Hamburg hatte den Anfang gemacht, Berlin folgte diese Woche: Die Aufsichtsbehörden der beiden Städte haben die Uber-App verboten. Laut einer Umfrage der Taxi Times bewerten etliche Genehmigungsstellen die Sachlage ähnlich. Uber agiert illegal.
Bereits vor der Entscheidung in Berlin, die Uber App zu verbieten, hatte Taxi Times die Genehmigungsbehörden in Deutschland angeschrieben und um eine rechtliche Einschätzung zur Uber-Thematik gebeten. Dabei stuften ein Viertel aller an der Umfrage teilnehmenden Ämter den US-Chauffeurdienst Uber als rechtswidrig ein. 60 Prozent gaben an, sich mit dem Thema bisher nicht befasst zu haben, da der Chauffeurdienst Uber in der jeweiligen Region noch nicht tätig geworden sei. Der Rest wollte gegenüber Taxi Times zu dieser Thematik keine Stellungnahme abgeben. Ein Landratsamt antwortete, man würde das Unternehmen nicht kennen.
Personenbeförderungen fallen in Deutschland unter das bundeweit einheitliche Personenbeförderungsgesetz (PBefG), die Kontrolle und Aufsicht liegt allerdings bei den sechzehn Bundesländern, die das wiederum an die örtlichen Ämter weiterdelegiert haben. Viele der lokalen Behörden fühlen sich bei der Bewertung alleingelassen. Ein Mitarbeiter der Stadt Kassel meint dazu: „Jede Behörde ist für sich eigenverantwortlich. Empfehlenswert, wenn nicht gar erforderlich wäre, dass die Aufsichtsbehörde(n) über alle nachgeordneten Behörden (in Hessen die Regierungspräsidien) oder das zuständige Ministerium eine entsprechende Handlungsanordnung per Verfügung bzw. Erlass herausgeben.“
Einen solchen Erlass gibt es bisher nicht, allerdings hat der Bund-Länder-Fachausschuss Straßenpersonenverkehr bereits eine Beurteilung vorgenommen: „Der BLFA Straßenpersonenverkehr beurteilt die derzeit auf den Markt drängenden Angebote, bei denen entgeltliche Personenbeförderungen mit Privatfahrzeugen und –fahrern per Handy-Application („App“) vermittelt bzw. angeboten werden, sehr kritisch. Denn obwohl nach den vorliegenden Informationen von einer nach dem PBefG genehmigungspflichtigen Personenbeförderung auszugehen ist, richtet sich das Angebot seitens der vermittelnden Unternehmen offenkundig an Privatfahrer, die nicht im Besitz der erforderlichen Genehmigungen sind. Für Fahrer bestehen in diesen Fällen erhebliche ordnungswidrigkeits- und haftungsrechtliche Risiken, für Fahrgäste Sicherheitsrisiken.
Durch rechtswidrige Personenbeförderungen kann zudem die Ordnung des Verkehrsmarktes gestört werden.
Der BLFA empfiehlt den zuständigen Genehmigungsbehörden nach dem PBefG daher, Hinweisen auf Verstöße gegen personenbeförderungsrechtliche
Vorschriften konsequent nachzugehen und festgestellte Verstöße zu ahnden.“ jh
Foto: Thomas Max Müller / pixelio.de
© 2024 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche