Das Handelsblatt hatte es bereits vor einigen Wochen verkündet, nun soll es am morgigen Freitag also tatsächlich zu einem Treffen einer PBefG-Findungskommission mit Politikern aus fünf Parteien kommen. Wir verraten, wer am Tisch sitzt und welche Positionen aufeinandertreffen könnten.
Selten zuvor ist ein Bundesminister mit Eckpunkten so sehr unter Beschuss geraten wie Andreas Scheuer nach der Veröffentlichung seiner Pläne für eine Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes. Vor allem die Pläne zur Aufhebung der Rückehrpflicht für Mietwagen und zum Wegfall des bisherigen Verbots der Einzelplatzvermietung haben innerhalb des Taxigewerbes zu massiven und immer noch andauernden Protesten geführt. Die Taxibranche zeigt sich dabei wenig kompromissbereit. Sie fordert, dass Scheuers Eckpunkte wegmüssen.
Scheuer selbst betonte immer wieder, dass seine Eckpunkte als Diskussionspapier erstellt wurden, um zu einer Meinungsbildung innerhalb der Koalitionsfraktion zu kommen. Diese Meinungsbildung soll nun sogar koalitionsübergreifend stattfinden. Scheuer hat dazu laut Informationen von Taxi Times Politiker aus fünf Parteien zu einem Gespräch in sein Ministerium eingeladen. Das Gespräch soll am morgigen Freitag, 10. Mai stattfinden und zwei Stunden dauern. Die Runde wird als „„Findungskommission zur Herstellung eines übergreifenden Konsenses zur Änderung des PBefG“ tituliert Das Ministerium wolle damit „einen breiten Konsens herstellen“, der die „widerstreitenden Interessen zu einem sinnvollen und schonenden Ausgleich bringt“, zitiert das „Handelsblatt“ aus der Einladung.
Teilnehmen sollen nach Taxi Times-Informationen neben dem Verkehrsminister noch die Bundestagsabgeordneten Sören Bartol, Michael Donth, Stefan Gelbhaar, Daniela Kluckert, Kirsten Lühmann, Daniela Ludwig und Cem Özdemir. Donth ist der PBefG-Experte der CDU im Bundstag, Bartol ist Vize der SOD-Bundestagsfraktion, Lühmann ist die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur der SPD-Bundestagsfraktion, Frau Ludwig fungiert als verkehrspolitische Sprecherin der CDU. Cem Özdemir von den Grünen ist der Vorsitzende des Verkehrsausschusses, sein Parteikollege Stefan Gelbhaar der PBefG-Experte. . Kluckert vertritt die FDP und hat in all ihren öffentlichen Aussagen bisher mehrheitlich die Argumentation der amerikanischen bzw. konzerngestützten Anbieter vertreten.
Da eine geplante Gesetzesänderung des PBefG nicht nur den Bundestag, sondern auch den Bundesrat passieren muss, gehören der Findungskommission auch vier Verkehrsministerinnen bzw. Minister der Länder an. In ihrer Funktion als Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz wird die saarländische Verkehrsministerin Anke Rehlinger (SPD) vor Ort sein. Deren Staatssekretär Jürgen Barke hat gemeinsam mit weiteren Verkehrsexperten der SPD, unter anderem auch mit Sören Bartol und Kirsten Lühmann, eine Stellungnahme zur möglichen PBefG-Änderung veröffentlicht, in der ausführlich erläutert wird, warum die SPD einer Abschaffung der Rückkehrpflicht nicht zustimmen werde.
Tarek Al-Wazir vertritt als Hessens Verkehrsminister gemeinsam mit Özdemir die Grünen, während der Nordrhein-Westfälische Minister für Verkehr, Hendrik Wüst (CDU), laut Einschätzung des Handelsblatts als Freund Scheuers gilt. Last but not least wurde auch der Verkehrsminister Bernd Buchholz von Schleswig Holstein eingeladen. Der FDP-Politiker äußert sich gegenüber den Medien für eine Abschaffung der Rückkehrpflicht. Sie seien anachronistisch und ökologisch fragwürdig. Mit letzterem dürfte er maximal noch Frau Kluckert als Fürsprecherin haben, nicht zuletzt, weil Studien aus den USA längst das Gegenteil bewiesen haben.
