Unter dem Motto „mehr Qualität bei der Beförderung im Taxi, Mietwagen und Co“ hat der Taxi- und Mietwagenverband Deutschland (TMV) Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer einen Vorschlag für die im Rahmen der PBefG-Novelle neu verankerte kleine Fachkundeprüfung unterbreitet.
Mit der anstehenden PBefG-Novelle, die aktuell den Bundestag, aber noch nicht den Bundesrat passiert hat, soll auch die Fahrerlaubnisverordnung (FEV) insoweit geändert werden, dass die Ortkundeprüfungen zwar nun auch für Taxifahrer und Taxifahrerinnen abgeschafft werden sollen, dafür dann aber das Ablegen einer Fachkundeprüfung nicht nur für das Taxifahren, sondern auch für Mietwagen- und Poolingverkehre erforderlich ist.
„Wir streben an, dass bei Neuerteilung eines Fahrgastbeförderungsscheines das Bestehen der kleinen Fachkunde nachgewiesen werden muss“, sagt TMV-Vizepräsident Markus Grossmann. Er verspricht sich mit einem solchen deutschlandweit einheitlichen Verfahren Sicherheit und Transparenz für die Fahrgäste sowie alle beteiligten Kommunen. „In unseren Augen ist das ein maßgeblicher Schritt zum Verbraucherschutz“. Der TMV schlägt dafür eine Prüfung mit 50 Fragen aus einem Katalog von 500 Fragen vor, die aus den Themenbereichen Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht oder auch dem Umgang mit Kunden erhoben werden. Wer dann sowohl minimal 50 Prozent der Fragen aus den drei Themenfeldern richtig beantworten kann, insgesamt aber minimal 70 Prozent, der hat bestanden. Bei den möglichen 500 Fragen soll dabei nicht zwischen Taxi, Mietwagen oder Pooling differenziert werden. Mögliche Spezialfragen zu einem der drei verschiedenen Individualverkehrsformen müssen dann alle Bewerber*innen beantworten.
Mit dem Vorschlag einer solchen bundeseinheitlichen Prüfung klärt sich vielleicht gleichzeitig auch die Frage, wer denn eigentlich für die Inhalte der neu beschlossenen Fachkundeprüfung verantwortlich ist. Einige Kommunen hatten hier schon die Sorge, dass Ihnen zwar die vielfach ungeliebten Ortskundeprüfungen zukünftig abgenommen würden, sie dafür aber neue Prüfungsfragen für eine kleine Fachkunde erarbeiten müssten. rw
Beitragsfoto: Witte
Bedeutet das, dass ich im Besitz eines P Scheines, überall in Deutschland Taxi fahren kann. Oder muss jeder Angestellte Taxi Fahrer jetzt nachträglich eine kleine Fachkunde Prüfung ablegen?
Bisher kann man davon ausgehen, dass die Fachkunde nur Neulinge ablegen müssen. Und wenn die Anforderungen an eine solche Fachkunde bundeweit einheitlich geregelt sind, wäre es auch nur konsequent, wenn Fahrer*Innen damit dann auch überall fahren dürfen. Aber natürlich nur in einem Taxi, das auch für die jeweilige Stadt konzessioniert ist.
Hallo aus Berlin,
ich habe den kleinen p-schein, und will nun den großen anstreben, da ich gehört habe das die Ortskundeprüfung abgeschafft ist. Was und welche Themen kommen spezifisch Ran?
was wird abgefragt?
muss man denn trotzdem eine Prüfung ablegen, oder reicht dann nur noch eine Teilnahme Bescheinigung einer Amtlich anerkannten Taxifahrschule aus?
wie lange dauert diese Schulung?
und letzte frage:
ab wann gilt dieses Gesetz?
danke
Hallo Herr Bulut,
Genaueres als in unserer Meldung beschrieben ist bisher nicht festgelegt worden.
Anstelle der Ortskundeprüfung wird es künftig eine Prüfung zur „kleinen Fachkunde“ geben.
Es steht aber noch nicht fest, wer diese Prüfung abnimmt, und ab wann das sein wird.
Sobald wir etwas erfahren, werden wir darüber berichten.
Schöne Grüße
Axel Rühle