Die SPD will in Sachen Änderung des PBefG keine Deregulierung. Das versprach Kirsten Lühmann, Sprecherin des Verkehrsausschusses und betonte, dass dies auch dem Willen sowohl der CDU als auch der Grünen entspräche.
Kirsten Lühmann ist Mitglied des Deutschen Bundestags und fungiert als Sprecherin des Verkehrsausschusses. Sie war wie auch zahlreiche ihrer Politikkolleginnen und Kollegen zum Parlamentarischen Abend des BZP erschienen und hatte dort die Begrüßungsrede gehalten. Zuvor hatte bereits Michael Müller, Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands BZP, die Forderungen der Branche formuliert. Müller ging dabei natürlich auch auf die bevorstehende Gesetzesänderung des PBefG ein. Er betonte dabei, dass der Vorwurf mangelnder Qualität im Taxigewerbe nicht rechtfertige, deshalb den Markt zu deregulieren. „Wenn man die Regeln weglässt, steigt nicht die Qualität, das ist ein Irrglaube“, sagte Müller direkt an die Politiker gewandt.
Kirsten Lühmann griff das auf: „Wir sind nicht diejenigen, die einer Liberalisierung das Wort reden und soziale Standards abschaffen wollen. Wir wollen kein freies Spiel der freien Kräfte, wir stehen für ein gesundes Geschäftsmodell, das vernünftige Löhne und Arbeitsplätze schafft. Bei diesem „Wir“ bezog Frau Lühmann explizit auch die CDU/ CSU-Fraktion und die Grünen mit ein.
Man werde das PBefG anfassen, erste Gespräche dazu würden in der Koalition bereits laufen. „Dabei müsse man sich auch zum Thema Mietwagen äußern, die für diese Verkehrsart geltende Rückkehrpflicht sei als Abgrenzung zum Taxi richtig. „Wir wissen aber auch, dass die Leerfahrten sehr lang sind“ sagte Frau Lühmann und suchte nach einer Kompromisslösung. „Kann man das Fahren vermeiden, aber trotzdem unterbinden, dass möglicherweise ein neuer Fahrgast aufgenommen wird?“ Lühmann bezeichnete diese Kompromiss als „eine Herausforderung, die eine Expertise des Gewerbes verlangt.“ Die Politik werde auf die Branche zukommen. „Vielleicht gibt es dazu ja schon Vorschläge aus ihren Gremien.“
Taxis seien Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und als solcher auch ein wichtiger Partner bei der bevorstehenden Mobilitätswende. „Ohne einen attraktiveren ÖPNV werden wir die Mobilitätswende nicht schaffen“.
Möglichen Forderungen nach einer zentralen Preisgestaltung erteilte Lühmann eine Absage. Es ist gut so, dass dies die örtlichen Kreise machen, die ja auch die speziellen regionalen Begebenheiten kennen. Dabei helfe es auch, wenn ein Taxiunternehmer im Kreistag sitzt, wie das beispielsweise im Kreis Celle der Fall ist.
Stellung bezog die SPD-Politikerin hinsichtlich einer aktuellen EU-Mitteilung zum Thema Sharing Economy. Man sehe dies sehr kritisch: „Es ärgert mich maßlos, dass die Ubers dieser Welt so tun, als hätten Sie die Digitalisierung im Nahverkehr erfunden. Was die machen, ist nicht Digitalisierung, das ist Lohndumping.“ Noch sei der der EU-Vorstoß lediglich eine Mitteilung. Sollte daraus ein Verordnungsentwurf werden, müsse dieser zunächst einmal die Hürden Europaparlament und Europäischer Rat nehmen. „Da werden wir als Koalition ein deutliches Wort mitreden“ versprach Lühmann. „Die Sharing Economy braucht ein verlässliches Geschäftsmodell mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen.“
In der Umweltfrage sieht die Politik das Taxi als ersten Ansprechpartner. Wenn man in punkto Elektromobilität, aber auch Erdgas mehr auf Flottenförderung anstatt auf individuelle Bezuschussung setze, erreiche man viel schneller einen größeren Effekt.
