Samstag, 6. Dezember 2025
  • Anmelden
+49 8634 2608577
  
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
  • Start
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarif
    • Taxitarife in Deutschland und Österreich: der aktuelle Stand
    • Taxitarifmeldungen
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Abonnement
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Abonnement kündigen
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Taxi-Songs
Taxi Times
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
Start D-A-CH

Taxi bestellt und das Falsche genommen – ein Dauerärgernis

von Jürgen Hartmann
28. Juli 2020
Lesedauer ca. 3 Minuten.
5

Taxi bestellt - kein Fahrgast - Foto: Taxi Times

Werbung
 

Es passiert weltweit wahrscheinlich jeden Tag tausendfach: Ein Fahrgast bestellt ein Taxi, ist dann aber nicht (mehr) vor Ort, wenn das Fahrzeug an der Abholadresse ankommt. Darf man dann dem Fahrgast die Anfahrtskosten in Rechnung stellen?

Man darf – so zumindest hatte es vor vielen Jahren das Amtsgericht Siegen geurteilt. Das Urteil ist fast 20 Jahre alt, doch es hat eine zeitlose Relevanz und wurde vor einigen Tagen von einem Taxiunternehmer von der Insel Fehmarn wieder aufgegriffen. Karl Kruska, Inhaber von „inselTAXI“, beschreibt auf der firmeneigenen Facebook-Seite, welche Kosten solche Fehlfahrten verursachen. „Uns entsteht jährlich ein Schaden in nicht geringer Höhe durch hunderte von Kilometern Anfahrten, durch die damit verbundene Fahrzeit, für die der Fahrer entlohnt werden muss und durch die Nicht-Verfügbarkeit des Taxis für andere Kunden, die infolgedessen auf andere Taxis ausweichen“, heißt es bei Facebook.

Passiert leider sehr häufig: Das Taxi wurde bestellt, doch bis der Fahrer eintrifft, ist der Fahrgast schon weg. Symbolfoto: Taxi Times

Konkret: „Eine Fehlfahrt nach Flügge von Burg aus mit einer Wartezeit vor Ort von 10 Minuten, bis der Fahrer herausfindet, dass er keinen Fahrgast bekommt und mit anschließender Rückfahrt, erzeugt Kosten für bis zu 60 Minuten Ausfallzeit, rund 30 km Fahrt und eventuellem Verlust an anderen Fahraufträgen. Geschieht so etwas nur einmal alle zwei Wochen, kommen aufs Jahr gerechnet 780 km und bis zu 26 Stunden Zeitverlust zusammen. Das sind mehrere hundert Euro Schaden.“ Gerade als kleines Unternehmen müsse man sich dagegen wehren und alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um diese Verluste zu mindern.

Jene rechtlichen Möglichkeiten sind durch die Paragraphen 631 und 642 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) definiert. Mit der Bestellung eines Taxis haben Fahrgast und Taxiunternehmen einen so genannten Werkvertrag abgeschlossen. Beide Seiten sind ab diesem Moment zur Erfüllung dieses Vertrags verpflichtet.

Wenn nun ein Fahrgast das bestellte Taxi nichtmehr benötigt, weil er beispielsweise ein zuvor angekommenes anderes Taxi nutzt, wäre er verpflichtet, das Taxi wieder abzubestellen. Tut er das nicht, hat er seine „Mitwirkungspflicht“ nicht erfüllt und der Taxiunternehmer hat einen Entschädigungsanspruch. Dieser ist weit mehr als nur der normale Aufwendungsersatz, er soll den Unternehmer dafür entschädigen, dass er seine Arbeitskraft und gegebenenfalls auch Kapital bereit gehalten hat und seine zeitliche Disposition durchkreuzt wird.

Im Urteil von 2001 ging es damals um einen Betrag über 27,50 D-Mark, der sich aus Grundpreis, Anfahrtspreis und Wartezeit zusammengesetzt hatte. Im Facebook-Eintrag von inselTAXI werden darüber hinaus weitere Kosten angeführt, beispielsweise der Aufwand zur Ermittlung des Fahrgastes oder eines zu beauftragenden Rechtsanwalts. „Dadurch können unter Umständen für den Besteller erhebliche Kosten entstehen, die je nach Umfang der notwendigen Ermittlungen und gegebenenfalls einem Gerichtsverfahren bis hin zu dreistelligen Beträge führen können.“