Vertreter der Kommunen sind zu diesem Treffen nicht eingeladen. Das verwundert, denn Minister Scheuer plant in seinen Eckpunkten, die Entscheidung über gesetzliche Einschränkungen der Mietwagen künftig den Städten und Gemeinden zu überlassen. Auch von den Verbänden wird niemand am Tisch sitzen.
Der Begriff Findungskommission ist für diese Runde etwas missverständlich, denn anders als nach gescheiterten Gesetzesvorhaben hat diese Runde kein politisches Mandat. Es sei also kein formaler Prozess, berichtet ein Insider, der wenig Hoffnung hat, dass morgen konkrete Ergebnisse verkündet werden können. „Mindestens neun Personen mit teils doch sehr konträren Vorstellungen sitzen zwei Stunden zusammen. Da weiß jeder aus eigener Erfahrung, dass bei solchen Runden kein Ergebnisfeuerwerk erwartet werden kann.“
Nicht zuletzt deshalb wird das Taxigewerbe seine Proteste aufrechterhalten. Die „Innung des Berliner Taxigewerbes“ hat für den Zeitraum der Sitzung eine kleine Mahnwache vor dem Ministerium angemeldet. jh
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Arbeitnehmerrechte für abhängige Angestellte und saubere Regelungen zur Bekämpfung von Scheinselbstständigkeiten. Auch bei Appvermittlern. Egal ob Helpling, Paketdienst oder Personenbeförderer.
Die Errungenschaften der industriellen Revolution sollten auch in der New Economy gelten.
Sie spielen mit dem Brot 1000er Taxifahrer. Wenn die RückkehrPflicht aufgehoben wird kann es zu einer großenEskalation zwischen Mietwagen und Taxlern kommen.
Die einzigen Eskalationen, die ich in Muenchen bisher gesehen habe, bestanden aus Taxifahrer, welche UBER Fahrer am Flughafen angegriffen haben, nicht umgekehrt. Aber auch das kann sich aendern, ich wuerde daher mit den UBER Unternehmern lieber einen Dialog starten, als zu eskalieren.
Tatsache ist, dass Uber’s Mietwagenvermittlung heute schon legal ist. Ob es uns gefaellt, ist eine andere Sache. Sehr viele Unternehmer habe ihren Betriebssitz z.B. am Flughafen im Regus Office, oder in Oberding, somit koennnen sie am Flughafen sich bereithalten, bis ihnen die Kisten verrosten, ist aber voellig legal. Die bisherigen Angriffe der Taxler, sind aber Noetigung und Koerperverletzung und bei sowas ist die Konzession gleich weg, daher bitte Vorsicht! 2-3 solche „Angriffe“ sind bereits mit dem Handy als Video festgehalten.
Manche Unternehmer ziehen auch um, vom Landkreis in die Stadt, somit ist eine Bereithaltung im Stadtgebiet auch nicht mehr zu beanstanden. Das KVR kann ein Lied davon singen.
Fazit: auch mit dem heutigen PBefG koennen UBER und MyTaxi voellig legal Mietwagen vermitteln. Wir muessen daher vor allem unser Taxiangebot reformieren und es „schmackhafter“ machen, als immer auf die Reformer zu schimpfen. Vom BZP und den Zentralen habe ich bisher NICHTS dergleichen gesehen, vielleicht kann TaxiTimes hier einen Aufruf starten.
Lieber Trudringer, gerne startenn wir einen Aufruf, aber du solltest uns zunächst mitteilen, was man am Taxiangebot konkret refomieren soll. Wenn du unsere Beiträge regelmäßig liest, wirst du feststellen, dass auf Vrbands- und Zentralenebene einiges passiert. zu schreiben, dass „NICHTS“ zu lesen ist, ist schlichtweg falsch.
@ttchef: einige Beispiele
Rueckkehrpflicht und Auftragsannahme am Betriebssitz, kann wegfallen. Ist im NOx, CO2 und App-Zeitalter nicht mehr zeitgemaess und auch nicht zu kontrollieren. Dagegen zu kaempfen lässt uns nur als rückständige Deppen aussehen.
OKP auf z.B. Krankenhauser und Polizeidienststellen reduzieren. Wir sind Fahrer, keine Fremdenführer und den Stau/Unfall um die Ecke zeigt das Navi sowieso viel zuverlässiger.
