Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband e. V. (BZP) setzt in einem aktuell veröffentlichten Positionspapier auf fairen Wettbewerb. Dieser soll zum Beispiel durch bestimmte Pflichten für Mietwagenunternehmen gewährleistet werden. Eine zentrale Forderung ist deshalb der Erhalt der Rückkehrpflicht. Es geht auch um sichere Arbeitsplätze, Sicherheit für Fahrgäste, Verbraucherschutz und Elektro-Taxis.
Hier das Positionspapier im Wortlaut:
Fairer Wettbewerb für die Mobilität von morgen
Das Personenbeförderungsgesetz soll in der aktuellen Legislaturperiode novelliert werden. Diese Reform muss die Potenziale der Digitalisierung nutzen, die Verlässlichkeit der Personenbeförderung erhalten und gute Arbeitsbedingungen sicherstellen.
Leitmotiv muss die Festlegung des Koalitionsvertrags sein, „dass ein fairer Ausgleich (level playing field) zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen gewahrt bleibt.“
Die Taxi- und Mietwagen-Branche will diese Modernisierung mitgestalten. Das sind unsere wichtigsten Anforderungen an die Reform:
Fairer Wettbewerb der Anbieter
Taxis sind Teil der Daseinsvorsorge und des Öffentlichen Personennahverkehrs. Als solches sind sie verpflichtet Beförderung für Jedermann, rund um die Uhr, flächendeckend und zu festen Preisen anzubieten. Um diese besondere Funktion auch weiterhin erfüllen zu können, müssen sie aktiv vor unfairem Wettbewerb geschützt werden.
Die Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen muss beibehalten werden. Das System Taxi als Teil der Daseinsvorsorge wäre mit dem Wegfall der Rückkehrpflicht am Ende. Wird die Rückkehrpflicht abgeschafft, öffnet die Politik alle Schleusen für Unternehmen wie Uber. Die Realität sähe dann folgendermaßen aus:
• Unternehmen wie Uber können betriebswirtschaftlich entscheiden, wann und wo es lukrative Fahrten gibt und nur diese Nachfrage bedienen. Taxis können das nicht: sie haben eine Betriebs- und Beförderungspflicht und müssen rund um die Uhr jeglichen Bedarf abdecken, ob lukrativ oder nicht.
• Unternehmen wie Uber handeln nach dem klassischen Marktprinzip: Angebot und Nachfrage. Ist die Nachfrage groß, steigt der Preis. Eine Uber-Fahrt am Silvesterabend ist bei gleicher Strecke mindestens doppelt so teuer wie an normalen Tagen. Das können Taxis nicht, sie müssen immer und überall denselben Preis anbieten, der behördlich festgeschrieben ist.
• Unternehmen wie Uber übernehmen keine Verantwortung als Arbeitgeber. Sie stellen sich als eine Vermittlungsplattform dar, die 25% vom Ertrag der von ihr vermittelten Fahrten bekommt. Ob der Fahrer angestellt ist – und wenn ja, unter welchen Bedingungen –, oder ob er seine Pausen und Arbeitszeiten einhält, wird von Unternehmen wie Uber nicht überprüft. Das Taxigewerbe hingegen ist Arbeitgeber: es übernimmt Verantwortung, zahlt Mindestlohn und Abgaben für seine Angestellten, sowie Steuern.
• Unternehmen wie Uber unterliegen nicht dem Konzessionsrecht. Die Anzahl der Autos ist durch den Staat nicht regulierbar. Bei Taxis ist das anders: hier werden Konzessionen vergeben. Wenn man die Rückkehrpflicht abschafft, wird es zu einem Verkehrskollaps in unseren Städten kommen, denn die Anzahl der herumfahrenden und nach Kunden suchenden „Mietwagen“ wird sprunghaft ansteigen – und die Politik kann (dann) nichts mehr dagegen unternehmen. Zu beobachten ist dieses Phänomen bereits in vielen Städten wie z.B. in New York, San Francisco und Amsterdam.