Der Facebook-Eintrag sollte übrigens nicht als Appell zum Null-Toleranz-Verhalten von Taxiunternehmern gegenüber den Kunden interpretiert werden. Vielmehr will inselTAXI damit wohl ein Bewusstsein auf Kundenseite schaffen. „Wir haben das hier einmal beschrieben, um deutlich zu machen, warum es notwendig ist, ein Taxi umgehend abzubestellen, wenn es nicht mehr benötigt wird und möchten einfach auch um Verständnis bitten. Derzeit häufen sich diese Fälle nämlich wieder und wir können und werden das nicht einfach so hinnehmen.“

Erste Antworten und Kommentare lassen darauf schließen, dass unter den Taxikollegen durchaus Verständnis vorhanden ist. Ein Kollege hat sogar einen Mustertext zur Verfügung zur Verfügung gestellt, mit dem nicht mehr angetroffene Kunden per Telefon, SMS oder auch Whats-App zur Zahlung aufgefordert werden:
„Sehr geehrte/r Kunde/in!
Leider haben wir Sie zum vereinbarten Zeitpunkt nicht angetroffen und auch telefonisch nicht erreicht.
Hiermit verrechnen wir Ihnen Stornokosten von €30,- pauschal.
Der Betrag ist binnen 7 Tage auf unser Konto xxx zu überweisen, ansonsten sind wir gezwungen, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen…“ jh

Tags: FehlfahrtinselTAXILeerfahrtTaxibestellungUrteil
TeilenTweetSendenSendenTeilenTeilen

Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

Ähnliche Artikel

Digitalisierung

Digitale Taxi-Bestellung an Flughäfen

27. Oktober 2025
Kölner Gericht erklärt Fahrtenvermittlung durch die Uber App für wettbewerbswidrig
Urteile

Kölner Gericht erklärt Fahrtenvermittlung durch die Uber App für wettbewerbswidrig

17. Oktober 2025

Kommentare 5

  1. Kehren says:
    5 Jahren her

    Absolut klasse!

    Auch eine nicht angetretene Hotelzimmerzimmer-Buchung wird dem Kunden berechnet.

    Auch bei Uber wird dem Kunden Geld dafür abgenommen.

    Beim Taxi scheint das alles egal zu sein.

    Was müssen wir noch alles ertragen?

    Antworten
  2. Josef Philipp says:
    5 Jahren her

    Es müsste heißen, berechnen und nicht verrechnen!!!

    Antworten
  3. dschi says:
    5 Jahren her

    Wir sind in der Metropole doch selber Schuld an unserem Unglück. Die Funkzentralen schützen ihre Kunden, indem sie uns verbieten, den Kunden in Regress zu nehmen. Freenow geht noch einen Schritt weiter und schützt „seine “ Kunden indem sie jederzeit stornieren können, auch wenn sie die Wartezeit nach Taxiordnung nicht bezahlen wollen. Der Datenschutz wird dann noch zum Schutz vor Forderungen seitens des Unternehmens verwendet und dem Geschädigten untersagt, sich direkt an den Besteller zu wenden, obwohl sie doch nur Vermittler sind und der Vertrag zwischen Taxiunternehmer und Besteller zustande kommt.
    Das ganze basiert auf der nicht vorhandenen Einigkeit der Unternehmer.

    Antworten
    • Jürgen Dinter, IsarFunk München says:
      5 Jahren her

      Nicht jede Taxizentrale läßt den Taxifahrer mit seinen Schadensersatzforderungen alleine.
      In Gesprächen mit unseren Hotelkunden z.B. machen wir auf die Rechte der Fahrer aufmerksam und raten ihnen:
      – Wenn absehbar ist, dass der Hotelgast nicht mehr da ist: Sofort die Bestellung stornieren
      Manchmal erspart man dadurch einem Fahrer noch die Anfahrt.
      – Nicht leichthin zum Fahrer sagen „Der Gast wird wohl gleich kommen“, wenn man es nicht 100%ig sicher weiß.
      – Falls doch durch eine geplatzte Bestellung Kosten entstanden sind: Den Fahrer bezahlen und die Kundenbetreuung der Zentrale verständigen.

      Unser Betreuer gleicht vor Ort den Betrag gegen Übergabe der Quittung aus.
      Ergebnis: Der Fahrer hat sein Geld/Die Kasse am Empfang ist ausgeglichen/Streiterein konnten vermieden werden/Die Zentrale hatte eine Gelegenheit, sich mit dem Kunden auszutauschen und die Kundenbindung durch eine unbürokratische Maßnahme zu festigen. Die Kosten fallen dadurch nicht ins Gewicht.

