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Überarbeitete PBefG-Novelle mutiert zu einer „schreienden Ungerechtigkeit“

von Jürgen Hartmann
3. März 2021
Lesedauer ca. 3 Minuten.
4
Überarbeitete PBefG-Novelle mutiert zu einer „schreienden Ungerechtigkeit“

Schrei Wut Ärger Foto Pixabay

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Heute hat der Verkehrsausschuss des Bundestags zum PBefG beraten und anschließend mit den Stimmen der Koalition einen überarbeiteten Gesetzentwurf beschlossen. Dieser soll dann am Freitag im Plenum zur Abstimmung stehen. Für unterschiedliche Interpretationen sorgt dabei ein Satz, der im Paragraph 1 als Nummer drei erstmals auftaucht: „Wer im Sinne des § 1 Absatz 3 eine Beförderung vermittelt, muss nicht im Besitz einer Genehmigung sein. Er ist Vermittler im Sinne dieses Gesetzes.“‘

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) zeigt sich darüber in einer ersten Stellungnahme empört: „Diese Novelle ist eine schreiende Ungerechtigkeit. Für Taxis gibt es strikte Regeln, für Uber & Co nicht. Daran wird auch das neue Gesetz nichts ändern – im Gegenteil: Während jedes Ein-Mann-Taxiunternehmen eine staatliche Genehmigung braucht, sollen internationale Plattformen künftig ohne jede Genehmigung ihre Leistungen anbieten können. Das darf nicht sein.“

Erschwerend kommt hinzu: Der heute vorgelegte Gesetzesentwurf widerspricht jenen Vereinbarungen, die man im Rahmen der sogenannten Findungskommission parteiübergreifend getroffen hat. „Das Gesetz lässt sich in etwa so zusammenfassen“, schlussfolgert daher der BVTM: Striktere Regeln für den kleinen Mann auf der Straße, Straffreiheit für die großen Spieler vom Weltmarkt.“

Widerspruch kommt dabei von Detlef Müller, Berichterstatter in Sachen PBefG-Novelle für die SPD-Bundestagsfraktion. In einem Tweet bezeichnet der die Deutung des BVTM als falsch und verweist auf einen Änderungsantrag der Koalition: „Plattformen wie z.B. Uber werden genehmigungspflichtig!“.

Die Novelle des #PBefG kommentiert unser Geschäftsführer Michael Oppermann: https://t.co/msvPLGCTq4

— Bundesverband Taxi und Mietwagen (@BZPorg) March 3, 2021


In der Tat steht wenige Zeilen über der Nummer drei im Paragraph 1 Nummer der Satz: „Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt außerdem die Vermittlung von Beförderungen gemäß Absatz 1. Vermittlung im Sinne von Satz 1 ist die Tätigkeit von Betreibern von Mobilitätsplattformen, deren Hauptgeschäftszweck auf den Abschluss eines Vertrages über eine gemäß § 2 genehmigungspflichtige Beförderung ausgerichtet ist, und die nicht selbst Beförderer nach Absatz 1 Satz 1 sind.“

Michael Oppermann sieht das Problem beim Begriff „Beförderer“. Uber & Co argumentieren seit Jahren damit, dass sie eine technische Plattform und kein Beförderer sind. Deshalb sei laut Oppermann zu befürchten, dass es nach Inkraftreten des Gesetzes wieder zu langwierigen Gerichtsverhandlungen kommen wird.

Die nun erweiterte Definition eines Beförderers in bezug auf dessen Genehmigungspflicht ist nicht die einzige Änderung im Vergleich zum ersten Entwurf, der am 29. Januar 2021 mit einer ersten Lesung in den Bundestag eingebracht worden war und seitdem intern wie öffentlich beraten wurde.

Kritisiert wurde beispielsweise auch, dass eine geplante „Kleine Fachkunde“ nur für Taxifahrer verpflichtend werden soll. Hier hat man nun nachgebessert und will die Fachkunde auch für Mietwagen- und Pooling-Fahrer zur zwingenden Vorgabe machen. Neu sind auch zusätzliche Möglichkeiten für Kommunen, den Mietwagen stärker zu regulieren (analog zum Pooling), wenn der Mietwagenanteil in Städten ab 100.000 Einwohnern mindestens 25 Prozent ausmacht. Wie weit diese neue Regelung in der Praxis greift, lässt sich bisher noch nicht abschätzen.