Der Erhalt der Rückkehrpflicht ist Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Umweltschutz. Er ist die zentrale Forderung des Taxigewerbes. Einen fairen Wettbewerb kann es nur mit Erhalt der Rückkehrpflicht geben. Kommunale Aufsichtsbehörden müssen – mehr als bisher – durch regelmäßige Kontrollen sicherstellen, dass die Regeln für die Personenbeförderung eingehalten werden. Die Kontingentierung der Lizenzen einerseits und die Überprüfung der Berufszugangsvoraussetzungen nach dem „Hamburger Modell“ andererseits sind wichtige Grundpfeiler, die einen fairen Wettbewerb sicherstellen.
Gute Arbeit für Fahrerinnen und Fahrer
Um auch in Zukunft einen flächendeckenden Taxiservice anbieten zu können, muss das Taxigewerbe weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber sein. Sichere und gute Arbeitsplätze gibt es nicht mit Dumping-Löhnen. Dumping-Anbietern, die ihre Fahrer in eine prekäre Selbständigkeit mit Dumping-Löhnen zwingen, darf nicht der Weg bereitet werden. Für Taxifahrer und Mietwagenfahrer sollten gleiche Voraussetzungen gelten.
Mehr Sicherheit für alle Fahrgäste
Jede Person, die Menschen in ihrem Fahrzeug gewerbsmäßig befördert, muss dazu nachprüfbar qualifiziert sein. Sie trägt in besonderem Maße Verantwortung für den Fahrgast und die anderen Verkehrsteilnehmer. Das muss für alle Anbieter gleichermaßen gelten. Wir fordern deswegen, dass für alle Formen der gewerblichen Personenbeförderung mit PKW eine einheitliche Qualifikation vorgeschrieben wird, die auf Sicherheit und Service ausgerichtet ist. Auch aus steuerlichen, versicherungsrechtlichen und wettbewerblichen Gründen muss private Mitnahme klar von gewerblicher Beförderung abgegrenzt werden: Die Kostenbeteiligung darf nicht mehr als 30 Cent pro Kilometer betragen. Wir schlagen dafür einen dynamischen Verweis auf die Regelung im Bundesreisekostengesetz vor. Darüber hinaus ist eine eindeutige Kenntlichmachung von Fahrzeugen der gewerblichen Personenbeförderung anhand besonderer KFZ-Kennzeichen notwendig. Damit die Ämter auch die Möglichkeit haben nachzuprüfen, ob Personen diese Qualifikation erworben haben, fordern wir, dass das elektronische Zentralregister für Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmen mit Bus auf Taxi- und Mietwagenbetreiber ausgeweitet wird.
Echter Verbraucherschutz durch Verlässlichkeit und transparente Preise
Die Tarifpflicht für Taxis muss beibehalten werden. Taxis sollten künftig allerdings auch pauschale Festpreise für vorbestellte Fahrten anbieten können, die in den Tarifordnungen festgelegt werden müssen. Damit haben auch Taxikunden die Möglichkeit, vorab eine verbindliche Preisauskunft zu erhalten. Für Ride-Sharing mit Taxis müssen transparente Regeln für die Aufteilung des Fahrpreises geschaffen werden.
Chancen der Digitalisierung nutzen
Die Digitalisierung bietet die Chance den Verkehr neu und besser zu organisieren. Sie darf aber nicht dazu führen, dass die bestehenden und bewährten Strukturen in der öffentlichen Daseinsversorgung zerstört werden. Das Taxigewerbe hat in den letzten Jahren mit der Einführung der nationalen und sogar internationaler gewerbeeigener Apps – die mittlerweile flächendeckend vermitteln – bewiesen, dass wir uns nicht den neuen Möglichkeiten der Digitalisierung verschließen. Im Gegenteil: das Taxigewerbe ist für die Zukunft aufgestellt und wird die Chancen der Digitalisierung auch weiterhin nutzen. Darüber hinaus müssen Daten verantwortungsvoll genutzt werden. Bei der Personenbeförderung entstehen heute eine Vielzahl von Daten über Fahrzeuge, Kunden und Touren. Der Schutz dieser Daten vor Missbrauch muss an erster Stelle stehen. Die Daten können und sollten jedoch auch genutzt werden, um Verkehrsströme und -planungen zu optimieren und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (u.a. Steuerrecht) sicherzustellen. Die Daten aus Fiskaltaxametern und geeigneten Instrumenten für Mietwagen sollten den Behörden deshalb zu Verfügung gestellt werden. Als unterstützende Maßnahme sollte eine allgemeine Belegerteilungspflicht eingeführt werden.
