Im Kampf um Marktanteile musste der App-Vermittler mytaxi bisher immer die Stadt Köln von seinen Aktionen ausschließen. Das ist nun vorbei. Die bisher gültige Einstweilige Verfügung ist aufgehoben.
Jene Einstweilige Verfügung hatte der Taxiruf Köln erwirkt, der sich damals erfolgreich gegen die Rabattaktionen gewehrt hatte, mit denen mytaxi im Kampf um Marktanteile den Kunden Ermäßigungen um bis zu 50 Prozent auf den Fahrpreis gewährte.
Die etablierten Taxizentralen hielten dies für rechtswidrig und klagten auf Unterlassung. Der Kölner Taxiruf hatte damit für seine Region Erfolg, das Verbot per Einstweiliger Verfügung war damit zunächst einmal ausgesprochen und mytaxi musste sich daran halten, auch wenn das Verfahren selbst noch in die nächsthöheren Instanzen weitergetragen wurde.
Weniger erfolgreich verlief der Versuch, die Rabattaktionen bundesweit zu verbieten. Zwar hatte der Zusammenschluss etlicher Taxizentralen unter dem Dach der Taxi Deutschland eG (mit Unterstützung von taxi.eu) in erster und zweiter Instanz sogar bundesweite Verbote erwirkt, doch vor dem BGH kam es dann zur überraschenden juristischen Kehrtwende. Der BGH interpretierte die Rabattaktionen unter bestimmten Auflagen als rechtskonform, die Reaktionen fielen unterschiedlich aus.
Seitdem darf mytaxi wieder vergünstigte Taxifahrten anbieten, solange deren Dauer zeitlich begrenzt ist. Halloween, Advent, Fußball-WM, Hitzewelle, Wahlsonntage, Lametta-Wochen und etliche mehr Events nahm mytaxi seither zum Anlass, um Taxikunden mit Rabatten für eine Bestellung über die App zu locken.
Allerdings immer mit dem Zusatz versehen, dass dieses Angebot nicht für Köln gelte. Ähnlich wie anno dazumal ein bekannter (inzwischen pleite gegangener) Baumarkt die Tiernahrung aus seinen Rabattaktionen ausschloss, musste auch mytaxi immer „außer Köln“ in seine Bedingungen aufnehmen.
Nun allerdings musste der Taxiruf Köln die Klage zurückziehen. Aufgrund des BGH-Urteils sah man keine Aussicht mehr auf Erfolg und entschied sich daher, weitere Rechtskosten zu vermeiden, sagte Taxiruf-Vorstand Aleksandar Dragicevic gegenüber Taxi Times.
mytaxi indes freut sich darüber, dass die Rabattaktionen nun überall in Deutschland laufen können. „Eine aufgeschlossene und fortschrittliche Stadt wie Köln sollte auch in Punkto Taxi innovative Konzepte anbieten können“, sagt Alexander Mönch, General Manager bei mytaxi für Deutschland und Österreich. „Mit unseren Gutscheinen sprechen wir eine große Zielgruppe an, unter anderem auch Fahrgäste, die sonst eher selten mit dem Taxi fahren. Das kommt natürlich auch den Fahrern zugute. Darüber hinaus halten wir mit Aktionen wie diesen die Taxibranche im aufkommenden Mobilitätswettbewerb weiter im Rennen und stärken die Zukunftsfähigkeit des Gewerbes. Neue Mobilitätsformen wie Shuttle-Services und Ridesharing-Anbieter drängen mit Kampfpreisen auf den Markt. Hier wollen wir in dem vom BGH und dem starren Taxitarif vorgegebenen Rahmen mit attraktiven Angeboten dagegen halten“, ergänzt Mönch.
Wie man die Kosten für die Rabattaktionen allerdings wieder reinholen will, lässt mytaxi unbeantwortet. Dragicevic befürchtet, dass man die Kunden irgendwann einmal in den Mietwagensektor rüberzieht.
mytaxi agiert unter dem DACH der Intelligent Apps GmbH, zu denen auch App-Anbieter wie Beat, Clever Taxi und Chauffeur Privé gehören. Intelligent Apps wiederum gehört zu jener Sparte, die Inhaber Daimler unter dem neuen Namen „Daimler Mobility AG“ als Mobilitätsdienstleister ausbauen will. Neben mytaxi bietet diese Sparte auch die Produkte car2go (in Fusion mit drivenow) und moovel an. Daneben ist der Geschäftsbereich an digitalen Mobilitätsangeboten wie Flixbus, Taxify, Turo oder Via beteiligt. Via wiederum organisiert in verschiedenen Städten Sharing-Flotten wie beispielsweise Berlkönig in Berlin, mit denen dem Taxigewerbe massiv Konkurrenz gemacht wird. jh
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