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Inklusionstaxi: Umrüstpflicht trotz finanzieller Krise

von Simon Günnewig
27. September 2024
Lesedauer ca. 2 Minuten.
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Inklusionstaxi: Umrüstpflicht trotz finanzieller Krise
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Das Personenbeförderungsgesetz gilt für alle Taxibetriebe in Deutschland gleichermaßen. Wie die einzelnen Paragraphen ausgelegt und angewendet werden, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Dem Bayerischen Landtag wurde jetzt von Vertretern des unzufriedenen Münchner Taxigewerbes eine Petition zugestellt.

Konkret geht es um den Paragraph 64c des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Er sorgt in München für Aufregung und regelt, dass ab der 19. Taxikonzession, das darauffolgende Taxi ein Inklusionstaxi sein muss. Kommen weitere Konzessionen hinzu, müssen 5 Prozent der Fahrzeugflotte Menschen in Rollstühlen befördern können.

Mehr inklusive Fahrzeuge ist ein Anliegen, welches mehrheitlich von den Münchner Kollegen unterstützt wird. Eine Voraussetzung, die aktuell nicht erfüllt wird, ist allerdings, dass sich der zeitliche und finanzielle Aufwand für die Unternehmer nicht rechnet.

Dass die Umbaukosten eines Taxis für den Rollstuhltransport finanziell nicht ohne weiteres zu stemmen sind, ist auch der Stadt München deutlich geworden. Sie hat bereits vor Jahren eine Inklusionstaxiförderung ins Leben gerufen, welche den Umbau finanziell großzügig unterstützt. Nur soll das erste Inklusionstaxi eines Unternehmens nach Meinung der Stadt nicht von der Förderung profitieren dürfen, denn das erste Inklusionstaxi sei vom Staat verpflichtend.

Die Münchner Taxiunternehmer haben das eine Zeit lang zähneknirschend zur Kenntnis genommen. Insgesamt 16 Inklusionstaxis wurden deshalb ohne Förderung auf die Straße gebracht. Doch wegen der schlechten wirtschaftlichen Lage und weil für die wirklich zeitaufwendigen und dadurch unrentablen Inklusionsfahrten im Taxitarif auf absehbare Zeit kein Zuschlag vorgesehen ist, funktioniert das Inklusionstaxi in München schlichtweg nicht.

In der Petition, die vom Taxiverband München (TVM) und vom Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V. unterzeichnet wurde, wird die Förderung aller Münchner Inklusionstaxis gefordert. Sowohl für das erste Inklusionstaxi eines Betriebs, als auch rückwirkend für alle Inklusionstaxis, die bisher umgerüstet wurden und keine Förderung beanspruchen durften.

Die Petition wurde von Horst Wiegand im Maximilianeum, dem Sitz des Bayerischen Landtags, übergeben. Wiegand ist Inklusionsbeauftragter der Münchner IsarFunk-Taxizentrale und nimmt in dieser Funktion auch an Gesprächen mit Münchner Stadtpolitikern teil, um dort ebenfalls für eine einheitliche Förderung und für einen Zuschlag für Rollstuhlfahrten zu kämpfen (z.B. kürzlich beim Münchner „Mietwagen-Stadtrat“ Richard Progl). Wie die Reaktionen der Politiker aussehen werden, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. sg

Beitragsfoto: Horst Wiegand von TVM übergibt die Petition am Maximilianeum. Foto: TVM

Tags: Bayerische LAndtagFörderungHorst WiegandInklusionstaxiLandesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V.LV BayernPetitionTaxiverband MünchenTVM
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Simon Günnewig

Als „Redakteur Technik“ betreut er die Fahrzeug- und Zubehör-Themen in den klassischen Print und Onlinekanälen der Taxi-Times. Weiterhin ist er Ansprechpartner für Bewegtbild und digitale Distribution der Taxi Times Inhalte.

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