Die vom BVTM so vehement geforderte Vorbestellfrist für Mietwagen findet dagegen nach wie vor keine Berücksichtigung. Daran konnte auch eine Videokonferenz der Geschäftsführung und Verbandspräsidenten mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer am vergangenen Freitag nichts mehr ändern. Die Regelung einer Vorbestellfrist, die vom neu gegründeten zweiten Bundesverband TMV kategorisch abgelehnt wird, wird auch von einigen Bundesländern begrüßt, darunter Berlin und Bayern. Eine entsprechende Empfehlung erhielt im Bundesrat bei dessen Abstimmung dann allerdings nicht die nötige Mehrheit. jh

Die Taxi-Gewerbevertreter führen derzeit intensive politische Gespräche, meist per Videokonferenz, so wie hier die Geschäftsführung und das Präsidium des BVTM mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer.
Tags: Änderung PBefGAndreas ScheuerGenehmigungPBefG-Novelle
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Jürgen Hartmann

Der Verlagskaufmann und ehemalige Taxiunternehmer gründete 2014, als Reaktion auf die Veränderungen innerhalb des Taxigewerbes, den Taxi Times Verlag. Als Herausgeber etablierte er die Taxi Times Print-Magazine und das Onlineportal Taxi-Times.com mit dem Anspruch, ein Sprachrohr für die Taxibranche zu schaffen.

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Kommentare 4

  1. M. Lange says:
    5 Jahren her

    Ich fasse es nicht!

    Sind unsere Politiker so weit vom realen Leben entfernt, daß sie nicht merken, was existenzgefährdend ist?

    Ich mach grad mal die Rechnung auf:
    Es gibt x Fahrten für Taxis als Einzelfahrt,
    y Fahrten für klassischen Mietwagen (vulgo Limousinenservice, Fahrbereitschaft usw),
    z Fahrten im Poolingbereich (bisher lediglich in Versuchsform legal – zieht aber Fahrgäste aus dem Taxi Bereich an).

    Somit dürfte klar sein, der Kuchen ist so groß wie er ist und kaum kurzfristig zu vergrößern.
    Somit müssen die verschiedenen Formen der Personenbeförderung als EIN gemeinsamer Bereich gesehen werden.

    Trotzdem, vielmehr gerade deshalb müssen die unterschiedlichen Aufgaben auch eine klare Unterscheidbarkeit in der Praxis haben. Es darf einfach nicht sein, dass die Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit 24/7/365 durch Rosinenpickerei durch Konkurrenz zerstört wird.

    Wer Taxi spielen möchte (also sogenannte Sofort-Bestellung ausführen möchte) muss auch Taxi sein.
    Da der Bedarf an Pooling vorhanden ist und vor allem dem Bedürfnis nach Kostenersparnis geschuldet ist, gehört Pooling ebenfalls in den Bereich der Daseinsvorsorge wie Linienverkehr oder Taxi.

    Daher ist klar, daß die Kapazitäten an Fahrzeugen und Angeboten reguliert sein muss, da free-floating-calculation die Verfügbarkeit nicht leisten kann.
    Vielmehr sind die Konsequenzen absehbar in Richtung Sozialdumping und sonstige unrealistische betriebswirtschaftliche Erscheinungen.

    Daß die internetbasierten Vermittler plötzlich trotz des Urteils des Europäischen Gerichtshofs nicht einbezogen werden, schlägt dem Fass den Boden aus!

    Was ist los in diesem Land?
    Können freibeuterisch agierende Raubritter machen was sie wollen und bekommen die passenden Gesetze auch noch hinterhergeworfen?