Ganz wichtig: Taxitarif als Mindesttarif für alle gewerblichen Personenbeförderer festlegen. UBER, MOIA, CleverShuttle, etc. wären alle willkommen, solange die öffentlichen Entgelte nicht unterboten werden. Somit erfolgt eine Marktpositionierung durch das Geschäftsmodell des Anbieters und nicht durch Preisdumping. Z.B. bei Ride Sharing: Tarifpreis geteilt durch Anzahl der Fahrgaeste. Nach oben, kann der Preis für Mietwagen offen sein, wenn der Kunde zahlen will, ist es ok.
Mietwagenbestellungen müssen mindestens 2 Stunden Vorlauf haben, kurzfristige Bestellungen sind an die Taxizentralen weiterzuleiten. Preislich macht es keinen Unterschied, siehe obiger Vorschlag.
Mischkonzessionen und Farbfreigabe generell legalisieren, würde helfen, legal, auch Mietwagenaufträge anzunehmen, oder Festpreise anzubieten, ohne zwei Fahrzeuge vorhalten zu müssen.
Ich denke, wir müssen aktiv mitgestalten, sonst wird an uns vorbei entschieden.
Lieber Truderinger, danke für Ihre Vorschläge. wir können zu ihren Pukten ur auf unsere vielen beiträge hinweisen, die sich alle bereits mit diesen Themen eingehend beschäftigt haben, zum Beispiel über Studien au sde USA, die klar belegen, dass durch Mietwagen wie Lyft & Co der Verkehrs und dmait die Umweltverschmutzung stark zugenommen hat. Oder zum Beipsiel unseren ganz aktuellen Beitrag zur POistion der SPD, die eine kleine Fachlunde an die Stelle der Ortskunde setzen will (und der Hinweis, dass dies auch die POsition des Bundesverband Taxi ist). Oder die unzähligen Beieträge über die drei Grudpfeiler des Taxirechts Beförderungspflicht, Tarifpflicht und Betriebssitz und wie sehr die voneinander abhängig sind. Einen Mindesttarif für Mietwagen kann man daher nicht als Einzellösung fordern. Einen Vorlauf für Mietwagenbestellungen segr viele Pros abr auch sehr viele Contras. Zu bedenken ist, dass im ländlichen bereich Mietwagen von regulär arbeitenden Unternehmern einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge leisten und diese dann nicht mehr gewährleistet ist.
Lieber Truderinger,
Die Vermittlung vo Mietwagen durch Uber ist grundsätzlich nicht illegal, die ist nämlich gar nicht gesetzlich geregelt.
Wer illegal handelt, sind die Mietwagenunternehmer, indem sie nicht den § 49 (4) PBefG beachten. Das illegale Handeln wird auch nicht durch die Verlegung des Betriebssitzes geheilt.
Grüße, Hildegard
Lieber ttChef
Die drei Grundpfeiler des Systemes Taxi sind die Betriebs- die Beförderungs- und die Tarifpflicht. Der Betriebssitz hat innerhalb des Zustädigkeitbereiches der konzessionsgebenden Gemeinde zu liegen, damit deren Recht für den konzessionierten Betrieb gilt. Läge er ausserhalb, gälte es für ihn nicht.
Das Gemeinderecht endet an den Grenzen einer Gemeinde. Deshalb kann ich es nicht verstehen, wenn Pflichtfahrgebiete weit über diesen Bereich hinaus festgesetzt werden. Das ist illegal !
Eigenständige Pflichtfahrgebietsdefinitionen sollte es nicht geben. Erst wird ein Tarifgebiet festgelegt, welches dann automatisch zu Pflichtfahrgebiet wird.
Die Vermittlung von Uber an Mietwagenunternehmer/fahrer ist sehr wohl illegal und ein glatter Verstoß gegen dass PBefG.
Wer denken kann ist klar im Vorteil, finden Sie den Fehler Frau Hofer. Sollten Sie den Fehler finden kommen auch Sie auf dem Boden der Tatsachen zurück.
Mehr kann und darf ich nicht sagen…
MfG Eismann
Tja, das kann nur die Beihilfe zu Gesetzesverstössen sein, wenn diese denn begangen werden und das auch noch mit einer gewissen Regelmässigkeit. Verhindern kann sie Uber nicht, nur Teilnehmer von der Vermittlung ausschliessen, wenn sie diesbezüglich auffallen.
