Tariferhöhung, Belegpflicht, Rollstuhlzuschlag, nächtliche Erreichbarkeit – was und wie während eines Amberger Verkehrsausschusses diskutiert wurde, ist ein Spiegelbild des Taxigewerbes in Deutschland.
Das Onlineportal „Onetz“ hatte zu Beginn dieser Woche sehr ausführlich über die Sitzung des Verkehrsausschusses der Stadt Amberg in Ostbayern berichtet, bei der das Thema Taxi gleich mehrfach auf der Tagesordnung aufgetaucht war. Die Stadt hat knapp 42.000 Einwohner und gehört zur Metropolregion Nürnberg.
15 Taxiunternehmer sorgen für die Mobilität in der Stadt, und sie werden demnächst eine neue Taxiordnung bekommen. Eine Änderung wird deshalb nötig, weil aufgrund eines kürzlich vom Bundesverwaltungsgerichts ergangenen Urteils Kommunen nicht mehr vorschreiben können, dass Taxis nur an behördlich vorgegeben Stellen bereitgehalten werden dürfen.
Und da man sowieso schon am Ändern ist, plante man weitere „redaktionelle Verbesserungen“, zitiert Onetz den Amberger Verkehrsreferenten. Unter anderem schlug er eine Belegpflicht vor – was andere Lokalpolitiker gar nicht gut fanden. Zu wenige Fahrgäste würden eine Quittung wirklich benötigen. Schließlich einigte man sich auf den Kompromissvorschlag des Bürgermeisters: Künftig steht in der Amberger Taxiordnung, dass jedem Fahrgast eine Quittung ANGEBOTEN werden muss.
Als weitaus diffiziler schien sich eine Einigung hinsichtlich eines beantragten höheren Taxitarifs zu erweisen. Sie wurde von einem der 15 Amberger Taxiunternehmer beantragt und mit entsprechenden Kostenberechnungen „nachvollziehbar belegt“. Die Gründe: hohe Lohnkosten, Sozialabgaben und Zuschläge. Dazu gestiegene Kosten für Fahrzeuganschaffung, Werkstatt, TÜV und Versicherung. Und die Erwartung höherer Kraftstoffpreise sowie der angekündigte Anstieg des Mindestlohns auf zwölf Euro. Argumente, die eigentlich von Amberg bis Friesland, von der Mosel bis zur Lausitz gelten – und die doch in Amberg fast dem immer wiederkehrenden Totschlag-Argument zum Opfer gefallen wären: Der Befürchtung, dass mit einer Tariferhöhung sich weniger Fahrgäste ein Taxi leisten können und somit weniger Umsatz erzielt wird.
Alle verbliebenen 14 Taxiunternehmen seien im Vorfeld um eine Stellungnahme zur Tariferhöhung gebeten worden, berichtete Onetz. Neun hätten sich dafür ausgesprochen, sechs zunächst gar nicht reagiert – um dann einen Tag vor der Ausschusssitzung die angesprochenen Bedenken zu äußern. Ein Reflex, der in anderen Teilen Deutschlands ebenfalls bekannt sein dürfte.
Beschlossen wurde die Tariferhöhung nun trotzdem, bald schon kostet der Kilometer zwei Euro anstatt bisher 1,80 Euro. Dazu kommt ein Zuschlag über zehn Euro für jede Fahrt, bei der ein im Rollstuhl sitzender Kunde befördert wird. Auch dies wurde leidenschaftlich mit dem bekannten Pro- und Contra diskutiert. Erhöhter Zeit und Materialaufwand auf Seiten des Taxiunternehmers, Diskriminierung des Gehandicapten aus Kundensicht.
Ausschlaggebend für den Zuschlag war dann aber ausgerechnet die Zustimmung vom Vorsitzenden des Inklusions-Bündnisses der Stadt und des Landkreises. Dieser hatte zwar auch eine „weitere Barriere bezüglich der Teilhabe am täglichen Leben“ gesehen (Zitat aus Onetz), hielt es allerdings für schlimmer, wenn sich die Anzahl verfügbarer Rollstuhltaxis aufgrund der Unwirtschaftlichkeit auf ein Minimum reduziere. Letztgenanntes Argument könnten Befürworter des Rollizuschlags von Friesland bis zur Mosel und auch überall anderswo in ihr Portfolio aufnehmen.
Apropos Taxi-Verfügbarkeit: Die war beim Amberger Verkehrsausschuss laut Onetz auch noch ein Thema – hatten doch die Mitglieder den Eindruck, dass es vor allen nachts nicht einfach sei, ein Taxi zu bekommen. Es sei aus Kundensicht nicht serviceorientiert, wenn man in Ermangelung einer zentralen Rufnummer 15 Unternehmer anrufen müsse. Eine solche Verpflichtung könne man als Zulassungsbehörde nicht erzwingen, betont der Verkehrsreferent, hatte aber die Idee für einen Plan B: „Die einzige rechtliche Möglichkeit bestünde darin, sich bei der Nachtabdeckung mit einem Nachtfahrplan einzumischen.“ Ob darüber die Amberger Taxiunternehmer glücklich wären? jh
Symbolfoto: Pixabay
Ein Zuschlag für Rollstuhlfahrer – viel Spaß bei der Buchhaltung.
Leider wird die Ursprungsbezeichnung im fiskaltaxameter sachlich falsch, da diese Fahrten Umsatzsteuerbefreit sind und im Gegenzug anteilig die Umsatzsteuer für Ausgaben nicht geltend gemacht werden dürfen.
Erstmal Danke für den super Bericht!
Wir von Taxi Penschok verstehen allerdings die ganze Diskussion nicht zwecks der Taxi-Verfügbarkeit in Amberg. Wir haben derzeit 10 Taxen und sind 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr erreichbar und im Dienst.
Daher ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen, ob wir tatsächlich einen Dienstplan seitens der Behörde brauchen.
Offensichtlich werden wir Taxis mal wieder mit den Füßen getreten und ins schlechte Licht gerückt.
Dieser Aussage stimme ich zu.An 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr im Einsatz. 100%