Update vom 4. Juni 2023: siehe unten
Der Erlass des Bayerischen Wirtschaftsministers für Rückzahlungen von Coronahilfen hat nun auch den GVN aktiv werden lassen. Er fordert das Gleiche für die Taxibetriebe in Niedersachsen. Auch die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi Mietwagen e.V. (FPN) und der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. haben sich mit dem gleichen Ziel an die Politik gewandt.
Ähnlich wie in Bayern soll das Land einen Erlass der Rückzahlung von Corona-Hilfen dann ermöglichen, wenn andernfalls die Existenz des Betriebs gefährdet ist. Das fordert die „Fachvereinigung Taxi und Mietwagen im GVN“ in einem Brief an den Niedersächsischen Wirtschaftsminister Olaf Lies, den man gemeinsam mit dem Dachverband TMV erarbeitet hat.
Mit dem Schreiben, das der Taxi-Times-Redaktion vorliegt, wählen die Fachvereinigungs-Vorsitzende Gundula Hauenstein und der Geschäftsführer Stephen Schubert den „direkten Dienstweg“. Auf diesen habe man sich beim politischen Currywurst-Abend des GVN verständigt, bei dem der Wirtschaftsminister zusammen mit zahlreichen anderen Landespolitikern erschienen war (Taxi Times berichtete).
Im Brief an den Minister schildern Hauenstein und Schubert noch einmal die aktuell schwierige Situation des mittelständischen Taxi- und Mietwagengewerbes, „welches anders als Uber, Bolt & Co. keine milliardenschweren Konzerne hinter sich stehen hat“. Die Branche sei durch die Corona-Pandemie in einem maximal existenzgefährdenden Maß gebeutelt.
Mit dem Auslaufen der Maßnahmen und der nun drohenden Rückzahlung der Corona-Soforthilfen sehe sich die Branche mit einer katastrophalen Lage konfrontiert. „Bei vielen unserer selbständigen Klein- und Kleinstunternehmen gefährden diese Rückzahlungen die komplette Existenz“, warnt der GVN.
Der Verband verweist daher auf die bayerische Initiative. Dort hatte der Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger die Möglichkeit eines Schuldenerlasses in die Wege geleitet. Solch ein Erlass kann ab 1. Juni online von allen Unternehmen beantragt werden, die durch die Rückzahlung von ihrer Existenz bedroht sind. Es erfolgt dann eine Einzelfallprüfung nach klaren Kriterien, die die wirtschaftliche Situation des Antragstellers berücksichtigt und im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses die Rückzahlung erlässt.
„Eine Existenzgefährdung wird vermutet, wenn der erwartete Jahresüberschuss nach Steuern, die weiteren Einkünfte sowie das liquide Betriebsvermögen nicht ausreicht, um die Soforthilfe-Rückzahlung – angenommen wird in allen Fällen eine fiktive Ratenzahlung von 5.000 Euro pro Jahr – zu leisten“, heißt es in der entsprechenden Erklärung.
Im Interesse der Betroffenen können inhabergeführte Unternehmen und Soloselbständige den individuellen Pfändungsfreibetrag ergänzt um den pfändungsfreien Beitrag zur Altersvorsorge geltend machen.
Bei den weiteren Einkünften werden Einkünfte der Ehegatten nur berücksichtigt, soweit sie über 30.000 Euro jährlich hinausgehen. Vom liquiden Betriebsvermögen können die laufenden notwendigen Personal- und Sachausgaben – beispielsweise Löhne und Mietzahlungen – für die auf den Zeitpunkt der Erlassantragstellung folgenden drei Monate als Schonvermögen abgezogen werden.
Für den GVN schöpfe die bayerische Vorgehensweise den juristischen Spielraum maximal aus, weshalb Hauenstein und Schubert darin auch eine gute Grundlage für einen niedersächsischen Weg sehen. „Mit solch einem Weg des Erlasses, der unkompliziert online beantragt werden kann, könnten wir auch in Niedersachsen […] in einer schwierigen Krisensituation ein wichtiges Zeichen für den Mittelstand des Landes setzen, der gerade als Rückgrat auch der niedersächsischen Wirtschaft jede sinnvolle Unterstützung des Staates braucht. jh
Update vom 4. Juni 2023:
Die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi Mietwagen e.V. (FPN) und der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. haben sich in einem Schreiben an die in Nordrhein-Westfalen zuständige Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energien, gewandt. Nach einer kurzen Vorstellung der Verbände und deren Aufgaben, wird auf die existenzbedrohenden Folgen hingewiesen, welche die Pflicht zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfen für viele Unternehmer mit sich bringen wird.
Mit den gleichen Argumenten, wie sie auch der GVN anbringt (s.o.), fordern die beiden Verbände dem drohenden Taxisterben vorzugreifen, indem man nach dem Grundsatz zu handelt, dass auch in Nordrhein- Westfalen derjenige, der wenig verdient und seine Existenz gefährdet sieht, den Erlass der Rückzahlung von Corona-Hilfen beantragen kann. sg
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