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Kehrtwende in letzter Instanz: mytaxi-Rabattaktionen sind rechtlich okay

von Jürgen Hartmann
29. März 2018
Lesedauer ca. 2 Minuten.
6

Foto: Tom Buntrock

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Wie der BGH eben mitteilte, wurde die Klage der Taxizentralen gegen mytaxi wegen derer Rabatt-Aktionen abgewiesen. Deutschlands oberstes Gericht widersprach damit dem Urteil der beiden Vor-Instanzen.     

Laut BGH verstoße die Rabattaktion nicht gegen die Tarifpflicht. „Die Beklagte (Anm. d. Red.: mytaxi) ist selbst kein Taxiunternehmer, für den die Festpreise gelten“, heißt es in einer ersten Stellungnahme des BGH. „Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die Vermittlung von Fahraufträgen, die von unabhängigen Taxiunternehmen selbständig durchgeführt werden. Diese Taxiunternehmen können uneingeschränkt die Dienste anderer Vermittler, wie etwa der Klägerin, in Anspruch nehmen.“

Auch eine unzulässige gezielte Behinderung nach § 4 Nr. 4 UWG liege laut Meinung der Bundesrichter nicht vor. „Weil die Aktionen der Beklagten sowohl räumlich auf mehrere deutsche Großstädte als auch zeitlich beschränkt waren“, liege eine „Eignung zur Verdrängung“ nicht vor.

Die nicht kostendeckende Erbringung einer Dienstleistung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen verboten, und zwar insbesondere dann, wenn sie zur Verdrängung von Mitbewerbern geeignet ist und in Verdrängungsabsicht erfolgt.

In einer ersten Stellungnahme sprach mytaxi-Generalmanager Alexander Mönch von einem wichtigen Schritt in Richtung Flexibilisierung der gesamten Taxibranche: “Heute ging es nicht nur um mytaxi Gutscheine, sondern um die Zukunftsfähigkeit einer Branche. Der BGH hat anerkannt, dass Gutschein- und Bonusaktionen im bestehenden rechtlichen Rahmen erlaubt sind. Damit wurde die Flexibilität, Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit von Taxis im umkämpften Mobilitätsmarkt gestärkt.“

Marten Clüver von der Taxi Deutschland eG, die im Namen fast aller Taxizentralen geklagt hatte, sprach von einem „schlechtem Osterei aus Karlsruhe“. Man müsse künftig noch enger zusammenrücken, um sich gemeinsam gegen mytaxi aufzustellen.

Hermann Waldner von taxi.eu spricht von einer Beanchteiligung für kleine undmittlere Unternehmen. „Es mag für den Verbraucher verlockend klingen, dass er bei einer Taxifahrt einen Teil erstattet bekommt. Allerdings wird jedes Unternehmen dies nur so lange tun, bis es sich entsprechende Marktanteile gesichert hat. Im Fall von mytaxi und dem dahinter stehenden Daimler-Konzern muss befürchtet werden, dass auf diesem Wege kleine Taxi-Unternehmen und Taxi-Zentralen aus dem Markt gedrängt werden. Der faire Wettbewerb wird dadurch abnehmen, am Ende zahlen die Verbraucher deutlich mehr. Wer den Markt bestimmt, bestimmt auch die Preise. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem heutigen Urteil die Großen gestärkt und die Kleinen geschwächt.“ jh

Hinweis in eigener Sache: Diese Meldung können Sie auch in unserer Taxi Times-App nachlesen. Jetzt kostenlos runterladen.

Tags: BGHBundesgerichtshofmytaxiTaxi Deutschland eG
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 6

  1. Schnupprich says:
    7 Jahren her

    Sich aufzuregen nutzt doch auch nichts, solange es genug (Kollegen) gibt welche mit my Taxi Geschäfte machen. Würde keiner für mt fahren würde auch jede Rabattaktion nichts bringen. Mit freundlichen grüßen Günter Scholz.

