Je länger es dauert, bis eine Fachkundeprüfung für Personenbeförderer verpflichtend wird, desto mehr stellt sich die Frage, wie man mit der Übergangszeit umgeht. Sollen Fahrer, die seit August 2021 ohne Prüfung den P-Schein bekommen haben, die Prüfung dann noch rückwirkend nachholen müssen?
Seit im August 2021 die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes in Kraft getreten ist, müssen Taxifahrer, die neu in den Beruf einsteigen, keine Ortskunde mehr nachweisen. An die Stelle dieser Prüfung tritt eine Kleine Fachkunde, der sich dann nicht nur angehende Taxi-, sondern auch Mietwagenfahrer stellen müssen.
Doch seit fast zwei Jahren findet gar keine Prüfung statt – weil das zuständige Bundesverkehrsministerium bisher weder inhaltlich noch strukturell die Umsetzung dieser Prüfung definiert hat. Wann Bewerber für den Taxi- oder Mietwagenschein eine solche Fachkunde nachweisen müssen, steht noch immer in den Sternen.
Mit zunehmender Verzögerung muss man sich daher verstärkt die Frage stellen, was mit jenen Taxi- und Mietwagenfahrern geschieht, die seit dem 1. August ohne Orts- und ohne Fachkunde fahren. Ihnen wurde der Personenbeförderungsschein meist mit der Auflage genehmigt, die Prüfung nachzuholen, sobald die Inhalte definiert sind.
In einer der regelmäßigen Videoschaltungen mit einem Bundestagspolitiker des Taxi- und Mietwagenverbands hat der FDP-Abgeordnete Jürgen Lenders kürzlich die Frage aufgegriffen. Er könne sich gut vorstellen, dass man die von den Fahrern mittlerweile erworbene Berufserfahrung als „konkludentes Handeln“ anerkenne und somit keine rückwirkende Fachkundeprüfung mehr verlange, sagte der Politiker. Für Lenders wäre dies ein unbürokratischer Weg, weil es kaum zu leisten wäre, diese Neulinge jetzt rückwirkend alle auf einmal zu prüfen. Markus Gossmann, Vizepräsident des TMV, griff diese Idee als durchaus vorstellbar auf, weil viele Taxibetriebe, aber auch Zentralen die Neulinge selbst schulen würden.
Gossmann wurde dann aber während der Diskussion von seinen eigenen Mitgliedern zurückgepfiffen. Dr. Michael Stehr, Geschäftsführer jenes Verbandes in Nordrhein, dem auch Gossmann angehört, berichtete von einem kürzlichen Gespräch mit der Düsseldorfer Straßenverkehrsbehörde. Man stelle dort bei der Bearbeitung der Beschwerden ein deutliches Problem mit der Qualität und der Sprache fest. „Die Kleine Fachkunde soll ja auch die Newcomer dazu bewegen, ihren Spracherwerb etwas zu beschleunigen“, hob Stehr hervor, denn die Kommunikation mit dem Kunden sei essenziell – auch vor dem Hintergrund der 40 Millionen Krankenfahrten, die die Taxibranche bundesweit pro Jahr erbringt.
Ins selbe Horn stieß auch Christian Linz, bis vor kurzem noch Vorstand der Taxi Nürnberg eG: Er wusste aus seiner Stadt zu berichten, dass sich die Zahl der Beschwerdefälle, die im Disziplinarausschuss der Genossenschaft abgeurteilt werden, in den letzten beiden Jahren verdoppelt habe. Die Anzahl der Interessenten ist höher, aber die Qualität dieser neuen Arbeitskräfte oft unterirdisch“ sagte Linz. „Wir bekommen eine Welle von unqualifiziertem Personal mit Leuten, die sich dann schon gar nicht mehr verständigen können.“
Michael Mühlin, Geschäftsführer einer Düsseldorfer Taxizentrale, betonte, dass die Qualität vor allen Dingen im Mietwagengewerbe fehle. „Die gesamte Mobilitätsbranche verliert, wenn die Qualität nachlässt.“ Sein Plädoyer war deshalb eindeutig: Unbedingt eine Prüfung für alle, die seit dem 1. August einen P-Schein erhalten haben. Abzunehmen wäre eine solche Prüfung durch die Industrie- und Handelskammern oder auch durch eigene Gremien, die man dazu noch aufbauen müsste.
Das würde auch das Problem der Kapazitätsfrage lösen, wenn zum Zeitpunkt der Einführung der Kleinen Fachkunde neben den echten Neubewerbern auch die „Neulinge mit Berufserfahrung“ um die freien Prüfungsplätze konkurrieren müssten. Dr. Stehr warnte in diesem Zusammenhang davor, die Prüfung als Aufgabengebiet den Straßenverkehrsämtern zu überlassen, denn diese seien bereits jetzt stark be-, wenn nicht gar überlastet. Sie hätten zudem eine noch eine Bugwelle an eigenen liegengebliebenen Aufgaben abzutragen, weil sie zu Corona-Zeiten die Gesundheitsämter unterstützt haben.
In diesem Zusammenhang ist ein Vorschlag von Thomas Kroker bemerkenswert. Der Vorsitzende des Landesverbands Bayerischer Taxi- und Mietwagenunternehmer plädiert gegenüber Taxi Times für eine 50/50-Regelung. „Es muss gewährleistet sein, dass mindestens jeder zweite Bewerber für einen Prüfungsplatz zur Kleinen Fachkunde ein echter Neuling ist. Sonst haben wir das Problem, dass in den ersten Monaten nach der Einführung der Fachkunde diejenigen alle Prüfungsplätze belegen, die seit dem 1. August 2021 schon Taxi fahren und zur Nachprüfung verpflichtet sind.“ jh
Beitrags-Symbolfoto: Axel Rühle
Genau dass , was dieses Gewerbe braucht : Fahrer
mit „ konkludiertem Wissen“
, eigentlich sollte man lieber Unwissen sagen…
Aber das ist genau der Uber Sprech , der da abgesondert wird.
Fakt ist : zur Novelle wurde ausdrücklich davon gesprochen, dass die neu dazu kommenden Kandidaten nachgeprüft würden .
Aber die Abwärtsspirale der Qualität bei der Personenbeförderung , übrigens dadurch natürlich auch im Taxigewerbe ,dreht sich ungebremst weiter !!!
Hier in Berlin ist das sehr gut zu beobachten .
Da fällt mir nichts mehr dazu ein. Leider hat sich die Branche immer mehr zum negativen entwickelt. „Du sagen, ich fahren“ ist ja fast schon super, weil der Fahrer der deutschen Sprache etwas mächtig ist.
Wenn ich „Goodbye Deutschland“ schaue, gibt es leider auch deutsche Auswanderer, die der Meinung sind, die Landessprache wird überbewertet. U… und B… und wie sie sich alle nennen, werden sich die Hände reiben…mal sehen, was passiert, wenn Google mal ausfällt. Wer mit redlich Arbeit seinen Lebensunterhalt verdienen will ist herzlich willkommen.