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Corona-Zuschlag für Krankenfahrten bisher in fünf Bundesländern

von Jürgen Hartmann
8. Mai 2020
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Der von der niedersächsischen AOK und der Fachvereinigung Taxi des GVN angestoßene „Corona-Zuschlag“ für Krankenfahrten in Taxis und Mietwagen wird auf immer mehr Bundesländer ausgedehnt. Bei der Abrechnung treten nun vermehrt Fragen auf.

Aufgrund der Initiative Niedersachsens und auf Empfehlung des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen erklären sich Krankenkassen bereit, den Taxi- und Mietwagenbetrieben einen Corona-Zuschlag zu bezahlen. Damit wird der Mehraufwand für Hygienemaßnahmen vergütet, die aktuell vor und nach jeder Krankenfahrt von den Taxifahrern durchgeführt werden.

Allerdings müssen die entsprechenden Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und dem Taxi- und Mietwagengewerbe für jedes Bundesland individuell gestaltet werden. Gestern hatte Taxi Times darüber berichtet, dass man sich mit allen Kassen in Rheinland-Pfalz auf einen Zuschlag in Höhe von drei Euro geeinigt hat, der für alle Patientenfahrten zwischen 1. Mai und 30. Juni gilt.

Eine identische Regelung gilt mittlerweile auch für das Saarland, wie uns Udo Engelmann vom dortigen Taxiverband mitteilte: drei Euro zwischen 1.5.und 30.6. Auf ebenfalls drei Euro Corona-Zuschlag konnte man sich in Thüringen und Nordrhein-Westfalen mit den dortigen Kassen einigen, dort allerdings rückwirkend wie auch in Niedersachsen für alle Fahrten ab 1. April, dafür aber nur bis 31. Mai. Sollte bis dahin der Hygieneaufwand unverändert hoch sein, werde man über eine zeitliche Verlängerung verhandeln, sagte Gisela Spitzlei in ihrer Funktion als Vorsitzende des BVTM-Fachausschusses Krankenfahrten gegenüber Taxi Times.

Da Frau Spitzlei selber auch ein Abrechnungszentrum für Krankenfahrten betreibt, konnte sie auch gleich entsprechende Auskünfte zu den Fragen geben, die mit den ersten Abrechnungen der Krankenfahrten auftraten. So sind die drei Euro als Bruttopreis anzusetzen, was wiederum die Frage aufwirft, welcher Mehrwertsteuersatz dann anzuwenden sei. „Die Mehrwertsteuer ist der Hauptleistung zuzuordnen, also der Beförderungsfahrt“, sagt Frau Spitzlei. Somit wird bei Taxifahrten der Zuschlag ebenfalls mit sieben Prozent versteuert, während bei Mietwagen 19 Prozent anzusetzen sind.

Auch bei einer möglichen Zuzahlung durch den Patienten muss der Corona-Zuschlag anteilig berechnet werden. Pro Taxifahrt muss der Versicherte zehn Prozent des Fahrpreises als Eigenbeteiligung leisten – mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Somit müssen also bei allen Patientenfahrten, deren Fahrpreis zwischen 50 und 100 Euro liegt, auch zehn Prozent des Corona-Zuschlags als Eigenbeteiligung kassiert werden“, erläutert Frau Spitzlei. Kostet eine Fahrt beispielsweise 60 Euro, beträgt der Eigenanteil des Patienten am Corona-Zuschlag 30 Cent. jh

