Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, Tino Schopf, hat eine Anfrage zum Taxi- und Mietwagengewerbe gestellt. Wir fassen die Antworten zusammen.
Die Taxis in Berlin werden weniger, die Mietwagen immer mehr – zumindest seit Herbst 2018, wobei die Mietwagen-Kurve bereits seit Frühjahr 2018 steil nach oben geht. Ende November gab es in der Bundeshauptstadt 7.020 Taxikonzessionen – über 1.000 weniger als vor einem Jahr und gut 400 weniger als Ende 2012, Tendenz freier Fall. Dazu waren 4.558 Mietwagen in Berlin konzessioniert, Tendenz steil ansteigend. Die Zahlen legte Verkehrsstaatssekretär Ingmar Streese für den Senat am 15.12. zu Schopfs Anfrage vom 23.11. vor.
Wie viele Mietwagen tatsächlich in Berlin unterwegs sind, ist nicht bekannt. Die fehlende Kontrolle der Rückkehrpflicht-Einhaltung zieht bekanntlich Hunderte Mietwagen aus teils weit entfernten Orten nach Berlin. Neben den B-Kennzeichen sind viele aus dem Landkreis Dahme-Spreewald (LDS) zu sehen (auch KW oder LN), häufig auch aus dem brandenburgischen Havelland (HVL) und Euskirchen (EU) in Nordrhein-Westfalen, doch auch aus anderen Landkreisen und sogar aus Polen sind nicht selten Mietwagen in Berlin unterwegs. Für die Kontrollen auswärtiger Mietwagen sind Berliner Behörden nicht zuständig und dürfen auch nicht deren Betriebsunterlagen einsehen.
Schopf fragte nach Ergebnissen der behördenübergreifenden Treffen mit dem LDS, die seit 2017 stattfinden, welche Maßnahmen ergriffen wurden und wie oft und mit wem (Einbindung des Taxi- und Mietwagengewerbes?) diese Treffen stattfinden. Streese antwortete, die Treffen fänden nur zu besonderen Anlässen und Themen und nicht regelmäßig statt.
Die Anzahl der Tätigen, die im „Sachgebiet, das die Aufgaben als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für den Taxen- und Mietwagenverkehr wahrnimmt“, wurde von 15,75 im Sommer 2017 auf 19,95 im Sommer 2018 erhöht, von 2019 auf 2020 aber wieder um eine Stelle gesenkt.
Bei den seitens des LABO durchgeführten Kontrollen des Taxi- und Mietwagengewerbes wird zwischen vier Kategorien unterschieden (siehe Tabelle). Hier fällt auf, dass mit Ausnahme der Betriebssitzkontrollen das Taxigewerbe deutlich mehr kontrolliert wurde als das Mietwagengewerbe, bei Verkehrskontrollen in den Jahren 2017 und 2018 ganze 26 mal so häufig, obwohl es zu der Zeit nur vier- bis fünfmal so viele Taxi- wie Mietwagenkonzessionen gab. Die Mietwagenunternehmen seien erst mit deutlich steigenden Genehmigungszahlen stärker in den Blickpunkt gelangt. Seit Anfang 2019 gelte bei Neuerteilung die Auflage, detaillierte und aussagekräftige Aufzeichnungen zu den Beförderungsaufträgen zur Überprüfung bereitzuhalten. Dies ermögliche nunmehr auch konkrete Betriebsprüfungen. Um diese auszuweiten, strukturiere man die Ressourcen beim LABO neu. 2020 konnten aber coronabedingt weniger Kontrollen als geplant durchgeführt werden:
Die wenigen Verkehrskontrollen beinhalten bei Mietwagen auch Fälle von „Verdacht Verstoß gegen die Rückkehrpflicht“ – trotz Hinweisen aus dem Taxigewerbe dieses und letztes Jahr nur jeweils vier Fälle, davor noch weniger.
Entsprechend gering fiel die Anzahl der ergriffenen Maßnahmen aus:
Zur Genehmigungsfähigkeit eines Mietwagenbetriebes bei Ersterteilung müssen am Betriebssitz die „erforderlichen Ressourcen vorgehalten und alle Betriebsunterlagen aufbewahrt und für eine etwaige Prüfung bereitgehalten werden“ können. Zudem müsse ein geeigneter Aufenthaltsraum für das Fahrpersonal vorhanden sein und „am Betriebssitz oder in unmittelbarer Nähe“ müssen Stellplätze zur Verfügung stehen – dies alles entsprechend der Fahrzeuganzahl.
Bereits im Oktober 2018 hatte die Verkehrsverwaltung auf Anregung des LABO die Mietwagenproblematik über den Bund-Länder-Ausschuss auf die Bundesebene getragen. Wegen der steigenden Zahl von Verstößen gegen die Rückkehrpflicht und deren schwieriger Nachweisbarkeit habe das LABO sich gewünscht, von Mietwagenunternehmern die Erfassung des Beginns und des Endes jedes Fahrauftrages zu verlangen. Bekannt geworden war dies Ende Februar 2020. Nachdem einige Bundesländer sich hierzu „zurückhaltend geäußert“ hätten, habe „die Berliner Genehmigungsbehörde die in Berlin erteilten Auflagen für Mietwagen entsprechend dem eigenen Vorschlag angepasst.“
Was das bedeutet, geht aus einem Beschlussprotokoll des Abgeordnetenhauses vom 17.9. vor, nach dem das Taxigewerbe geschützt, die Aufzeichnungspflichten und Kontrollen von Mietwagenunternehmen sichergestellt und Ausnahmegenehmigungen im Mietwagensektor zurückgenommen werden sollen. Der Senat wird aufgefordert, „die Kontrollen von […] Mietwagenunternehmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen deutlich zu verstärken und die Bedingungen für Kontrollen zu verbessern. Dabei sollen sowohl die Einhaltung der Rückkehrpflicht als auch […] die Erfüllung der abgaben- und sozialrechtlichen Verpflichtungen […] kontrolliert sowie eine fälschungssichere Aufzeichnung der einzelnen Betriebsvorgänge sichergestellt werden. Hierzu zähle die Pflicht zum Einbau von Fiskal-Wegstreckenzählern, der Widerruf von Ausnahmegenehmigungen, die Prüfung der Umsetzbarkeit der Hamburger Anforderungen an das Berliner Mietwagengewerbe, Gespräche mit dem Land Brandenburg und dortigen Genehmigungsbehörden, Personalaufstockungen beim LABO und beim Eichamt sowie eine allgemeine Verstärkung von Kontrollen. ar