Im Windschatten der PBefG-Novelle will die Politik klammheimlich, handstreichartig und durch die Hintertüre eine Änderung der Freistellungsverordnung vornehmen. Dagegen hilft nur lauter und öffentlicher Protest.
Nahezu unbemerkt ist mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) auch eine Bitte des Bundesrats verknüpft worden, die Bundesregierung möge die Freistellungsverordnung dahingehend überarbeiten, als dass ehrenamtliche und sog. „soziale Fahrdienste“ von den Anforderungen des PBefG befreit werden sollten.
Sowohl der Bundesverband Taxi und Mietwagen BVTM als auch der westfälische Verband VSPV haben das Zerstörer-Potenzial dieser Bundesrats-Bitte für die ländlichen Taxi- und Mietwagenunternehmer bereits skizziert. Mit einer solchen Änderung würde den Krankenkassen eine Tür geöffnet werden, damit Krankenfahrten künftig nicht mehr der Regulierung des PBefG unterliegen.
Das ist in etwa mit dem Auswirkungen gleichzusetzen, die beim Wegfall einer Rückkehrpflicht bei den städtischen Taxibetrieben eingetreten wären. Hinter Scheuers damaligen Plänen steckten 2019 kapitalstarke Unternehmen wie Uber und Free Now. Diesmal wird die Politik zum Handlanger für die Krankenkassen, die ihre Versicherten am liebsten noch billiger befördern lassen wollen. Da steckt zwar weniger Kapital dahinter, doch dafür ist dort der politische Einfluss noch stärker.
Gegen Scheuers Pläne hatte sich die Taxibranche 2019 mit geschlossenen und intensiven Protestaktionen und Taxidemos erfolgreich gewehrt. Jetzt ist es höchste Zeit, dass man mit den Erfahrungen aus 2019 im Jahr 2021 der Politik unmissverständlich klarmacht, dass dieser Handstreich mit dem Taxi- und Mietwagengewerbe nicht zu machen ist. Die beiden Pressemeldungen, mit denen der Bundesverband BVTM und wenig später der VSPV an die Öffentlichkeit gegangen sind, reichen da bei weitem noch nicht aus. jh