Auf die kürzlich bekannt gewordenen Eckpunkte für eine Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) reagiert das Taxigewerbe mit deutlicher Kritik. Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V. erläutert in einem zweiteiligen Interview mit Taxi Times, was hier politisch alles schief gelaufen ist.
Taxi Times: Vor rund zwei Wochen hat sich die Findungskommission auf die Grundzüge einer künftigen PBefG-Novellierung verständigt. In einem Entwurf spricht man von „elf Eckpunkten, die das PBefG auf den Stand der Zeit bringen“. Sehen Sie das auch so?
Michael Oppermann: Ich kann in den Eckpunkten vieles erkennen, unter anderem die Handschrift der beteiligten Parteien Union, SPD und Grüne. Nicht erkennen kann ich ein stringentes Konzept für die Mobilität von morgen. Die Novelle ist somit ohne klare Vision. Insofern bringen diese Eckpunkte das PBefG auch nicht auf den Stand der Zeit.
Was wäre die Vision des Taxigewerbes?
Wir wollen Mobilität als Teil der Daseinsvorsorge erhalten und modernisieren und dazu auch neue technische Möglichkeiten wie Digitalisierung und Pooling nutzen können. Das ließe sich durch eine PBefG-Novelle weitgehend herstellen, aber leider hat die Politik diese Chance vertan, obwohl wir die Hand sehr weit ausgestreckt haben.
Inwiefern?
Mit dem gemeinsamen Appell mit Moia, CleverShuttle und Viavan haben wir gezeigt, dass wir nicht gegen jede Form von Veränderung sind und uns auch die Verkehrsart „Pooling“ sehr gut vorstellen können, solange es öffentlich reguliert stattfindet und man gleichzeitig die Abgrenzung der Verkehre weiterhin stringent vornimmt – ganz besonders die vom großstädtischen Mietwagen.
Genau diese klare Abgrenzung liegt nun aber in den vorliegenden elf Eckpunkten nicht vor…
Sie ist aber die essentielle Voraussetzung dafür, dass überhaupt Mobilität als Teil der Daseinsvorsorge erhalten bleiben kann.
Als gravierendste Neuerung sollen so genannte Pooling-Dienste als neue Verkehrsart aufgenommen werden.
Meiner Ansicht nach ist das nicht die gravierendste Änderung.
Sondern?
Erstens wird die Rückkehrpflicht ausgehöhlt, indem man ohne Begrenzung zusätzliche Abstellorte zulässt, zweitens wird der Taxitarif im Vorbestellmarkt wegfallen.
Also eine Aufhebung der Tarifpflicht und stattdessen die Einführung eines Tarifkorridors?
Im aktuell vorliegenden Beschluss heißt der erste Satz: `Auf dem Bestellmarkt darf der Unternehmer die Fahrpreise frei festlegen.´ Das heißt: kein Taxitarif! Dann kommt erst der Satz: `Kommunen können für den Taxitarif im Bestellmarkt einen Tarifkorridor mit Mindest- und Höchstpreisen vorsehen.´ Und dann gibt es noch die Ergänzung „für Relationen zu häufig frequentierten Zielen (z.B. Flughafen, Bahnhof, Messegelände) können sie bei Bedarf Streckentarife festlegen.“
Das bedeutet: Nur wenn die Kommune will, kann sie den Tarifkorridor mit Mindest- und Höchstpreisen versehen. Der Tarifkorridor ist somit eine Kann-Lösung, falls eine Kommune davon abweicht, dass sie gar keine Tarifvorgabe gibt. Gar keine Tarifvorgabe zu machen, dürfte dann die Regel werden. Das darf nicht passieren.
Somit gehen die Eckpunkte deutlich über den Tarifkorridor hinaus…
… was wir im Bundesverband außerordentlich kritisch sehen, denn das löst das Taxi als Teil der Daseinsvorsorge zu einem verlässlichen Preisangebot auf. Uns wäre ein anderes Modell deutlich lieber. Wir hätten gerne einen im Taxameter definierten Tarif, hätten aber gerne die Möglichkeit, abweichend davon schon vorher auf Basis der Entfernung Festpreise anbieten zu können. Aber nicht nur zu bestimmten Strecken, sondern auch von A nach B auf Basis von Kilometern und einer gemittelten Wartezeit. Wenn der Tarifkorridor so gestaltet wäre, dass sowas möglich wäre, wäre das ein sinnvolles Modell und was völlig anderes als das, was derzeit im Papier steht.