Beim Thema Dieseldilemma bat Frau Lühmann darum, Softwarebetrug und Luftreinhaltung nicht in einen Topf zu werfen. „Das eine hat mit dem anderen nur mittelbar zu tun. Die Verordnung zur Luftreinhaltung in den Städten ist älter als die Dieselkrise. Städte, die mehr getan haben, sind jetzt unter den Grenzwerten, andere Städte haben Probleme.“ Kein Verkehrspolitiker findet Fahrverbote witzig, räumt die Bundestagsabgeordnete ein. Man wolle jetzt die Folgen dieser Fahrverbote mit Fahrzeugprämien und Hardwarenachrüstung abmildern. Der Dieselgipfel sei ein guter Anfang gewesen, es sei aber noch Luft nach oben.
Michael Müller hatte zuvor in seiner Ansprache moniert, dass Taxiunternehmer „im guten Vertrauen“ auf eine Technologie gesetzt habe, die nun plötzlich mit Fahrverboten belegt werde und deren (Wiederverkaufs-)Wert dadurch sinkt. Aufgrund seiner hohen Kilometerlaufleistung und der damit verbundenen hohen Austauschfrequenz (im Schnitt alle drei bis vier Jahre) habe die Branche eine der neuwertigsten Fahrzeugflotten. Man erwarte im Umgang mit der Dieselkrise von der Politik jene Verlässlichkeit, die man als Taxigewerbe täglich praktiziere. jh
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Mietwagen dürfen nicht wie Taxen agieren
Das Bereithalten in der Fläche -um schnell beim Kunden zu sein- ist Merkmal des Systems TAXI. Wird dann noch die Anzahl der bereitstehenden Taxen dem jeweiligen Bedarf angepasst, kann dieses System effizient und preiswert betrieben werden.
Eigentlich braucht ein solches System keinen Schutz – besser geht es nicht.
Trotzdem drängen aber Konkurrenten auf den Markt, die meinen, es besser zu können. Wie geht das ?
In erster Linie wird der Kampf um den Kunden über den Preis ausgefochten. Das geht aber nur durch ein noch effizienteres System – oder durch Missachten von Sozialstandards.
Um einen Übergriff des Letzteren auf das Taxigewerbe zu verhindern wird es geschützt. Im Gegenzug wird ihm eine Dienst- und Beförderungspflicht auferlegt.
Gleichzeitig wird den Konkurrenten verboten, sich in der Fläche bereitzuhalten, durch eine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz (jegliches Bereithalten hat den Sinn einer Fahrtaufnahme). Es ist also gewünscht, dass seine Leerfahrten lang sind ! Damit er das System Taxi nicht in seiner Existenz gefährdet.
Zwecks Aufhebung dieses Verbotes dürfen weder Kompromisse eingegangen werden, noch ist eine Expertise des Gewerbes vonnöten. Wer an dem Verbot rüttelt, stellt das System TAXI infrage.
Das Mietwagengewerbe unterliegt aber einem weiteren Verbot: dem, dass sich verschiedene Unternehmen um eine (fremde) Vermittlungszentrale scharen. Dies wird ausgedrückt durch das Gebot, dass eingehende Fahrtaufträge (zuerst) am Betriebssitz des ausführenden Unternehmens eingehen müssen, nicht bei irgendeinem Vermittlungsdienstleister … auch wenn er Uber heisst.
Sharing Economy
Weder Mietwagen noch Taxen dürfen sharen. Es muss immer einen geben, der die Fahrt als Ganzes bezahlt bzw. einen Mietwagen als Ganzes mietet. Dieser darf dann sharen. ER ist Vertragspartner des Beförderungsunternehmens wie auch des Fahrgastes. Beim AST ist die anbietende Gemeinde Vertragspartner des Taxiunternehmens, sie kann aber auch einen Mietwagen auf Zeit mieten. Er muss erst nach Ablauf der Mietzeit zum Betriebssitz zurückkehren, auch wenn er zwischendrin längere Zeit (bereit)steht. Krankenkassen steht dies auch offen.