Tags: Corona-ZuschlagGisela SpitzleiKrankenkassenUdo Engelmann
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Auf dem BVTM-Taxitag in Erfurt diskutierten die Krankenfahrtexperten Gisela Spitzlei und Wolfgang Oertel gemeinsam mit Unternehmer und Podcaster Jens Marggraf darüber, wie sich die Rahmenbedingungen für Krankenfahrten verbessern lassen – um diesem inzwischen mit großem Abstand wichtigsten Segment des Taxigewerbes neue Impulse zu geben. Mit der Einstiegsfrage, welche Wünsche seine Gäste hätten, wenn Wünschen helfen würde, eröffnete Moderator Thomas Lang das Panel „Rahmenbedingungen Krankenfahrten“ beim BVTM-Taxitag in Erfurt. Besonders Gisela Spitzlei, die seit über 50 Jahren Krankenfahrten für das Gewerbe abrechnet, nannte mehrere wünschenswerte Gesetzesänderungen, die den Alltag im Krankenfahrtbereich erheblich erleichtern könnten. Zuerst müsse §133 des Sozialgesetzbuches (SGB) schnellstens novelliert werden. Das SGB verpflichtet die Krankenkassen zwar, auch mit Taxi- und Mietwagenanbietern Krankenfahrtentgelte auszuhandeln, es fehlt jedoch eine Regelung für den Fall der Nichteinigung. In anderen Bereichen der Medizin steht den Verhandlungspartnern gesetzlich eine Schiedsstelle zur Verfügung, die Kompromisse erzwingen kann – nur den Taxlern nicht. Dadurch verschärft sich das ohnehin bestehende Ungleichgewicht zwischen David, den Taxlern, und Goliath, den mächtigen Krankenkassen. Aktuell existiert ein Flickenteppich länderspezifischer Entgeltvereinbarungen, die kaum unterschiedlicher sein könnten. Das Publikum bestätigte dies sofort: Die Spanne reicht von 1,75 € pro Kilometer im Nordosten bis 2,70 € im Südwesten. Einzelne Krankenkassen oder ihre Verhandlungsführer versuchen sich immer wieder durch besonders rigides Vorgehen zu profilieren. Die tatsächlichen Kosten der Unternehmen spielen dabei kaum eine Rolle – die Verhandlungen gleichen einem Basar, jedoch mit dem Nachteil, dass die Taxler ihre Leistung nicht anderweitig anbieten können und so vom Goodwill der Kassen abhängig sind. Jens Marggraf berichtete aus Nordhessen, wo das Gewerbe zum Jahreswechsel beinahe in einen Konflikt mit der DAK geraten wäre. Dank der Solidarität der Unternehmen und öffentlicher Aufmerksamkeit konnte die DAK letztlich doch eingelenken. Solche gewerbliche Solidarität sei jedoch keineswegs selbstverständlich, betonten Marggraf, Spitzlei und Oertel. Oft gehe es den Unternehmen um das unmittelbare Überleben, sodass kurzfristig verfügbare Einnahmen wichtiger erscheinen – selbst wenn diese langfristig nicht zum Überleben reichen. Die drei Experten waren sich einig, dass das Bürokratiemonster der Zuzahlungen dringend entschärft werden müsse. Derzeit nutzen die Abrechnungsagenturen der Krankenkassen das für Patienten und Pflegekräfte kaum verständliche System, um die Unternehmen zusätzlich mit Nach- und Rückforderungen zu belasten – ein unhaltbarer Zustand. Dieser Knoten müsse schnell gelöst werden, auch um dem Gesundheitssystem vermeidbare Zusatzkosten zu ersparen, zumal der Abrechnungsaufwand der Taxi- und Mietwagenunternehmen meist nicht in den vereinbarten Entgelten berücksichtigt ist. Die Krönung sei kürzlich der Vorschlag einiger Politiker gewesen, meinte Wolfgang Oertel, Taxler und BVTM-Vizepräsident aus Chemnitz. In der Bundespolitik sei tatsächlich die Idee geäußert worden, die Fahrkostenübernahme komplett aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen zu streichen, um Milliarden einzusparen. Tatsächlich kosten Krankenbeförderungen mit Taxi und Mietwagen jährlich mehr als zwei Milliarden Euro. Diese Ausgaben zu streichen, wäre jedoch eine Milchmädchenrechnung: Ohne die Fahrten würden deutlich höhere Kosten etwa durch Krankenhausaufenthalte entstehen. Zwei Milliarden machen gerade einmal 0,8 Prozent der gesamten Gesundheitskosten aus – blinder Aktionismus hilft hier also nicht weiter. Statt sich in Klagen zu verlieren, ging es im Panel vor allem um Lösungen zur Stärkung des Gewerbes. Neben der wichtigen Forderung nach einer Schiedsstelle wünschten sich die drei Experten besonders einen professionellen Rahmenvertrag für die Entgeltverhandlungen zwischen Krankenkassen und Taxi- und Mietwagenunternehmen. Nach Angaben von Spitzlei gibt es bundesweit mehr als 800 unterschiedliche Rahmenvereinbarungen zwischen Krankenkassen und dem Gelegenheitsverkehr, teils bundeslandübergreifend, teils für einzelne Unternehmen. Das erschwert nicht nur den Vergleich der Daten, sondern verursacht auch unnötigen Aufwand, da jeder Verhandlungspartner erneut prüfen muss, welches Leistungsspektrum vereinbart ist. Ein einheitlicher Rahmenvertrag könnte hier viel Zeit und Geld sparen. Verbände und Experten sollten einen Vertragsentwurf erstellen, der – unabhängig von den vor Ort auszuhandelnden Entgelten – den rechtssicheren Rahmen für die bundesweit einheitlichen Leistungen von Krankenfahrten vorgibt. So ließe sich auch das stets im Hintergrund lauernde DSGVO-Monster effektiver im Zaum halten. Hoffnung machten den Experten die Bestrebungen in einigen Bundesländern, Taxis stärker in das oft überlastete Rettungswesen einzubeziehen. Viele verordnete Fahrten mit Krankenwagen seien medizinisch nicht unbedingt notwendig – Zahlen zufolge könnten bis zu 60 % alternativ unbegleitet mit Taxis oder Mietwagen erfolgen. In Schleswig-Holstein und Niedersachsen laufen bereits Pilotprojekte, die eine koordinierte Beförderung über Feuerwehrleitstellen zum Ziel haben. Entscheidend sei jedoch die Bereitschaft der Branche, gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Jens Marggraf sieht darin eine Chance, dem Taxigewerbe neue Impulse zu geben. Gerade das wichtige Krankenfahrtsegment sei für viele Plattformanbieter wegen des hohen bürokratischen Aufwands unattraktiv – noch. Marggraf wünscht sich eine gewerbeintern verwaltete App, ähnlich wie Curago oder Moxi, aber besser, um medizinische Fahrten zu koordinieren. Gelingt es der Branche, hier einen neuen Standard zu etablieren, könnte die App mittelfristig bundesweit als allgemeine Bestellplattform dienen und digital mit den großen Plattformen gleichziehen. Seine charmante Idee in Kürze: Alle Unternehmen im 50 km Umfeld eines großen Krankenhauses schließen sich zusammen und stellen eine Bestell-App bereit. So könnten alle Beförderungsaufträge zentral, zeit- und leistungsgerecht abgewickelt werden, ohne dass Krankenhausmitarbeitende vorher lange koordinieren müssen. Wünsche nach bestimmten Unternehmen könnten berücksichtigt oder alternativ provisioniert werden. Klingt nach einem Plan, oder? rw Beitragsfoto: Auf dem BVTM-Taxitag in Erfurt diskutierten die Krankenfahrtexperten Gisela Spitzlei und Wolfgang Oertel gemeinsam mit Unternehmer und Podcaster Jens Marggraf darüber, wie sich die Rahmenbedingungen für Krankenfahrten verbessern lassen, Foto: Taxi Times
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