Ride-Sharing für alle ermöglichen
Das Taxigewerbe bietet bereits heute Ride-Sharing an. Unter anderem mit dem Betrieb von Anruf-Sammel-Taxis haben wir jahrzehntelange Erfahrung. Ride-Sharing muss zukünftig im Personenbeförderungsgesetz explizit geregelt werden. Dazu gehört für uns:
• Taxis müssen in die Sharing-Modelle eingebunden werden oder solche Verkehre selbst durchführen dürfen.
• Sharing-Verkehre müssen der Betriebs-, Beförderungs- und Tarifpflicht unterliegen. Das heißt: Wer sie anbietet, muss das für alle tun – rund um die Uhr und zu verlässlichen Prei-sen und ohne Rosinenpickerei.
• Ride-Sharing soll den Linienverkehr des ÖPNV ergänzen und seine Wirtschaftlichkeit nicht gefährden.
Elektro-Taxis zum Durchbruch verhelfen
Wir wollen Elektro-Taxis und anderen Fahrzeugen mit alternativen Antrieben zum Durchbruch verhelfen. Dafür müssen technische, bürokratische und finanzielle Hindernisse beseitigt werden. Erste Schritte dafür sind:
• Elektro-Taxis sollten sich beim Aufladen an öffentlichen Ladeplätzen bereithalten dürfen •Vorhandene Taxi-Warteplätze müssen schnellstmöglich mit Ladegeräten ausgestattet werden.
• Weil Elektro-Taxis aufgrund der Ladezeiten heute noch nicht im Mehrschicht-Betrieb rund um die Uhr gefahren werden können, sollte der Betrieb von zwei Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen zugelassen werden. Die Taxi- und Mietwagenbranche steht für die Mobilitätswende bereit. Gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen wollen wir alternativen Antrieben zum Durchbruch verhelfen und uns an die Spitze dieser Entwicklung setzen.“
Quelle: BZP
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Haha !
Der BZP fordert als Elektro-Taxi Wechselfahrzeuge mit Wechselkennzeichen.
Wär’s da nicht einfacher, den Akku zu wechseln ?
Warum schreibt Ihr Taxi – und Mietwagenbranche in einem Atemzug. Es gibt zig Mietwagenunternehmer, die aber auch garnichts mit UBER zu tun haben. Trotzdem wird immer wieder wie angeschossene Tiere auf der Rückkehrpflicht rumgehackt. Kein Mietwagenunternehmer fährt einfach so durch die Gegend, wie gebetsmühlenartig behauptet wird. Das braucht man heutzutage nicht mehr und man kann sich dies auch gar nicht wirtschaftlich erlauben.
Wenn von gleichen Bedingungen gesprochen wird, dann bitte auch 7 % Umsatzsteuer für alle!!! Ich habe noch keinen einzigen Satz gelesen, wo diese schreiende Ungerechtigkeit erwähnt oder eine Angleichung gefordert wird.
Die bestehende Rückkehrpflicht ist ökologischer Wahnsinn, da muss man kein Taxi – oder Mitwagenunternehmer sein, da reichen kaufmännische Grundkenntnisse. Auch wenn man immer wieder das Gegenteil behauptet, wird es auch nicht wahrheitsgemäßer.
