Die Begrenzung der Zahl für die kostenlosen Benutzungen der Kurzzeitparkplätze am Flughafen BER auf drei pro Kalendertag hat zu Protesten aus dem Taxigewerbe geführt. Nachdem der Senat sich eingeschaltet hat, soll die Regelung jetzt deutlich entschärft werden.
Die Betreibergesellschaft des Flughafens wollte den Fahrzeugandrang am Flughafen verringern und das Taxigewerbe vor unlauteren Konkurrenten schützen, so die offizielle Begründung dafür, dass sie Ende Februar die kostenlosen Durchfahrten begrenzt hat. Für zehn Minuten auf dem Kurzzeitparkplatz nichts bezahlen müssen – das geht seitdem nur noch dreimal zwischen 0 und 24 Uhr.
Das Taxigewerbe sieht in der Regelung zum Teil mehr Fluch als Segen, denn ein Nachtfahrer weiß oft nicht, wie oft sein Kollege mit dem Taxi während der Tagschicht bereits Fahrgäste am Flughafen abgesetzt oder dort Aufträge ausgeführt hat, wozu er einen der beiden Kurzzeitparkplätze nutzen musste. Ist das Kontingent überschritten, so fallen erhebliche Gebühren an.
Die Folge waren Proteste unter anderem seitens der Innung des Berliner Taxigewerbes, mit denen man die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), die Parkplatzbewirtschaftungsfirma Apcoa sowie die zuständige Berliner Senatsverwaltung zum Handeln aufgefordert hatte. Letztere hat nun mitgeteilt, dass sie die Proteste ihrerseits an die FBB weitergeleitet hat, woraufhin diese sich zu einer „Anpassung“ der Regelung entschieden habe.
Für einen Testzeitraum von zunächst zwei Monaten „werden künftig die Anzahl der Einfahrten eines Taxis um 08:00, 16:00 und 00:00 wieder auf null gesetzt. So soll es den Taxifahrern ermöglicht werden, in verschiedenen Schichten den BER mehrfach anzufahren.“
Um den Taxis wieder ein häufigeres Entladen am Flughafen zu ermöglichen, wird es zudem die Möglichkeit geben, in den drei achtstündigen Zeitfenstern jeweils dreimal den Kurzzeitparkplatz der Ebene 1 (Abflug) und ebenfalls dreimal den der Ebene 0 (Ankunft), also neben den Ladeleisten, zu nutzen. „Damit soll es den Taxifahrern zudem ermöglicht werden, mehr als 3x pro Zeitfenster den BER anzufahren und Gäste für das Terminal T1 auf der E1 und Gäste für das Terminal T2 auf der E0 zu entladen.“
Die FBB befindet sich noch in abschließenden Abstimmungen mit Apcoa und plant eine Umsetzung des Beschlusses für voraussichtlich Anfang Mai. ar
Beitragsfoto: Axel Rühle