Die gestern von Taxi Deutschland eingereichte Klage gegen Uber B.V. ist nicht der erste juristische Versuch, ein Verbot der aktuellen Uber-App zu erreichen. Vor dem Landgericht München ist schon seit 2016 eine Klage anhängig. Dort basteln allerdings eine (überforderte?) Richterin und clevere Uber-Anwälte an einem Justizskandal, der in die Geschichtsbücher eingehen könnte. So grausam sind nicht einmal die Märchen der Brüder Grimm.
Wenn Geschichten mit „es war einmal“ beginnen, sind es meistens Märchen. Sie sind frei erfunden und stellenweise richtig grausam – wenn zum Beispiel wie bei Hänsel und Gretel eine alte Hexe zwei Geschwister essen will. Die nachfolgend beschriebene Story ist leider eine wahre Begebenheit und nicht weniger grausam als ein Märchen. Sie beginnt ebenfalls mit „es war einmal“. Einfach deswegen, weil der Ursprung der Geschichte nun schon drei Jahre zurück liegt.
Es war also einmal eine Münchner Taxiunternehmerin und ihr Mann, die klagten gegen Uber. Die Art, wie das US-Unternehmen Fahrten an Mietwagenunternehmer und deren Fahrer vermittelt, führe unweigerlich zu einem dauerhaften Rechtsbruch, weshalb die App verboten werden muss, argumentiert die Taxiunternehmerin. Uber als beklagte Partei sieht das natürlich anders. Und wenn sich zwei streiten, braucht es einen dritten. Einen, der die Sache entscheidet. In Deutschland sind das die Richterinnen und Richter, das System nennt sich Rechtsstaat.
Man schrieb also das Jahr 2016, als das Münchner Verfahren gegen Uber eröffnet wurde. Und weil das Taxigewerbe trotz der massiven Umsatzeinbußen eines immer weiter agierenden Wettbewerbes immer noch nicht gestorben ist, wartet es bis heute auf einen Urteilsspruch.
Eine erste Verhandlung im Oktober 2017 endete mit der Ankündigung der zuständigen Richterin, weitere Beweise aufnehmen zu wollen. Eine für Januar 2018 angesetzte Verhandlung wurde auf Juni 2018 verschoben, die dann ebenfalls nicht stattfand. Der Ersatztermin im September 2018 musste schließlich wegen Krankheit eines der beisitzenden Richter verlegt werden. Eine im November 2018 angesetzte Verhandlung kam tatsächlich zustande. Sie war allerdings lediglich für 30 Minuten anberaumt und endete mit der richterlichen Feststellung, dass die Vorwürfe der Taxiseite nicht ausreichend formuliert seien. Im März 2019 erließ die Richterin dann einen Beschluss zur Beweisaufnahme und setzte für den 13. Mai 2019 eine weitere Verhandlung an. Diese wurde nun abermals verschoben, weil die Zeugen nicht fristgerecht eingeladen werden konnten. Ein neuer Termin kann erst nach den Sommerferien bestimmt werden.
Hänsel und Gretel werden im Märchen in letzter Sekunde übrigens doch noch befreit. In unserer Geschichte ist es allerhöchste Eisenbahn, dass sich eine übergeordnete Stelle im Bayerischen Justizministerium der Sache annimmt und die zuständige Richterin von diesem Verfahren „befreit“. Andernfalls hat das Landgericht München einen Justizskandal an der Backe, der in die Geschichtsbücher eingehen dürfte. (Dieser Beitrag ist in der Regionalausgabe der Taxi Times München im Juli 2019 erschienen).
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Das hat alles nichts mit einem Rechtsstaat zu tun. Ich dachte in Berlin sind die Behörden nicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben zu erfüllen, es scheint aber ein Bundesweites Problem zu sein. Ich hatte einen Unfall wo der Gegner Fahrerflucht begangen hat und es sogar zugegeben hat. Das Verfahren gegen ihn wurde von der Amtsanwaltschaft eingestellt. Wenn das keine Bananenrepublik ist.
Uber handelt illegal. Uberfahrer halten sich nicht an Gesetze . Viele Taxifahrer und ihre Familien sind besorgt , aber die Politik sitzt seine eigene Interessen durch .
Warum haben die Taxifahrer zu viele Pflichten und die Uberfahrer nicht ? Wer kontrolliert das ganze Geschehen?