Er wollte sich mit einem angeblichen Vollrausch mildernde Umstände herbeireden. Die ausgeraubte Taxilenkerin hatte den Täter aber als nicht besonders berauscht wahrgenommen.
Nach dem Überfall am 20. Oktober 2021 hatte es nur vier Tage gedauert, bis die Salzburger Polizei den 23-jährigen, vorbestraften Mann durch die Auswertung von Spuren und Videoaufnahmen hatte festnehmen können. Er hatte eine Taxilenkerin im Anschluss an eine Fahrt in die Schopperstraße in Itzling, gut einen Kilometer nördlich des Hauptbahnhofs, mit einem Messer bedroht und ihr die Geldbörse mit über 220 Euro Bargeld und Taxigutscheinen im Wert von weiteren 120 Euro entrissen. Die Frau blieb körperlich unverletzt.
Der Mann hatte bereits eine Haftstrafe wegen schweren Raubes verbüßt und war erst fünf Monate zuvor aus der Justizanstalt entlassen worden. Beim kürzlichen Prozess vor dem Landesgericht hatte der Verteidiger des Räubers behauptet, sein Mandant hätte kein Messer bei sich gehabt und könnte sich nicht an den Überfall erinnern, da er schwer unter Drogen gestanden hätte, vor allem Alkohol. Der Beschuldigte stritt die Tat ab. Der Überfall konnte aber anhand von Fingerabdrücken nachgewiesen werden. Zudem wird er in einen Gerichtsgutachten als zur Tatzeit zurechnungsfähig bezeichnet.
Das Gericht hat dem Opfer mehr geglaubt als dem Täter und den aus dem Irak stammenden Mann nun zu drei Jahren und sechs Monaten „unbedingter“ Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil kann aber noch angefochten werden. ar
Beitragsfoto: Symbolfotomontage Axel Rühle