Dann wär‘ da noch die Forderung nach Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz, Wann hat sie zu erfolgen ? Vor der Auftragserteilung an das Fahrzeug oder langt eine anschliessende Kopie ? Weiterhin die Forderung, dass „Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, … dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen.“ Darüber lässt sich ausgiebig diskutieren, wer führte die App-Vermittlung ein ? Ist sie geeignet dazu, mit der telefonischen veranlassten Funkvermittlung verwechselt zu werden ? Hat das Taxigewerbe etwas verpasst ?
Fragen über Fragen …
Meine Argumentation gegen Uber wär eine ganz andere: Das System:Taxi wurde über Jahrzehnte hin entwickelt, ist höchst effektiv und damit preiswert. Es ist geeignet, die Rolle der Daseinsvorsorge zu übernehmen und so wurde sie ihm auch übertragen. Wer dieses System stört, dem müssen Grenzen gesetzt werden.
Was nur, wenn diese Eigenschaften nicht mehr zutreffen, es effektivere und preiswertere Systeme gibt ?
Ein Transortsystem, bei dem Unmengen von Fahrzeugen stundenlang unbeschäftigt an Halteplätzen rumstehen, kann nicht effektiv und preiswert sein. Es sind zu viele Taxen da ! Soviel kann man gar nicht schützen.
@Eismann: Eine reine Vermittlung von Mietwagen sehe ich nicht als illegal an. So etwas gab es in einigen Städten schon vor Uber. Es sind die Mietwagenunternehmer und -fahrer, die gegen die Rückkehrpflicht verstoßen, mit oder ohne Uber. Man kann sich sicherlich über Scheinselbständigkeit streiten aber über eine reine Vermitllung von Mietwagen eher wohl nicht.
Finde den Fehler, gilt auch für dich Cabbi. Gruß Eismann
@Eismann: Ich kann mit Deiner arroganten und überheblichen Art nix anfangen. Wenn es diesen Fehler gibt, dann kläre uns alle auf und gut ist es.
Eine applikationsbasierte auftragsannahme im Auto ist für Mietwagenunternehmer verboten. Zumindest in München. Das wird von den Unternehmern bei der Genehmigung unterzeichnet. Jetzt liegt es an Euch, Cabbi und Hofer es zu erkennen
@ON: Ich schreibe nur von einer Mietwagenvermittlung, nichts von App-basiert. Wer möchte, darf gerne mal im Pbefg denParagraph 49 Abs. 4 durchlesen. Dort ist von einer fernmündlichen Übertragung des Beförderungsauftrages die Rede, was ja nur mit einer Mietwagenvermittlung oder eben Zentrale machbar ist.
@Cabbiund wie glaubst Du das die Uber Kunden Ihr Uberauto bestellt? Über eine App oder Fernmündlich? Des Weiteren die Uber Fahrer wie nehmen die Ihre Aufträge an? Über eine App oder Fernmündlich? Und ich meine ja auch nur die Uberfahrer und div. Kopien von denen. Von den seriösen Mietwagenunternehmer die seit Jahrzehnten Ihre Arbeit machen reden weder ich und der andere Kollege. Du weißt genau wen wir meinen und fängst Haarspalterei an hier!
@TruderingerHallo, Ihre Vorschläge finde ich richtig klasse. Aber nur, wenn Ihre genannten Punkte verbindlich für alle Marktplayer bindend sind und Verstöße auch verfolgt und sanktioniert werden. Doch schon daran scheitert es leider. Die Genehmigungsbehörden können nicht mal bestehendes Recht umsetzen, geschweige denn ein Neues. Die Kopf-in-den-Sand-steck-Mentalität des Berliner Senates und die Drei-Affen-Fraktion unter unseren „Kollegen“ lassen nichts Gutes erahnen. Sollten Ihre genannten, sehr guten Punkte umgesetzt, und dann auch durchgesetzt werden, bin ich für einen fairen Wettbewerb offen. Aber bis zur Neugestaltung des PbefG sollten wir laut bleiben und dafür kämpfen, dass jetzt bestehendes Recht umgesetzt wird. Erst, wenn bestehendes Recht auch umgesetzt wird, kann man bei zukünftigen Änderungen und Neuerungen Vertrauen zu den Genehmigungsbehörden und ihrem Handeln aufbauen. Bis dahin ist es aber noch ein langer und steiniger Weg. Wir sollten jede sich bietende Gelegenheit nutzen, auf jetzige Missstände aufmerksam zu machen, damit auch zukünftiges Recht konsequent umgesetzt wird.Beste Grüßeein Berliner Taxifahrer