Aktualisierung, 15.3.: Hilfszahlungen fließen wieder.
Wie das Online-Portal „Business Insider“ gemeldet hat, sind die Zahlungen „mit neuen Sicherheitsvorgaben“ wie Plausibilitätsprüfungen und zweitägiger Verzögerung zur Überprüfung durch Landesbehörden wieder aufgenommen worden.
Ursprüngliche Meldung:
Nachdem Betrüger die Not mittelständischer Unternehmen offenbar zur Erschleichung von staatlichen Hilfsgeldern in Millionenhöhe ausgenutzt haben, fließen vorerst keine Abschlagszahlungen.
Es besteht der Verdacht, dass Unbekannte sich unter falschen Angaben zu ihrer Identität beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als „prüfende Dritte“, also etwa Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, haben registrieren lassen. Nur sie und Rechtsanwälte sind berechtigt, bestimmte Hilfen zu beantragen. Diese Hürde war zwischengeschaltet worden, um das Erschleichen von Hilfsgeldern zu erschweren und Leistungsbetrug zu verhindern. Nun werden die Verdachtsfälle von Ermittlungsbehörden geprüft.
Wie am 5.3. bekannt wurde, sind alle Überweisungen für die November- und Dezemberhilfe sowie für die Überbrückungshilfe III vorerst eingestellt worden. Während November- und Dezemberhilfen an Betriebe bezahlt werden, die aufgrund der Corona-Verordnungen von einer zwangsweisen Schließung betroffen sind, ist die Überbrückungshilfe III ein Zuschuss zu den Fixkosten für Unternehmer, die durch erhebliche Umsatzeinbrüche ihre Ausgaben nicht mehr decken können – wie es in der Taxibranche derzeit häufig der Fall ist.
Wie das Nachrichtenportal „Zeit online“ berichtet, warf der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) der Bundesregierung Versäumnisse bei der Verhinderung von Missbrauch vor, für die nun „Not leidende Unternehmen“ den Kopf hinhalten müssten. Hans-Jürgen Völz, Chefvolkswirt des Verbands, wird mit der Äußerung zitiert, es dürfe keinen Generalverdacht gegen den gesamten Mittelstand aufgrund von Einzelfällen geben. Völz fordere eine schnelle Wiederaufnahme der Zahlungen. Laut einer Ministeriumssprecherin sollen die Abschlagszahlungen „in Kürze wieder zur Verfügung“ stehen. ar
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