Mit Beginn des zweiten Lockdowns scheint auch die Taxi-Industrie den finanziell arg gebeutelten Taxiunternehmern abermals entgegenzukommen. Die Kravag sowie die VDK Signal haben beispielsweise verkündet, für Taxis, Mietwagen und Busse im Schülerverkehr die Ruheversicherung bis Ende 2020 bzw. bis weit ins Jahr 2021 zu gewähren.
Im Fachjargon bezeichnet die VDK Signal Iduna diese Maßnahme als „fiktive AK-Setzung“, wobei AK die Abkürzung für „Außerkraftsetzung““ ist. Sie ist als „besondere Vereinbarung für das Personenbeförderungs- und Schaustellergewerbe im Zusammenhang mit der Corona-Krise“ definiert.
Fiktiv bedeutet, dass der Versicherer das Taxi so behandelt, als wäre es amtlich abgemeldet. In Wirklichkeit genügt es aber, wenn die Fahrzeuge für die Dauer der Betriebs-Stilllegung in einem Einstellraum oder einem umschlossenen Abstellplatz abgestellt sind. Der Taxi- oder Mietwagenunternehmer kann dann per Antrag erwirken, dass diese Fahrzeuge beitragsfrei gestellt werden, ohne dafür den Nachweis einer amtlichen Stilllegung vorlegen zu müssen.
Wie aus einem Taxi Times vorliegenden internen Infoflyer der VDK hervorgeht, wurde diese Regelung nun wieder aufgenommen und bis einschließlich 18.4.2021, dem Ende der Osterferien, für gültig erklärt. Zwischenzeitliche Aktivierungen des Fahrzeugs, auch für einzelne Tage oder Wochen, sind allerdings ausgeschlossen.
Unter ähnlichen bedingungen hat auch die Kravag-Versicherung die Ruheversicherung wieder aufgenommen. Dort ist allerdings nur bis Jahresende befristet.
Informationen zur Antragsstellung erhalten Taxi- und Mietwagenunternehmer von den örtlichen Versicherungsagenturen der Kravag bzw. der VdK Signal Iduna oder bei den markenunabhängigen Versicherungsmaklern. jh
Anmerkung der Redaktion: Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch andere Taxiversicherer eine Ruheversicherung anbieten.
Beitragsfoto: Taxi Times