Sie sprechen von einer ausgehöhlten Rückkehrpflicht. Ist sie das nicht sowieso schon längst aufgrund des Geschäftsgebarens von Uber und Free Now?
Wir haben bei der Rückkehrpflicht ein klares Kontroll- und Vollzugsdefizit. Da wäre durch eine im Bundesgesetz definierte Vorbestellfrist ein Instrument an der Hand, das es den Kommunen viel leichter macht, zu kontrollieren und diejenigen, die sich nicht an geltende Regelungen halten, zu sanktionieren.
Die eben angesprochene Vorbestellfrist ist in den letzten Wochen eine zentrale Forderung des Bundesverbands geworden. Welche Absicht steckt hinter dieser Forderung?
Es gibt im Grundsatz zwei Varianten, mit denen sich das Verhältnis Taxi zu Mietwagen regeln lässt. Die eine Variante ist, aus beiden eine einheitliche Verkehrsform mit gleichen Regeln und Pflichten zu machen. Dagegen hat sich der Bundesverband und haben sich auch die Politiker ausgesprochen. Folglich muss man die zweite Variante wählen.
Also weiterhin eine klare Abgrenzung zwischen Taxi und Mietwagen?
Ja, mit klaren Rechten und Pflichten und Vorteilen und Nachteilen auf beiden Seiten. Die Vorbestellfrist ist entscheidend dafür, dass es eine wirksame Abgrenzung zwischen Taxi und Mietwagen gibt – um zu unterbinden, dass Mietwagen genau das Gleiche tun wie Taxis, nämlich ad-hoc-Beförderung von A nach B.
Man muss sich immer eine Frage stellen: Wenn jemand heute in diesem Markt Unternehmer werden möchte und wählen muss, ob er nach links geht und Taxi macht oder nach rechts geht und Mietwagen macht, dann muss es gute Gründe für beide Verkehrsformen geben. Wenn es einen einseitigen Ausschlag gibt, dass der Mietwagen viel mehr Vorteile bietet als Nachteile, dann werden alle Unternehmer in den Bereich Mietwagen gehen, weil sie ja rational handelnde Unternehmer sind.
Mit welchen Konsequenzen?
Dann kollabiert uns irgendwann das Thema Beförderungspflicht, Daseinsvorsorge, Mobilität für jedermann und dann fährt eben keiner mehr die Oma zur Arztpraxis um die Ecke. Die Vorbestellfrist ist also entscheidend dafür, dass wir in Zukunft noch Taxis haben.
Die angesprochenen taxiähnlichen Ad-Hoc-Verkehre agieren nahezu ausschließlich in den Metropolen.
Ja, in Großstädten haben wir das Problem mit taxiähnlichem Mietwagenverkehr, weil dort der Markt größer ist. In Großstädten haben wir auch nicht das Problem einer Unterversorgung – anders als auf dem Land, wo man zusehen muss, dass überhaupt Mobilität vorhanden ist. Deshalb haben wir in unseren Konzepten auch definiert, dass die Vorbestellfrist nur für Großstädte gelten soll. Eine Großstadt fängt in Deutschland bei 100.000 Einwohnern an.
Von dieser Vorbestellfrist wären aber auch klassische, legal arbeitende Mietwagenunternehmen betroffen.
Für das klassische Geschäft der Mietwagen wäre das keine gravierende Einschränkung, weil jene Unternehmen keinen taxiähnlichen Ad-Hoc-Verkehr anbieten, sondern vorbestellte Fahrten fahren.
Die Vehemenz Ihrer Forderung nach einer Vorbestellfrist haben Sie untermauert, indem der Bundesverband sie in einer gemeinsamen Erklärung mit Moia, CleverShuttle und ViaVan eingepackt hat. Warum zieht man plötzlich mit so einem Wettbewerber an einem Strang, die man vorher jahrelang bekämpft hat?
Da muss man erst einmal zwei Fragen unterscheiden: Erstens: Wie stellt man sich gegenüber anderen Unternehmen im Markt auf? Zweitens: Wie positioniert man sich gegenüber anderen Interessenvertretern im Bereich der Regulierung und der politischen Gestaltung?
Im Markt sind das natürlich Wettbewerber und Wettbewerb wird nach allen Regeln der Kunst betrieben. Bislang fehlt da – das ist ja auch Teil der rechtlichen Auseinandersetzung – ein ganz klares Regelwerk. Das ist immer Flickschusterei, wenn Pooling-Anbieter in Deutschland unterwegs sind. Deswegen halten auch wir es für wichtig, dass man klare Regeln schafft – wann Pooling zulässig und wann es eben nicht zulässig ist.
