St. Gallen hat strenge Taxi-Richtlinien. Zu streng für Uber, die deshalb lieber einen Bogen um die Stadt südlich des Bodensees machen.
Angeblich soll es pro Woche eintausend Zugriffe geben, in denen Kunden prüfen, ob der Fahrdienst in St. Gallen verfügbar ist. So zumindest berichtet es „FM1today“ und beruft sich dabei auf Aussagen des US-Unternehmens.
Der Bericht des schweizerischen Radiosenders ist sehr Uber-freundlich formuliert – der Autorin ist offenbar nicht bewusst, wie wenig sich das Unternehmen an geltende Gesetze hält. Letztlich sei es die „Schuld“ der Stadt, dass Uber anders als in Zürich, Winterthur, Zug, Baden, Basel, Lausanne, Genf (wo Uber allerdings mittlerweile verboten ist) und Luzern seinen Dienst nicht in st. Gallen anbiete – und dies auch weiterhin nicht plane.
Für den US-Vermittler sei das Taxi-Reglement eine zu große Hürde. Generell muss man als Personenbeförderer in der Schweiz über eine Bewilligung für den berufsmäßigen Personentransport und über einen Fahrtenschreiber verfügen. In St. Gallen werden zusätzlich ausreichend Deutschkenntnisse sowie gute Kenntnisse der Stadt und der Vorschriften im Taxiwesen gefordert. „Da dies eine große Hürde ist, geht Uber davon aus, dass man rund um St. Gallen nicht genügend Fahrer finden würde“, schreibt FM1today.
Uber sei darüber hinaus auch bei den St. Galler Taxiunternehmen nicht willkommen. Zwar hätten kleine St. Galler Taxianbieter hinter vorgehaltener Hand ihre Bereitschaft bekundet, dass sie auch für Uber fahren würden, doch für die großen Betriebe käme das nicht in Frage. „Für die Taxibranche ist es in meinen Augen ein Segen, dass Uber vorerst nicht nach St. Gallen kommt“, zitiert der Radiosender Hanspeter Feiss, Geschäftsführer von Sprenger Taxi.
Wie lange dieser Segen anhält, ist ungewiss. Laut FM1today habe die Stadt Handlungsbedarf erkannt und möchte die Regelung im Laufe dieses Jahres revidieren. Die Autorin umschreibt diese Aussicht mit der Headline „Hoffnung für die Uber-Fans“. jh
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Möchte man nicht in Deutschland heiraten, braucht man für eine Eheschließung, als Ausländer, in bestimmten Ländern z. B. ein Gesundheitszeugnis:
„das 15 Tage vor der Eheschließung ausgestellt wurde. Mit Laborergebnisse von folgenden Krankheiten, die eine Gültigkeitsdauer von 2 Monaten haben:
a) VDRL-Test (Venereal Disease Research Laboratory) ist ein Test = V.D.R.L.
b) Leberbiometrie = Biometría Hepática
c) Hämoglobin – Elektrophorese = Electroforesis de Hemoglobina
d) Urinuntersuchung = Urinalisis
e) Ärztliches Attest für AIDS/HIV = Certificación medica de Prueba de ITS/VIH“
Quelle: Botschaft von Panama
Dieses auch ohne dort leben zu wollen. Möchte man dieses z. B. in der Dom Rep doch, bedarf es noch eines Führungszeugnisses dazu uvm.
Warst du aber letztes Jahr noch für den IS auf dem Schlachtfeld oder hast in einem syrischen Keller als Folterknecht Fingernägel gezogen oder konntest du vielleicht aus einem Gefängnis in Libyen fliehen, in dem du als Dieb eingefahren bist?
Egal! Kein Problem. Bist du hier anerkannt und bekommst, auf Grund der Lage im Heimatland, kein Führungszeugnis, kannst du morgen trotzdem für Uber&Co.Mietwagen fahren.
Dieses ist keine Anspielung auf die Asylpolitik. Es soll zeigen, wie das Zusammenkommen, verschiedener Umstände, Qualität unterminiert. Darum geht es ja auch im Artikel.