etwas früher sagen sollte. Dann antwortete sie halb schreiend, dass ich besser deutsch lernen sollte, denn ich bin der „dienstleister“ und ich muss wissen wie man zu der adresse (die sie nicht genau kannte) fährt.
Weiter mich anpöbelnd stieg sie aus und knallte die tür zu mit volle wucht ( es war eine Dame mit übergewicht). Danach habe ich mir etwas zeit lassen müssen bevor ich weiter fuhr, weil ich mich grundlos beleidigt fühlte! Es ging weiter natürlich, man sagt „das ist der beruf“ , aber es beschäftigt mich immer noch und denke ich hätte die Dame auch bewerten wollen!
In diesem Sinne wünsche ich nette Fahrgäste, die uns als dienstleistende MENSCHEN betrsachten und nicht als Diener, die sich alles gefallen lassen müssen!
Es fallen auch Berliner Taxifahrer nicht regelmäßig durch Glanztaten auf. Wer Andere regelmaßen will, muß erstmal vor seiner eigenen Türe kehren.
Sehr geehrte Damen und Herrn,
Ich hätte eine Frage sagen Sie mal was suchen die LDS Taxi und lds Mietwagen in der Stadt Berlin haben die Firmen Anschrift wo nachts ihre Autos dort abstellen können ich sehe in Neukölln stehen haben die keinen betriebssitz .
Auch wenn der Fahrer das Auto mit nach Hause nehmen darf, der Dienstantritt hat immer am Betriebssitz zu erfolgen ! durch Fahrt von seiner Wohnung aus dorthin. Sollte er auf diesem Weg eine Fahrt annehmen … das ist verboten ! weil es keine Anschlussfahrt ist. Das PBefG spricht von Neuauftrag, der setzt einen Altauftrag voraus.