Das gemeinsame Papier ist aber als Gesamtpaket zu verstehen. Also betrachten wir die zweite Frage: Welche politische Regulierung wünschen wir uns und welche wünschen sich die Wettbewerber? Da gibt es dann eine beträchtliche Schnittmenge, weil auch die klare Regeln haben wollen. Die haben wir in dem gemeinsamen Appell betont.
Wir wissen, dass die Vorbestellfrist ein bisschen erklärungsbedürftig ist und dazu macht es Sinn, sich auch an der einen oder anderen Stelle Partner zu suchen. Das ist tatsächlich wichtig gewesen, um zu zeigen, dass eine Forderung wie die Vorbestellfrist nicht nur eine Forderung des Taxigewerbes ist, sondern dass diese auch von vermeintlich innovativen Playern im Markt getragen wird. Unsere Forderung ist also nichts reaktionäres, sondern etwas, was geradezu dazu dient, Innovationen zielgerichtet auf dem Mobilitätsmarkt zuzulassen. Dafür war der gemeinsame Appel ein durchaus interessantes Instrument.
Trotzdem hat sich die Politik in den Eckpunkten nicht darauf eingelassen, hat sie im Gegenteil sogar abgelehnt. Warum?
In der Tat hat die Politik diesen Punkt explizit abgelehnt und dabei sogar das Wort „Vorbestellfrist“ aufgegriffen, was bedeutet, dass sie sich auf unseren Vorschlag beziehen, weil wir dieses Wort in die Debatte eingeführt haben, um zu beschreiben, was damit gemeint ist…
…Vorbestellfrist als synonym für Karenzzeit…
Genau, weil Karenzzeit alles sein kann. Deshalb hatten wir versucht, es begrifflich etwas präziser zu fassen. Es ist glaube ich noch nicht ausreichend verstanden worden, welche elementaren Auswirkungen es haben wird, wenn der Mietwagen dauerhaft attraktiver ist als das Taxi und wenn es einen Exodus aus dem Taxi geben wird. Aus meiner Warte wurde auch das Argument noch nicht hinreichend verstanden, dass es gerade nicht bedeutet, dass ein Fahrgast, wenn er bei schlechtem Wetter einen Mobilitätswunsch hat, dann zuerst einmal 30 Minuten im Regen steht und wartet, sondern er im Gegenteil jederzeit ein Taxi rufen kann.
Würde man aber die Vorbestellfrist nicht einführen, hätte man bald nur noch Mietwagen, die dann keine Beförderungspflicht und keine Tarifbindung mehr haben. Das heißt, der Fahrgast wird dann künftig abwägen müssen, ob er im Regen einen wetterbedingt teuren Mietwagen ruft oder ob er sprichwörtlich weiterhin im Regen steht.
Warum ist man damit auf der politischen Ebene noch nicht durchgedrungen?
Selbstkritisch muss man dazu anmerken, dass wir die Forderung erst ab März lautstark vorgetragen haben. Dadurch hatten wir nicht viel Zeit und es war natürlich auch ungünstig, dass die persönlichen Gespräche in dieser Phase nicht in der Form möglich waren, wie man das ansonsten gebraucht hätte. Es ist aber auch offenkundig vom Bundesverkehrsministerium überhaupt nicht gewollt. Oder anders formuliert: Wir werden unsere Scheuerwehr-Schilder aus dem Keller wieder hochholen müssen.
Das Interview führte Jürgen Hartmann
Lesen Sie im Teil 2 des Interviews ab Montag, 6. Juli 2020, welche Position der Bundesverbands-Geschäftsführer Michael Oppermann zur geplanten neuen Verkehrsart Pooling einnimmt, welcher Zeitplan zur Umsetzung von der Politik vorgesehen ist und wo und bei wem man in dieser Phase noch einmal Einfluss nehmen kann.
Was soll die ganze Diskussion?
Man nehme bitte Papier und Blei oder einen Taschenrechner und rechne:
100 Euro Umsatz/Schicht.
19 Euro davon bekommt das Finanzamt an Umsatzsteuer. 25 Euro bekommt unsere Lieblingsfirma vom über’m Teich.
Bleiben 56 Euro übrig.
