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Start Beförderungsrecht

Nach erneuter Uber-Niederlage vor Gericht: Politik und Behörden müssen endlich eingreifen

von Jürgen Hartmann
6. Mai 2020
Lesedauer ca. 3 Minuten.
9
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Ein erneut von einem Landgericht ausgesprochenes Uber-Verbot nimmt der Bundesverband Taxi und Mietwagen zum Anlass, noch einmal mahnende Worte an die Politik und die Behörden zu richten. Diese müssten endlich wirksame Schritte gegen Uber einleiten.   

Nach diversen Rechtsprechungen der Landgerichte München, Köln sowie dem Bundesgerichtshof (BGH) mit regionalen Verboten sowie dem Landgericht Frankfurt mit einem deutschlandweiten Verbot hat nun auch das Landgericht Düsseldorf die gängige Rechtsprechung in einem aktuellen Urteil bestätigt: Der Auftragsvermittler Uber darf seine App „UberX“ nicht mehr zur Vermittlung von Fahrtaufträgen einsetzen, wenn diese Beförderungen entgeltlich erfolgen. Die Entscheidung der Düsseldorfer Richter sieht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro vor, ersatzweise Ordnungshaft bis sechs Monate. Die Taxi Düsseldorf eG hatte zuvor mit mehreren Schreiben Uber abgemahnt und Rechtsverstöße gegen die vom Personenbeförderungsgesetz vorgeschriebene Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen nachgewiesen.

„Erneut hat ein Gericht Uber bescheinigt, dass der Dienst Uber X illegal ist“, kommentierte Dennis Klusmeier von der Taxi Düsseldorf eG das Urteil. Vor dem Landgericht Düsseldorf seien entsprechende Entscheidungen auch schon in Köln, in München und vor dem Bundesgerichtshof gefallen. „Wie lange will sich der Gesetzgeber noch vorführen lassen“, fragt sich nicht nur Klusmeier, sondern mit ihm sicherlich auch alle Taxifahrerinnen und Taxifahrer, denen durch die juristisch untersagte Vermittlung zahlreiche Fahrten weggenommen werden.   

Klusmeier spielt damit auf die Tatsache an, dass die bisherigen Urteile nicht dazu geführt hatten, dass Uber tatsächlich die Fahrtenvermittlung einstellte. Sowohl in Köln als auch in München können Menschen weiterhin über „UberX“ eine Personenbeförderung bestellen – selbst in Corona-Zeiten, in denen mit jeder Vermittlung zudem noch gegen die Allgemeinverfügungen der Länder verstoßen wird, da in Mietwagen, wie sie bei Uber zum Einsatz kommen, beispielsweise der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Anders als Taxis zählen diese Mietwagen nicht zum ÖPNV und sind daher auch nicht als systemrelevant einzustufen.

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V. hat deshalb in einem gestern veröffentlichten Appell sowohl die Politik als auch die Behörden aufgefordert „endlich zu handeln“ und wirksame Schritte gegen das US-Unternehmen einzuleiten. „Die Zeit, in der Uber den Behörden auf der Nase rumtanzen kann, muss endlich ein Ende haben“, sagt dazu Dennis Klusmeier, der neben seiner Funktion in Düsseldorf auch dem Vorstand des Bundesverbands Taxi angehört.

Dessen Geschäftsführer Michael Oppermann ergänzt: „Sämtliche bisher angerufenen Gerichte bis zum BGH haben die Rechtswidrigkeit der Uber-Dienste bestätigt. Wir erwarten nun, dass Aufsichtsbehörden und der Gesetzgeber angesichts dieses erneuten Urteils endlich handeln. Es kann nicht sein, dass immer erst Gerichte entscheiden müssen.“ Das sei arbeits- und zeitaufwändig kostet viel Geld. „Wir würden dieses Geld lieber in die weitere Verbesserung unserer Taxi-Dienstleistungen investieren“, sagt Oppermann.