Es gibt aber auch andere Dinge, die abgeschafft werden müssten:
Bsp: Ein Taxi fährt vom Flughafen Tegel ins Umland…. so rund 50 Km und bringt Kunden zu einem beliebten Hotel. Auch dieser Taxifahrer muss leer zurück nach Berlin fahren, obwohl vor diesem Hotel Gäste auf eine Taxi ( Brandenburg) warten. Der Berliner Taxifahrer würde ja gerne…..aber er darf nicht…..So und nun frage ich, ist das gelebter Umweltschutz, wenn zwei Taxen uin die gleiche Richtung fahren….? (müssen)
Ein Taxi leer ( mit Berliner Kennzeichen) und ein Taxi (Z.B. OHV / HVL usw.)
Also bitte etwas mehr Sachlichkeit in der Diskussion ( fällt sogar mir schwer).
Ich fordere eine Rückkehrpflicht für alle Unternehmer, daran wird kein Taxifahrer zurunde gehen. Und um zu verhindern, dass UBER dann auf dieses Boot aufspringt, bedarf es einer scharfen zweifelsfreien Formulierung im Gesetzestext. Dass kann doch nicht so schwer sein.
Wenn ich diese Forderungen lese, muss ich mich Fragen, wie kann ein Verband, der sich Taxi und Mietwagen gleichermaßen vertritt, nur für die Taxen einsetzen und so gegen den Mietwagen ist, das man sich die Fragen stellen muss, ist es überhaupt noch Zeitgemäß das sich ein Verband so nennt. Wir aus der Mietwagen Branche Fordern eine Gleichberechtigung und die Abschaffung der Rückkehr-pflicht, aus sich der Umwelt Belastung.
Es wird höchste Zeit das auch das starre Gefüge der Taxen aufgehoben wird. Mann sollte hier mal über den Tellerrand schauen..Und hören Sie auf den Leuten was vorzumachen, Elektro Fahrzeuge der größte Hohn aller Zeiten, wie soll das Funktionieren, haben Sie sich ein einziges mal Gedanken über die Entsorgung der alten Batterien gemacht, Sie scheinen auch nicht zu wissen wie solche Batterien hergestellt werden, wenn ich ihre Argumentation lese bekomme ich das gefühlt, das Sie eine Marionette und ein schön Redner sind. Wenn sie ein Verband sind der die Branche Vertreten will, dann bitte in allen belangen und das auf neuen hohen Niveau, und bitte keinerlei Geschwätz mehr.
Der BZP vertritt mit seinen Forderungen Taxi- UND Mietwagen !!! Die hier protestierenden Mietwagenunternehmer die mit dem Argument des Umweltschutzes die Forderung nach Rückkehrpflicht stellen sollten einmal überlegen das auch ihre Existenz gefährdet ist wenn die Pflicht entfällt.
auch die heutigen Mietwagenunternehmer werden dann nur noch Handlanger von Uber-Gnaden sein. Sie dürfen dann auch für die von Uber verteilten Fahrten eine Vermittlungsgebühr von 25 % und vielleicht sogar noch mehr wenn Uber den Markt dann endlich erobert hat, bezahlen.
Die heutigen Mietwagenunternehmer werden auch ihre Preis nicht mehr selbst bestimmen können sondern dem Diktat von Uber unterliegen.
Ob dann Uber die in Hochlastzeiten erhobenen Spitzenpreis an seine Handlanger weitergeben wird stellte ich in Frage.
Die Mietwagenunternehmer von heute haben dann nicht nur ihre jetzigen Kollegen Taxi als Mitbewerber am Markt sondern noch viele neue von Uber und ähnlichen Datensammlern auf den Markt gebrachten Fahrzeugen mit ausgebeuteten Selbstfahrern.
Darum liebe Mietwagenunternehmer denkt mal nach ob die von euch ungeliebte Rückkehrpflicht nicht auch euer Schutz von Dumping und Ausbeutung ist!!!!!!