Der Fahrer kostet etwa 50 Euro, 10 Euro Treibstoff, dann sind wir schon minus 4 Euro.
Und dann kommen noch Kosten für’s Auto, Versicherung, Wartung… achja: etwas verdienen möchte der Unternehmer vielleicht auch. Und eine Krankenversicherung wäre auch schön…
Offensichtlich wird hier das praktiziert, wofür das Taxigewerbe reformiert wurde, mit Fiskaltaxameter etc.
Berechtigterweise wie ich finde.
Die Lösung ist einfach: Mietwagen brauchen ebenfalls eine staatliche Kontrolle, wie den Fiskaltaxameter.
Fahrer müssen sozialversicherungspflichtig angemeldet mit Mindestlohn und allem Tipp und Zapp, so wie es der Gesetzgeber vorschreibt.
Konsequenz:
Der Mietwagentarif ist etwa 10% höher als der Taxitarif, wegen der höheren Umsatzsteuer.
Und dann kann der Kunde entscheiden: fahre ich Toyota mit einem höheren Preis, aber kann per App bestellen und bezahlen?
Oder kann ich darauf verzichten und fahre Mercedes mit richtig ausgebildeten Fahrern?
Absolut richtig nur möchte ich hinzufügen, dass taxi seit jahren problemlos per app taxi.eu zu bestellen ist! Uber und freenow betreiben seit jahren nicht „ähnlibhe“ sonder illegale taxidienste und somit illegal auf dem markt eingedrungen! Jetzt macht die findungskomission die illegale dienste legal und gleichzeitig vergräbt das taxi zusammen mit der jahrelangen gesetzesbrecher uber und freenow! Ob das bewusst oder unbewusst geschieht ist die große frage…
Das wird nichts!!!! Die politiker haben sicherlich Versprechungen an Uber und co gemacht, die sie nicht mehr zurücknehmen können oder wollen!!! Ich sag ja schon seit langem, wenn es die Möglichkeit dazu gibt die Spendenkonten zu kontrollieren wird es bestimmt irgendwelche gelder von spendern geben die zurückzuführen auf uber und co sind!!!!!!
Eine App-basierte Bestellung und Vermittlung von Mietwagen hat mit dem klassischen Mietwagen nur noch die Personenbeförderung ansich gemein. Alle anderen Merkmale sind teilweise völlig unterschiedlich, sodaß die neuen Anbieter ein neues Segment der ad – hoc-Bestellung zu etablieren versuchen.
Der klassische Mietwagen wird auch heute noch telefonisch oder telfonähnlich bestellt. Das persönliche Gespräch zwischen Besteller und Beförderer steht häufig im Mittelpunkt der Auftragsgenerierung. Nicht selten hat ein Fahrgast einen persönlichen Fahrer, ganz zu schweigen von der uneingeschränkten Seriosität des Fahrpersonals und der damit einhergehenden Neutralität der Fahrzeuge. Alles Attribute, mit denen die „neuen“ Anbieter nicht aufwarten können ihrem Geschäftsmodell nach scheinbar auch garnicht wollen. Diese grundsätzlichen und unterschiedlichen Angebote mit demselben Ordnungsrahmen zu regeln kann keinem von Beidengerecht werden.
Für die „neuen“ Anbieter muss m. E. eine neues Segment – etwa „App – Mietwagen“ – geschaffen und ein eigens auf diesen Geschäftszweig ausgelegter Ordnungsrahmen erarbeitet werden. Er muss so gefasst sein, daß die bestehenden Verkehr – Taxi und Mietwagen – entsprechend des heute gültigen PBefG
in ihrer Leistungsfähigkeit nicht gefährdet werden. Priorität der „App – Mietwagen Ordnung“ muss sein, dass das Taxi als Bestandteil der Daseinsvorsorge erhalten bleibt. Zusätzlich bedarf es auch für TAXI einen grundlegenden Erneuerung des Ordnungsrahmen.
Alles steht und fällt mit dem Tarif/Preis. Sobald Plattformen per Gesetz das Recht erhalten Preise zu setzen, dominieren sie den Markt nach ihren Regeln, weil sie Kunden, Unternehmer und Behörden um die vollständige Information der Preisbildung bringen können und auch werden. Die Ausbeutung bekommt eine rechtlich abgesicherte Grundlage. Nichts gefährdet die Existenz der Taxi- und Mietwagenunternehmer mehr als genau dieser Punkt. Auf der ganzen Welt protestieren Plattform-Fahrer nur aus dem Grund, weil sie zu wenig Geld zum Leben von den Plattformen für das bekommen, was sie tun. Sie können aber auch nicht ausweichen, weil sie ohne die Plattformen gar nicht an Aufträge kommen. Eine Politik, die diese Ausbeutung auf eine gesetzliche Grundlage stellt, ist schlicht und ergreifend sadistisch.
