Immer mehr Vertretungen des Taxigewerbes mahnen eine Berücksichtigung des Mindestlohns und hoher Kraftstoffpreise in den Taxitarifen an, um den Unternehmen ihr Auskommen zu sichern.
Der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinland e. V. (VDV) und der Verband des Verkehrsgewerbes Rheinhessen-Pfalz e. V. (VVRP), die gemeinsam im Dachverband Mobilität & Logistik Rheinland-Pfalz e. V. (MOLO) organisiert sind, haben sich zur geplanten Mindestlohnerhöhung geäußert und vor Auswirkungen auf das Verkehrsgewerbe gewarnt. Die zu erwartende „sprunghafte Erhöhung“ des Mindestlohns stelle das Gewerbe „angesichts der fortdauernden COVID-19-Krise“ vor eine „momentan nicht leistbare Herausforderung“. Ähnlich haben sich kürzlich bereits Gewerbeverbänden in Thüringen und Bayern geäußert.
Ein Eingriff in die unabhängige Arbeit der Mindestlohnkommission durch die Bundesregierung bedeute einen Bruch mit der Tarifautonomie, so die Verbände in einer Mitglieder-Info vom 10. Februar. Zudem seien „externe Parameter wie Krankenkassenverträge und Tarife“ nicht rechtzeitig verhandel- und anpassbar, sollte der Mindestlohn bereits zum 1. Oktober auf 12 Euro erhöht werden.
Ähnlich wie schon die bayerischen Landesverbände rechnet auch der VDV Rheinland eine notwendige Erhöhung der Taxitarife vor. Alleine die Personalkosten, die 60 Prozent der Gesamtkosten ausmachten (in manchem Betrieb sogar bis zu 70 Prozent), würden eine Erhöhung um 13 bis 14 Prozent erfordern. Hinzu kämen Treibstoffpreise und weitere Kosten, die eine Erhöhung um insgesamt 15 bis 17 Prozent unerlässlich machen.
Da die Mindestlohnerhöhung trotz Versuch, eine Fristverschiebung zu bewirken, zum 1.10. zu erwarten sei, „sollten sich bereits jetzt die Genehmigungsbehörden auf die Tarifanpassungen einstellen, denn eine entsprechende Anhebung zeitgleich mit der Erhöhung des Mindestlohns auf nunmehr 12 Euro findet in der breiten Öffentlichkeit die höchste Akzeptanz.“
VDV und VVRP berichten, dass sie bereits mit den einzelnen Genehmigungsbehörden im Austausch stehen und auf die schwierige Situation für die Branche aufmerksam machen. „Die überwiegende Anzahl der Genehmigungsbehörden teilte uns mit, dass prinzipiell schon jetzt entsprechende Anträge eingehen sollten.“ Die Verbände empfehlen daher, umgehend Tarifanpassungsanträge zu stellen, „damit die zum höchstwahrscheinlich 1. Oktober 2022 durch den Mindestlohn entstehenden, enormen Kostenzuwächse adäquat und rechtzeitig ausgeglichen werden können.
Des weiteren weisen die Verbände auf die Möglichkeit hin, Verträge mit Krankenkassen kurzfristig zu kündigen bzw. nachzuverhandeln: „Wie wir bereits berichteten, umfasst der letzte Abschluss mit den Krankenkassen eine Klausel, die den Verkehrsverbänden ein Sonderkündigungsrecht dahingehend einräumt, dass wenn sich während der Laufzeit der […] Mindestlohn […] überproportional erhöht, auch während der Laufzeit dieser Vereinbarung unverzüglich nach Bekanntwerden (Datum, Höhe) der Erhöhung in Verhandlungen eingetreten werden kann“, um eine einvernehmliche Vergütungsanpassung zu erzielen. Die Verbände kündigten an, rechtzeitig von diesem Recht Gebrauch zu machen und für eine adäquate Anpassung der Krankenfahrtenentgelte Sorge zu tragen. ar
Beitragsfoto: Axel Rühle