Seit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes müssen Mietwagen eine Konzessionsnummer in der Heckscheibe anbringen. Einige Gemeinden in Bayern gehen dabei sogar einen Schritt weiter.
Was bei Taxis schon seit Jahrzehnten ein gewohntes Bild ist, ist bei Mietwagen seit Inkrafttreten der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ebenfalls Pflicht: Sie müssen an der Heckscheibe hinten rechts eine nach beiden Seiten lesbare Ordnungsnummer mit Ihrer Konzession anbringen. Geregelt ist dies im Paragraphen 27, Absatz 3 der BoKraft.
Nach und nach wird diese Regelung nun bundesweit umgesetzt, indem die örtlich zuständigen Genehmigungsbehörden den dort gemeldeten Mietwagen eine Konzessionsnummer zuteilen. Das Schild selber muss 150 mm breit und 70 mm hoch sein, die Schrifthöhe 50 mm. Die Nummer muss in weißer Schrift auf einem blauen Hintergrund montiert sein.
Bei den seit Jahrzehnten etablierten Mietwagenbetrieben stößt diese Pflicht auf Unverständnis, sind sie doch eher im Luxussegment unterwegs – mit VIP-Kunden, die großen Wert auf eine neutrale Limousine legen.
Im städtischen Bereich tummeln sich dagegen immer mehr Mietwagen, die taxiähnlichen Verkehr ausüben und deren Kundschaft vornehmlich über die Apps digitaler Fahrtenvermittler kommt. Fast ausnahmslos setzen sich Fahrer solcher Mietwagen über bestehende Vorschriften hinweg, allen voran die Rückkehrpflicht. Anstatt in Auftragslosen Zeiten unverzüglich zum Betriebssitz zurückzufahren, kreisen diese Fahrer meist im Innenstadtbereich rund um die Hotspots, aus denen sie sich den nächsten Beförderungsauftrag erhoffen.
Durch die nun eingeführte Kennzeichnungspflicht sind diese Verstöße jetzt besser kontrollier- und dokumentierbar. Um zudem auch gleich noch die regionale Zuständigkeit herauslesen zu können, haben viele bayerische Kommunen die Kennzeichnungspflicht von Beginn an erweitert. Zusätzlich zur Konzessionsnummer sind dort noch die Landkreiskennzeichnungen in die Ordnungsnummer integriert.
So hat beispielsweise jeder Mietwagen mit Betriebssitz in der Stadt München vor seiner Nummer noch ein M stehen. Fahrzeuge aus dem Landkreis München erkennt man am vorangestellten M2-xxx, Mietwagen aus den Flughafen-Landkreisen Erding und Freising tragen das Kürzel ED bzw. FS.
Laut Auskunft des Landesverbands Taxi- und Mietwagen (LV Bayern) sind im Ballungsraum München alle Zuteilungen der Ordnungsnummern an Mietwagen bereits erfolgt, ebenso in Nürnberg, wo vor der Zahl noch ein N angebracht werden muss. Dort ist die Besonderheit, dass auch Taxis jetzt das „N“ vor ihrer Konzessionsnummer haben.
Neben den oben genannten Landkreisen müssen in Oberbayern auch Mietwagen in Dachau (DAH), Ebersberg (EBE), Fürstenfeldbruck (FFB), Starnberg,(STA) und Weilheim (WM) den Landkreis in der Ordnungsnummer kenntlich machen. In Franken gilt das neben Nürnberg (N) noch für das Nürnberger Land (LAU), Erlangen und Führt.
Die erweiterte Kennzeichnungspflicht geht auf eine Initiative des Landesverbands Bayern zurück. „Die Vorlagen für ein Ordnungsnummernschild mit Landkreis-Kennzeichen wurde von einem Graphiker im Auftrag des Landesverbands Taxi- und Mietwagen Bayern erstellt und den Genehmigungsbehörden präsentiert“, berichtet Verbands-Vorstand Thomas Kroker gegenüber Taxi Times. Es gäbe allerdings keine allgemeingültige Regelung bzgl. der Landkreis-Kennzeichen in der Ordnungsnummer. „Nicht alle Landkreise haben sich dafür entschieden,“ so Kroker. jh
Beitragsbild: Quelle Landesverband Taxi- und Mietwagen Bayern
Was bedeutet das jetzt für uns?? Die sind ja trotzdem alle mit EBE, DAH, FS, ED usw. In München unterwegs! Ich hab sogar einen Mietwagen bei mir in der Straße wohnen mit Kennzeichen FS!!
Das einzige ist wir erkennen Sie jetzt alle, ansonsten passiert nichts!?!
Die Idee ist sicherlich nett im Sinne einer ordnungsgemäßen Kontrolle. Ich fürchte jedoch, die Anordnung ist schlicht rechtswidrig. Die Ordnungsnummer ist in einer bundesweit geltenden Verordnung normiert.
Für diese zusätzlichen Merkmale ist auf der beschriebenen Ordnungsnummer mit der Gesamtbreite von 150 mm kein Platz.
Oder kann man die neue Fassung der BO Kraft auch anders lesen?
Dem Kollegen Selcuk Inan kann ich nur zustimmen, was hat es gebracht, nichts……
Die Ordnungsbehörden können oder wollen nicht kontrollieren, wie sollen sie das auch bei der bestehenden Gesetzeslage, mit der Ernennung der Frau Uber (Kluckert) wird sich das ganze noch
verschlimmern, als verbessern.
Warum hier die Klimmerschützer (Grüne) einfach nur zusehen, dass unsere Städte mit kreisenden Fahrzeuge verstopft werden, ist mir absolut ein Rätsel.
Vor einigen Jahren habe ich in der „TAZ“ einen Beitrag gelesen über die Anzahl der Fahrzeuge von Uber/Lyfft oder ähnliches in New York (das war vor Corona), diese Anzahl von Fhzg/Einwohner habe ich auf München umgerechnet.
Erebnis für München wären es ca. 4500 Mietfahrzeuge pro Tag in der Stadt.
Diese Zahl sollte doch den letzten Grünen und FDP Parlamentarier in die Realität holen.