1. Mietwagen müssen mit einem taxiähnlichem Fiskalsystem ausgestattet werden !
2. Betriebsitz(e) müssen mit Kommunikationsgeräten, Betriebsleiter, Parkplätzen, Sozial- und Pausenräumen ausgestattet sein !
@Markus Bojarzyn:Zumindest in Berlin läuft es bei den Fahrern von U…etwas anders. Von 100,00€ Umsatz gehen 30% an U…Von den restlichen 70€ kriegt der/die FahrerIn ca. 45 %, also 31,50€. Die meisten Fahrer sind vermutlich nur auf 450€ Basis angemeldet. Der Rest von 38,50€ bleibt erstmal brutto beim Unternehmer. Ob der Unternehmer seine Kosten und wirklich alle Abgaben bezahlt oder es darauf ankommen lässt und nach 20 Monaten seine GmbH insolvent ist und aufgelöst wird, ist spekulativ aber durchaus möglich wenn man der Aussage: „Meine Firma hat schon den dritten neuen Namen.“ trauen kann. Übrigens, von 100,00 € Umsatz beträgt die Ust. bei 19% nur 15,97€ und nicht 19,00€.
Wer in einem Appellschreiben an so ziemlich jeden, der etwas mit Personenbeförderung zu tun hat, Pooling fordert, darf sich anschließend nicht wundern, wenn es kommt.
Fettes Eigentor! Danke Bundesverband!
Mit der ‚Daseinsvorsorge‘ ist es wie mit der Liebe.
Sagt jemand „Ich liebe Dich“ … will er doch eigentlich nur selbst geliebt werden: „Hab mich lieb“.
Übersetzt: Die Taxifahrer wollen -wenn sie das Wort ‚Daseinsvorsorge‘ in den Mund nehmen- dass SIE versorgt werden bzw. ihre Versorgung nicht abgebrochen wird.
So schaut’s mal aus.
Hallo Herr Weimer, SO machen Sie es sich viel zu einfach. Vielmehr stellt sich die Taxibranche Ihrer Verantwortung der Daseinsvorsorge. Da dies allerdings privatwirtschaftlich und subventionsfrei absolviert werden muss, ist es nicht nur legitim, sondern auch abermals sehr verantwortungsbewusst, dass man darauf schaut, dass es auch wirtschaftlich rentabel ist. Das ist übrigens auch gesetzlich so geregelt (§39, Absatz 2 PBefG).
Sich der Verantwortung der Daseinsvorsorge zu stellen, bedingt aber auch, nicht mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen. Wer dies tut und Taxen weit über den Bedarf hinaus bereitstellt, darf sich nicht wundern,wenn die über den Tarif nicht mehr finanziert werden können.
Nur weil eine Gemeinde soundsoviel Konzessionen herausgegeben hat, muss das doch nicht heissen, dass die zugehörigen Fahrzeuge auch alle auf der Straße sind. Da liegt’s an der Verantwortung der Unternehmer, die Bereitstellung zu begrenzen.
Die Forderung nach einer Betriebspflicht (Ihr womöglich nächstes Argument) sticht nicht mehr, wenn innerhalb ihr nicht mehr genügend Einnahmen erwirtschaftet werden können. Hält die Gemeinde trotzdem dran fest, muss sie den Dienst subventionieren.
Sie machen es sich sehr einfach, aber wir sind sicher, dass unsere Leser darauf die richtigen Antworten haben werden.
Ohne die Karrenzzeit/Vorbestellungsfrist, ist es das Ende des Taxigewerbes.
Denn dann gibt es keinen Unterschied zwischen dem Taxi und Mietwagen(Uber/Freenow), nur dass die bis die das Taxi zerschlagen fürs erste Billiger rumfahren werden.
Die Rückkehrpflicht könnten wir abblasen da es überhaupt nicht kontrolliert wird und es sehr mühselig ist für die Behörden.
Aber eine Einstellung auf dem System vorzuschreiben (Vorbestellungsfrist/Karrenzzeit) wäre leichter anzuwenden.