Findet sich am Taxihalteplatz eine Gruppe mit unterschiedlichen Fahrtzielen, aber weitgehend identischem Fahrweg, so ist die Gruppe Vertragspartner und haftet gesamtschuldnerisch. So, wie unterwegs einzelne Personen aussteigen, dürfen auch Neue hinzukommen. Die Gruppe bestimmt dabei den Fahrpreisanteil, der Fahrer kann dabei beratend zur Seite stehen.
Noch etwas zur Rückkehrpflicht: Es muss Ausnahmen für Mietwagen geben !
a) Etwa für qualitatv höherwertige Dienste, die auch preislich höher angesiedelt sind.
Das würde Taxi-ähnlichen Verkehr mit höherwertigeren Fahrzeugen ermöglichen. Ob für diese Verkehre dann auch die Vorgabe gelten soll, dass der Auftragseingang am Betriebssitz zu erfolen hat … es spricht nichts dafür >> Uber wäre hierfür zu legalisieren.
b) Bei der Bedienung einzelner Kunden, wenn ein pauschaler Beförderungsvertrag vorliegt (mündlich langt) und dieser Kunde Fläche bereitstellt, auf der die Fahrzeuge bereitgehalten werden.
Von diesen ‚Kunden-Betriebssitzen‘ aus dürfen nur Fahrten durchgeführt werden, die von diesem Kunden ausgehen ! Die Annahme allgemeiner Fahrtaufträge ist erst wieder nach vollzogener Rückkehr zum eigenen Betriebssitz erlaubt. Es sei denn, es wird ein weiterer ‚Kundenbetriebssitz‘ angefahren, zwecks dortiger Fahrgastaufnahme.
Da hier taxiähnlicher Verkahr vorliegt (auf die Qualität bezogen) hat der Auftragseingang am Betriebssitz zu erfolgen. Es spricht jedoch nichts dagegen, hier eine Ausnahme zu machen, da von diesen Bereitstellungsplätzen aus die Fläche nicht bedient wird, lediglich Kunden, mit denen bereits ein allgemeiner Beförderungsvertrag besteht.
Mal sehen, was in der Expertise des Taxigewerbes drinnensteht, hoffentlich nicht nur: „Alles Verbieten !“
Damit wird das illegale Treiben von Uber dann entgültig unkontrollierbar sein. Jeder unerlaubt bereitstehende Uber Fahrer wird sich von da an scheinheilig auf seinen „Kundenbetriebssitz“ herausreden.
Dem täglichen Gesetzesbruch werden dadurch Tür und Tor geöffnet. Niemand kann das wollen.
Zudem sind diese „höherwertigen“ Fahrzeuge kinderleicht zu definieren.
Beispiel gefällig?
Wenn jeder Fahrgast per Smartphone seine eigene Musik in die Stereoanlage einspeisen kann- standartmäßig. Und schon entfällt die Rückkehrpflicht. Wer dies legalisiert, bekommt es mit Uber´s agressiver Marktkapitalisierung zu tun. Einschließlich der vernichtenden Konsequenzen für das Taxigewerbe.
Daher: Hände weg!
Fakt ist, dass ein hoher Mietwagenanteil, den schon starken Verkehr noch mehr belastet. Parkraum würde auch noch knapper, wenn Mietwagen ihn wegnehmen. Wenn die Mietwagen statt parken nur kreisen ist das Chaos vorauszusehen. Eine Städteplanung für die Abteilung Verkehr ist dann auch nicht mehr möglich.
Im ersten Beitrag habe ich das System Taxi beschrieben, aus meiner Sicht.
Im zweiten Beitrag habe ich die Realität wiedergegeben.
Das praktizierte Mietwagensystem ist bereits perfide, Uber treibt es auf die Spitze.