    Antworten
  2. Heinrich H. says:
    5 Jahren her

    Eigentlich nur noch zum Kopfschütteln – nichts desto Trotz:
    Wieso will ein Konzern wie Uber (= Ableger von Google), bei welchem Geld schon jetzt keine Rolle spielt, auf unserem Personenbeförderungsmarkt wohl mit spielen?
    Um Geld zu verdienen? Mit Sicherheit nicht kurzfristig – eher mal langfristig, nämlich dann wenn alle Mitbewerber aus dem Markt gedrückt sind und die dann entstandene Monopolstellung die absolute Preisdiktatur erlaubt (die Datensammlung nicht zu vergessen!!!);
    Das jetzige Personenbeförderungsgewerbe (Taxi und Mietwagen ohne Uber u. Co.) in Deutschland funktioniert, lässt Selbstständigen sowie Arbeitnehmern vernünftige Einkünfte erzielen und ist strikten Kontrollregeln unterworfen.
    Großkonzerne sind im JETZT hier und heute für das Pers.-Bef.-Gewerbe absolut überflüssig – es gibt keinen gesellschaftlichen Bedarf.
    Der dargestellte Bedarf ist künstlich erzeugt und es ist eben der Bedarf einer kleinen Minderheit von Verbrauchern welche mit Dumpingpreisen geködert wurden.
    Dieser kleine (!!und – hallo – es ist prozentual auf die Nation betrachtet ein verschwindend geringer Fahrgastanteil) geköderte Teil des Uber- nachfragenden Personenkreises ist logischer weise außer Stande die langfristigen Konsequenzen zu sehen bzw. zu verstehen.
    Des Weiteren ist es ein simples Rechenexempel dass das Geschäftsprinzip von Uber und Co. nur auf:
    1. entweder Lohndumping (Beispiele gibt es bereits heute/jetzt genügend)
    oder
    2. versklavte Einzelselbstfahrer (Unternehmer)
    hinausläuft.
    Nur bei den Lohnkosten lässt sich der größte Teil des Gewinnes für den Konzern abzweigen.
    Natürlich gibt es auch bei den restlichen Taxi-Gewerbe Kosten gutes Potential (Versicherungen/jährl. TÜV/u.s.w.) bzw. Möglichkeiten!
    So.
    Dieses war allen Beteiligten bereits im Vorfeld klar. Die Herren Scheuer mit PARTEI konnten somit nicht auf direktem Weg Ihre Unterstützung für das Großkapital durchsetzen und sagten sich – hm, dann machen wir zur Tarnung halt eine Findungskommission.
    Und dass dies eben nur zur Tarnung war ist jetzt klar und deutlich ersichtlich – weil:
    Diese Herrschaften interessieren die von der Kommission erarbeiteten Kompromisse gleich 0,0.
    Das zur Abstimmung gebrachte Gesetz wird wieder so ausgestaltet, wie es „ursprünglich“ (eben zu Gunsten von Uber u. Co und darüber!) angedacht war.
    Über das Warum und Wieso dieser Handlungsweise unserer „christlichen“ Parteien kann man mit Sicherheit noch viele Zeilen lang spekulieren – aber es geht mit Sicherheit um mehr Kontrolle des Establishments über die breite Masse (Digitalisierung = erstellen von Bewegungsprofilen / Abschaffung von Bargeld etc.);
    Nix für Ungut liebste Kolleginnen und Kollegen unseres Taxigewerbes, aber verarschen kann ich mich selbst! > dazu brauch ich dieses miese Volk dieser miesen Parteien nicht!
    Was kann man allgemein grundsätzlich tun?
    Egal wie das jetzt letztendlich in Stein gemeißelt wird! Diese Parteien zeigen Ihr wahres Gesicht unsere Zukunft betreffend – und – diese von denen angestrebte ist zu keinem Zeitpunkt die MEINE!
    Ich versuch mich im Herbst beim „Kreuzchenmachen“ zu wehren – Was werden SIE, liebste Kolleginnen und Kollegen machen?

    PS: Nochmals herzlichsten Dank an diejenigen welche Ihre Energie für eine gerechte Gesellschaft einsetzen;

    Antworten
  3. Christian Weidmann says:
    5 Jahren her

    Leider wurde dieser überarbeitete Gesetzentwurf im Verkehrsausschuss nicht nur von den Koalitionsparteien beschlossen, sondern auch die Grünen haben zugestimmt. Das dürfte ziemlich sicher auf eine Zustimmung der Landesregierungen unter grüner Führung oder Beteiligung hinauslaufen.

    Antworten
  4. Naeem says:
    5 Jahren her

    This new proposed law is a big black spot on our politicians . The new legislation has burst my bubble of confidence that I had on my legislators.
    I’m not a law specialist ye I can see clear contradictions in this new law that favors big Mafias completely deprived of any moral values. This new law will open a door for money hungry individuals to enslave drivers and kick out small entrepreneurs out of the market by the power of huge money these foreign investors have. Future is bleak for millions of small Taxi owners.
    This law must be challenged in court to save our social values.

    Antworten

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