Symbolfoto: pixabay

Anmerkung der Redaktion: Wie wichtig solche Appelle sind, zeigt das aktuelle Verhalten des bayerischen Verkehrsministeriums. Dort durften bei einer gut gemeinten PR-Aktion, in der um die Einhaltung der gesundheitlichen Schutzvorkehrungen innerhalb von Taxis und Mietwagen geworben wurde, auch Vertreter von Uber teilnehmen. Das Rechtsempfinden des Ministeriums sowie dessen an der Aktion beteiligten Staatssekretärs scheint nicht unbedingt mit dem Rechtsverständnis diverser Landgerichte im Einklang zu stehen.

Tags: Bundesverband Taxi und Mietwagen e.V.BVTMDennsi KlusmeierFrankfurtMichael OppermannTaxi Düsseldorf eGUberUberX
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 9

  1. P.Triandafilidis says:
    6 Jahren her

    Nein dann schauen die Politiker lieber zu ,wie die überwiegende Mehrheit der Taxifahrer Kurzarbeitergeld beziehen muss.

    Antworten
  2. Huber says:
    6 Jahren her

    Die Steuern, die Uber in Deutschland nicht bezahlt werden wahrscheinlich als Parteisp enden an unsere Herrn Politiker oder deren Parteien ausbezahlt……..Anders kann man deren Verhalten nicht erklären. Einen Taxi Unternehmer der sich so verhalten würde wie Uber, hätten sie schon lange platt gemacht.

    Antworten
    • Vrl says:
      6 Jahren her

      İch stimme zu , das gegen Uber nichts unternommen wird ist nicht normal, da ist Steuer hinterziehung ohne Ende , aber die Politiker interessieren sich nicht dafür

      Antworten
  3. Frank Senftleben says:
    6 Jahren her

    Spannend wäre zu wissen aus welchem Grund das Gericht zu diesem Urteil kam.
    Ich hoffe nicht, einzig und allein die Rückkehrpflicht ist der Grund – denn das hat Uber schon seit einigen Monaten geändert.

    Wenn ein Mietwagen mit der Uber APP längere Zeit steht oder in eine Richtung fährt die nicht Luftlinie Betriebssitz ist – dann wird der Fahrer für diese Zeit von der Vermittlung gesperrt.

    Nur FreeNow Ride kann jetzt noch so arbeiten wie Uber vorher.
    Auch da müsste was passieren.

    Antworten
  4. 38 Jahre kutscher says:
    6 Jahren her

    und dieses Kurzarbeitergeld ist durch umsatzverluste durch uber und freenow lächerlich gering. deshalb muss der Staat durch fehlende Kontrollen jetzt hartz 4 draufzahlen!

    Antworten
  5. Jürgen Zech says:
    6 Jahren her

    Das Bayrische Verkehrsministerium lädt Uber und FREE NOW – die private Firmen sind und nicht zum ÖPNV zählen – zum Pressetermin ein.
    Noch Fragen … ???
    Wer gut schmiert – der gut fährt … !!!

    Antworten
  6. olaf says:
    6 Jahren her

    Die Mietwagenheinis fahren mittlerweile doch ohnehin überwiegend für freenow. Wo bleibt eigentlich die Klage gegen freenow?

    Antworten
  7. Petersen says:
    6 Jahren her

    Wie soll man von Politikern kompetentes handeln in solchen Sachen erwarten, wenn die von der Materie schlicht keine Ahnung haben? Wir konnten doch bereits bei vielen Vorschlägen der Politik erkennen, dass das Handeln offenbar einen finanziellen Hintergrund zu haben scheint. Verschiedenen Konzernen wurden ja bereitwillig Ausnahmen zugestanden, damit die sich in diesem Gewerbe hemmungslos tummeln können und vieles damit kaputt machen . Nun und bei Uber steckt offenbar sehr viel Kapital dahinter , was durchaus so manche Meinung beeinflussen könnte.

    Antworten
  8. Geert Aufderhaydn says:
    6 Jahren her

    Als Taxiunternehmer muß ich mich alle 5 Jahre komplett nackt machen und werde genehmigungsrechtlich wie ein Neueinsteiger behandelt. (Wo gibt es sowas sonst noch?) Ausserdem ist inzwischen der Mindestlohn legal nicht mehr erwirtschaftbar. Seit Beginn 2020 stocke ich regelmässig aus meinem Privatbudget auf, damit der Fahrer seine 9,35€/h erhält. Mir reicht es. Das Gewerbe ist mausemausetot.

    Antworten

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