Die in den Bundesländern per Allgemeinverfügung erlassenen „Kontaktverbote“ verunsichern Taxifahrer. Dürfen diese dann überhaupt noch (mehrere) Fahrgäste befördern? Niedersachsen beantwortet diese Frage mit „doch“, Berlin hat eine eigene Interpretation.
„In der Öffentlichkeit (einschließlich des öffentlichen Personennahverkehrs ÖPNV) ist – wo immer möglich – ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten“. So schreibt es beispielsweise die Allgemeinverfügung (AV) des Gesundheitsministeriums Niedersachsen vor, erlassen am 23. März 2020. Dazu gilt eine Beschränkung für Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum auf höchstens zwei Personen. Ausnahmen gelten für Angehörige sowie für Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben. Ähnliche AV haben auch andere Bundesländer erlassen.
Für das Taxigewerbe stellte sich damit natürlich die Frage, ob man überhaupt noch Fahrgäste befördern dürfe bzw. wenn, ob es dann auch mehr als zwei Personen sein dürfen, wenn es keine Angehörigen oder Bewohner einer gemeinsamen Wohnung sind. Der Niedersächsische Verkehrsverband GVN hat darüber in einer Rundmail an die Taxibetriebe mitgeteilt, „dass die AV bei Beförderungen mit einem Taxi oder einem Mietwagen keine Beschränkung auf eine Besetzung mit maximal 2 Personen vorgibt.“
Der Verband beruft sich dabei auf einen Erlass des Krisenstabs des Sozialministeriums als zuständiges Gesundheitsministerium. Dort heißt es unter Punkt 4: „Alle anderen Beförderungen im Taxen- und Mietwagenbereich sind nach dem PBefG zwar nicht Teil des ÖPNV. Auch diese Beförderungen unterfallen aber nur der Ziffer 2 a) der AV („Abstand soweit möglich“).“ Jene Ziffer 2a der niedersächsischen Allgemeinverfügung bestimmt, dass in Zügen, Stadtbahnen und Bussen der Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander nicht gilt und ist per Erlass also auch auf Taxis und Mietwagen erweitert worden. Hinsichtlich der Zusammenkunft im öffentlichen Raum stellt der Erlass klar, dass Beförderungen in einem Taxi oder Mietwagen nicht als öffentlicher Raum definiert sind.
In Berlin scheint man das dagegen anders zu interpretieren. Hier hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe an die Taxigewerbevertretungen in Berlin den Appell gerichtet, „für den Moment von einer Beförderung mehrerer Personen in einem Fahrzeug abzusehen.“ Diese Empfehlung ist als Bitte zu interpretieren, löst allerdings innerhalb des Taxigewerbes Kopfschütteln aus, wenn man bedenkt, dass vor wenigen Tagen der Sharing-Dienst Berlkönig stolz verkünden durfte, dass man ab sofort medizinisches Personal kostenlos befördere – auch als Sammelfahrten. Berlkönig ist ein Angebot unter anderem des städtischen ÖPNV-Betreibers BVG. jh
Was ist den nun…wir sind absolut verunsichert….kann man dort Klarheit bringen was mit den taxis geschehen soll/muss. Wir gehören zun ÜPNV, aber wenn es um die Sicherheit gehte dann „doch nicht“…verstehet kein mensch….und der vergleich mit Mietwagen ist sowie so „niedersächsisch“!
Ausser „kopfschütteln“ wird sich noch was tun oder wir sind irgendwie jetzt die „Versuchskaninchen“!?
schönen gruß
Dieser Beitrag hätte eigentlich die Verunsicherung beseitigen sollen. Schade, dass uns das bei Ihnen nicht gelungen ist.