      Antworten
  4. Moritz Bleibjung says:
    5 Monaten her

    Hallo,
    ich finde es Richtig, wenn ein Taxiunternehmen, den Kunden vertraglich zu Schadensersatz verpflichten kann, wenn dieser einen zuvor vereinbarten Beförderungsauftrag nicht mehr wahrnimmt, oder ggf. auch nicht wiederruft. Das ist nicht mehr als Legitim. Schließlich geht es auch um die wirtschaftlich Existenz vom Taxiunternehmer.

    Andererseits lese ich fast ausschließlich immer nur über die Fälle, wo der Kunde der Schadensverursacher ist, was dann sogar für eine Vorstrafe reichen kann.

    Aber, wie verhält es sich in jenen Fällen, wo der Fahrgast „über das heimische Festnetz“ mit der Taxi Zentrale/ Unternehmen ,“ telefonisch einen Fahrauftrag vereinbart“ und der bestellte Fahrer dann nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erscheint… und auch nicht später, überhaupt nicht (Mir so passiert 2023 in Berlin) !?

    Bei einer Festnetz – Vereinbarung gibt es nämlich technisch bedingt jedenfalls, keine Bestätigungsmail
    und somit auch keinen Nachweis dafür, dass der telefonisch vereinbarte Beförderungs- Auftrag auch
    wirklich Rechtskräftig oder anders gesagt “ jemals tatsächlich“ vereinbart worden ist !

    Hat man nun die A- Karte, weil man eine Auftrag Bestätigung vom auszuführenden Taxi Unternehmen nicht vorweisen kann nur … weil man über das FN angerufen hat oder wie sieht das aus?!

    In meinem Fall war das jedenfalls so und ich würde mir deshalb von der der Taxi Unternehmensgemeinschaft wünschen, nicht immer nur ständig auf auf hohem Niveau zu Jammern, sondern auch einmal die Fahrgäste zu sehen, welche durch solche rechtlichen Schlupflöcher regelrecht im Stich gelassen und sogar betrogen werden…

    Diese haben nämlich in solchen Fällen ebenfalls einen wirtschaftlichen Schaden auf dem Sie dann sitzen bleiben (wie auch ich damals). Ich habe mich immer gefragt, warum man in solchen Fällen nicht eine Gesprächsaufzeichnung verwenden kann, doch scheinbar ist das nicht erwünscht…

    Antworten

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top-Themen unserer Regionalseiten

Berlin

Uber-Problem in Brandenburg: Minister Tabbert in der Kritik

Hamburg

Hamburgs Tarifkorridor wurde kontrovers diskutiert

München

Münchner Taxifahrer formuliert Brandbrief

Werbung
 
Werbung
 
Taxi Times

Taxi Times ist eine Informationsplattform, die mit Printmedien, über Internet und soziale Medien, per Newsletter und über einer eigenen Taxi Times App sowie einen YouTube-Kanal über die Themen der gewerblichen Personenbeförderung in Deutschland, Österreich und der Schweiz berichtet und dabei auch stets den Blick auf die internationale Taxiszene richtet.

  • Kontakt
  • AGB
  • Impressum
  • Datenschutz

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche

Werben auf taxi-times.com

Sie wollen ihr Produkt auf taxi-times.com bewerben? Wir bieten ihnen viele Möglichkeiten, sowohl Digital als auch in Print. Details finden Sie in den Mediadaten.

Mediadaten

Newsletter Anmeldung

Willkommen bei Taxi Times!

Melden Sie sich mit Ihrem Account an.

Passwort vergessen?

Rufen Sie Ihr Passwort ab

Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein, um Ihr Passwort zurückzusetzen.

Anmelden
Keine Ergebnisse
Zeige alle Ergebnisse
  • Start
  • Abonnement
  • Taxi ist wertvoll!
  • Taxitarife
  • Politik
  • Wettbewerb
  • International
  • Fahrzeuge
  • Service
    • Abonnement
    • Bestellung einzelner Ausgaben
    • Newsletter
    • E-Kiosk
    • Mediadaten
    • Taxi-Termine
    • Abonnement kündigen
  • Taxi Times | Berlin
  • Taxi Times | Hamburg
  • Taxi Times | München

© 2025 Taxi Times - Das Fachmagazin für die Taxibranche.

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.