Ab September 2023 wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BAFA) nicht mehr die Anschaffung von betrieblich genutzten E-Fahrzeugen unterstützen. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen sieht darin einen ungerechtfertigten Nachteil zulasten der E-Taxi-Umsteigewilligen.
Die sogenannte BAFA-Prämie war auch für die Taxibranche ein Anreiz für den Umstieg auf einen emissionsfreien Antrieb. Am September will die Bundesregierung diesen Kaufanreiz nur für Privatpersonen zugänglich machen. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) zeigt für diese Entscheidung wenig Verständnis.
„Es ist völlig unverständlich: Ein privater Pkw mit rund 15.000 Kilometern Laufleistung im Jahr wird unterstützt. E-Taxis, die rund 90.000 Kilometer im Jahr fahren, bekommen keinen Cent“, sagte Michael Oppermann, Geschäftsführer des Verbandes. Er fragte weiter: „Wie sollen in der ohnehin schon sehr angespannten finanziellen Situation mehr Unternehmen auf saubere Fahrzeuge umsteigen, wenn die Bundesregierung die Förderungen dafür einstellt und nur auf Privatpersonen reduziert?“
In der Tat ist das Argument mit der Laufleistung nicht von der Hand zu weisen. Ist es doch auch ein Argument für eine regionale E-Taxi Förderung in den Metropolen, denn wer viel fahren muss, der hat auch das größte CO₂ Einsparpotential. Damit punktet beispielsweise die Hamburger Politik, wo ja bereits mehr als 270 Taxis elektrisch unterwegs sind.
Der Verband forderte daher Bundesverkehrsminister Volker Wissing auf, sich weiter für die Förderung von Elektromobilität einzusetzen. „Der Minister hatte sich klar positioniert und gerade Taxis und Kurierdiensten mit enorm hohen Fahrleistungen vor allem in den Innenstädten mehr Förderung in Aussicht gestellt. Er muss zu seinem Wort stehen“, forderte Oppermann. Der Bundesverband Taxi und Mietwagen hat mit seinem „Bundesfahrplan E-Taxi“ bereits 2021 aufgezeigt, wie die Taxiflotte spätestens 2030 ohne Emissionen fahren kann. Eingegangen ist die Bundesregierung auf diese Pläne noch nicht.
Stattdessen wird die Förderung sukzessive heruntergefahren. Ab dem 1. Januar 2023 wird der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) in Abhängigkeit vom Kaufpreis nur noch mit 3.000 bis 4.500 Euro bezuschusst. Ab dem 1.9.2023 wird der Kreis der Antragsberechtigten zudem auf Privatpersonen begrenzt. Für E-Autos über 45.000 Euro Nettolistenpreis entfällt der Umweltbonus ab dem 1. Januar 2024 vollständig. Die bislang gewährte Förderung für Plug-in-Hybride läuft zum Monatsende aus. sg
Beitragsfoto: Symbolbild E-Taxi Quelle: BVM