    Antworten
  2. Schnupprich says:
    7 Jahren her

    Was nutzt das Gejammer, wenn es immer noch genug (Kollegen)gibt welche für mt fahren. Würde keiner auf mt reinfallen nützte auch keine Rabattaktion etwas. Das Hemd ist aber immer näher als die Hose. Mit freundlichen grüßen Günter Scholz

    Antworten
  3. Achim says:
    7 Jahren her

    Ich muss es einmal ganz deutlich sagen, Deutschland ist auf dem absteigenden Ast, hier darf jeder tun und lassen was er will und zum Teil sogar mit höchst richterlichem Segen.
    Gesehen wird oft nicht das Gesamtkonzept, sondern nur die mit viel Finesse von schlitzohrigen Anwälten zurechtgebastelte Gegebenheit.
    Daraus folgert automatisch, das es kaum noch Unrechtsbewußtsein gibt und jeder versucht sein „Ding“ durchzuziehen.
    Ortskenntnisprüfungen verkommen zu einem Witz und werden somit teils abgeschafft, schon sieht man Rettungswagen mit billigen Migranten am Steuer hin und her irren.
    Mietwagen tun und lassen immer öfter was sie wollen, dafür kontrolliert man lizensierte Taxen immer stärker, weil man sich an die wirklichen Problemfirmen nicht herantraut.
    Hotels und Werkstätten, sowie Pflegedienste fahren konzessionslos Kunden hin und her und werben sogar damit und bisherige Partner des Gewerbes , wie VW und Mercedes graben den Taxen bewusst und vorsätzlich das Wasser ab und werden dafür von den Taxlern noch nicht einmal mehr abgestraft.
    Aus meiner Sicht ist das Taxengewerbe in wenigen Jahren tot…….., beziehungsweise auf UBER Niveau verkommen.
    Wer dieses Gewerbe ernsthaft in sein Herz geschlossen hat, sollte sich genau hierüber einmal Gedanken machen

    Antworten
  4. Peter-John Coppens says:
    7 Jahren her

    Das ist ein interessantes Urteil und bedingt das wir unseren „Strengen“ Rahmen… Anfahrt Regelung, Gebietseinschränkung sowie Firmen Festpreise-Flatrate nach unseren Taxi Tarifen aber schnell erlauben. Nur bei Taxi Anhalter & Standplätzen und Telefonischen Sofortaufträgen sollten wir weiterhin nach Tarifen Fahren, dieses Bequemlichkeitsverlangen sollte den realen Taxi Tarifen entsprechen und erlaubt uns Taxi-Unternehmen jetzt auch schneller auf die Neuen Marktverhältnisse reagieren zu können ohne uns dabei gegen Uber oder myTaxi laut Gesetz einschränken zu müssen,,,, „jetzt sind wir noch“ die Mehrheit. Dieses Verlangen sollten wir sofort und ganz schnell Diskutieren und in Gesetze umsetzen.
    Die Mehrheit von Taxen arbeiten heute schon nach diesen Flexibilität Regeln um Ihre Stammkunden halten zu können.
    Um Ihre Überlegungen dazu Bittend, Ihr Kollege Peter-John Coppens. TaxiCo.de

    Antworten
  5. Gerd Drüke says:
    7 Jahren her

    Diese Querulanten von Fahrtenvermittler in dem Gewerbe sprich mytaxi kann man einfach links liegen lassen, in dem kein Taxler für dieses Taxifeindlichen Unternehmen fährt.

    Innerhalt von ca. einem Jahr hätte sich das erledigt, die Kunden würden wieder bei uns anrufen. Bloß jeder weiß das in dem Taxigewerbe leider viele Dumme unterwegs sind und nicht überlegen können, was auf lange Sicht durch fahren für mytaxi oder sonstigen Fahrtenvermittler daraus entsteht.

    Also sind alle Taxiunternehmer, und Fahrer/in durch Aufklärung von den einzelne Zentralen und Taxiverbänden unverzüglich zu Informieren!!!

    Mit freundlichen kollegialen grüßen, Gerd Drüke

    Antworten
  6. Daniel says:
    7 Jahren her

    Gebe dir total Recht!Bin noch bei mytaxi registriert, fahre aber seid längerer Zeit nur noch einen Kunden der das Bezahlsystem davon nutzt! PS. Kostet mir keinen Pfennig

    Antworten

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