Freitag, 5. Dezember 2025
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start D-A-CH

Rabattaktionen jetzt auch in Köln erlaubt

von Jürgen Hartmann
7. Dezember 2018
Lesedauer ca. 3 Minuten.
0

mytaxi'ye karşı Köln deki Taksi Çağrı Merkezi çok sayıda ara kararname ile kendini savunuyor. Foto: Taxi Times

Werbung
 

Im Kampf um Marktanteile musste der App-Vermittler mytaxi bisher immer die Stadt Köln von seinen Aktionen ausschließen. Das ist nun vorbei. Die bisher gültige Einstweilige Verfügung ist aufgehoben.

Jene Einstweilige Verfügung hatte der Taxiruf Köln erwirkt, der sich damals erfolgreich gegen die Rabattaktionen gewehrt hatte, mit denen mytaxi im Kampf um Marktanteile den Kunden Ermäßigungen um bis zu 50 Prozent auf den Fahrpreis gewährte.

Die etablierten Taxizentralen hielten dies für rechtswidrig und klagten auf Unterlassung. Der Kölner Taxiruf hatte damit für seine Region Erfolg, das Verbot per Einstweiliger Verfügung war damit zunächst einmal ausgesprochen und mytaxi musste sich daran halten, auch wenn das Verfahren selbst noch in die nächsthöheren Instanzen weitergetragen wurde.

Weniger erfolgreich verlief  der Versuch, die Rabattaktionen bundesweit zu verbieten. Zwar hatte der Zusammenschluss etlicher Taxizentralen unter dem Dach der Taxi Deutschland eG (mit Unterstützung von taxi.eu) in erster und zweiter Instanz sogar bundesweite Verbote erwirkt, doch vor dem BGH kam es dann zur überraschenden juristischen Kehrtwende. Der BGH interpretierte die Rabattaktionen unter bestimmten Auflagen als rechtskonform, die Reaktionen fielen unterschiedlich aus.

Foto: Taxi Times

Seitdem darf mytaxi wieder vergünstigte Taxifahrten anbieten, solange deren Dauer zeitlich begrenzt ist. Halloween, Advent, Fußball-WM, Hitzewelle, Wahlsonntage, Lametta-Wochen und etliche mehr Events nahm mytaxi seither zum Anlass, um Taxikunden mit Rabatten für eine Bestellung über die App zu locken.

Allerdings immer mit dem Zusatz versehen, dass dieses Angebot nicht für Köln gelte. Ähnlich wie anno dazumal ein bekannter (inzwischen pleite gegangener) Baumarkt die Tiernahrung aus seinen Rabattaktionen ausschloss, musste auch mytaxi immer „außer Köln“ in seine Bedingungen aufnehmen.

Nun allerdings musste der Taxiruf Köln die Klage zurückziehen. Aufgrund des BGH-Urteils sah man keine Aussicht mehr auf Erfolg und entschied sich daher, weitere Rechtskosten zu vermeiden, sagte Taxiruf-Vorstand Aleksandar Dragicevic gegenüber Taxi Times.

mytaxi indes freut sich darüber, dass die Rabattaktionen nun überall in Deutschland laufen können. „Eine aufgeschlossene und fortschrittliche Stadt wie Köln sollte auch in Punkto Taxi innovative Konzepte anbieten können“, sagt Alexander Mönch, General Manager bei mytaxi für Deutschland und Österreich. „Mit unseren Gutscheinen sprechen wir eine große Zielgruppe an, unter anderem auch Fahrgäste, die sonst eher selten mit dem Taxi fahren. Das kommt natürlich auch den Fahrern zugute. Darüber hinaus halten wir mit Aktionen wie diesen die Taxibranche im aufkommenden Mobilitätswettbewerb weiter im Rennen und stärken die Zukunftsfähigkeit des Gewerbes. Neue Mobilitätsformen wie Shuttle-Services und Ridesharing-Anbieter drängen mit Kampfpreisen auf den Markt. Hier wollen wir in dem vom BGH und dem starren Taxitarif vorgegebenen Rahmen mit attraktiven Angeboten dagegen halten“, ergänzt Mönch.

Wie man die Kosten für die Rabattaktionen allerdings wieder reinholen will, lässt mytaxi unbeantwortet. Dragicevic befürchtet, dass man die Kunden irgendwann einmal in den Mietwagensektor rüberzieht.

mytaxi agiert unter dem DACH der Intelligent Apps GmbH, zu denen auch App-Anbieter wie Beat, Clever Taxi und Chauffeur Privé gehören. Intelligent Apps wiederum gehört zu jener Sparte, die Inhaber Daimler unter dem neuen Namen „Daimler Mobility AG“ als Mobilitätsdienstleister ausbauen will. Neben mytaxi bietet diese Sparte auch die Produkte car2go (in Fusion mit drivenow) und moovel an. Daneben ist der Geschäftsbereich an digitalen Mobilitätsangeboten wie Flixbus, Taxify, Turo oder Via beteiligt. Via wiederum organisiert in verschiedenen Städten Sharing-Flotten wie beispielsweise Berlkönig in Berlin, mit denen dem Taxigewerbe massiv Konkurrenz gemacht wird. jh

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: BGHKölnmytaxiTaxi Ruf KölnTaxirabatt
TeilenTweetSendenSendenTeilenTeilen

Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

Ähnliche Artikel

Plattformkooperationen – Sackgasse oder ein neuer Weg?
Beförderungsrecht

Plattformkooperationen – Sackgasse oder ein neuer Weg?

26. November 2025
Uber-Fahrer – tickende Zeitbomben im Straßenverkehr
Beförderungsrecht

Uber-Fahrer – tickende Zeitbomben im Straßenverkehr

6. November 2025

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Uber-Problem in Brandenburg: Minister Tabbert in der Kritik

Hamburg

Hamburgs Tarifkorridor wurde kontrovers diskutiert

München

Taxizentrale ändert Vermittlung der Bahntaxi-Fahrten

Werbung
 
 
Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Abonnement
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarife
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.