Wenn zwei sich streiten, geht es oft irgendwann auch ums liebe Geld. So kam es auch im Rahmen des Austritts dreier großer Landesverbände aus dem Bundesverband zum Streit, der dann vor Gericht ausgetragen wurde.
Das Verfahren endete mit einem Punktsieg für die Klägergemeinschaft der Ausgetretenen, die gegen den Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. (BVTM) geklagt hatte, denn der BVTM zog seine Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung, die für ihn negativ ausgefallen war, zurück.
Was war geschehen? Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen (GVN), der Landesverband Bayerischer Taxi- und Mietwagen-Unternehmen sowie die Fachvereinigung Personennahverkehr (FPN) aus NRW hatten Ende des Jahres 2020 ihre Mitgliedschaften im Bundesverband Taxi und Mietwagen (BVTM) durch Kündigung beendet. In der Endphase des Streits, als die Kündigungen bereits ausgesprochen waren, wurde auf einer Mitgliederversammlung des BVTM eine außerordentliche Umlage zur Bewältigung außergewöhnlicher Aufgaben beschlossen. Der BVTM begründete die Sonderumlage mit zusätzlichen Kosten für die „Scheuerwehr“-Tour sowie mit erhöhten Kosten für die Pensionsrückstellung für einen früheren Geschäftsführer.
Diese Sachverhalte lagen zum Zeitpunkt dieses Beschlusses bereits in der Vergangenheit. Die beschlossene Umlage betrug für die drei austretenden Landesverbände in Summe einen sehr hohen fünfstelligen Betrag. Die Verantwortlichen der drei austretenden Verbände verständigten sich darauf, in einer gemeinsamen Klage gegen diese erhobene Umlage vorzugehen. Man vertrat den Standpunkt, dass eine Umlage für eine außergewöhnliche Aufgabe in einem Verein zuerst durch die Basis genehmigt werden muss und erst danach ausgeführt werden kann. Die Klage wurde vom Landgericht Berlin in erster Instanz zugunsten der Kläger entschieden und die klagenden Verbände sollten diese Umlage doch nicht bezahlen.
Gegen diese Entscheidung legte der BVTM zunächst Berufung ein. Nach einer langen Wartezeit auf einen Termin wurde dieser Fall im November 2023 in zweiter Instanz beim Kammergericht in Berlin erneut verhandelt. Im Laufe dieser Verhandlung nahm der Berufungskläger diese Berufung dann jedoch zurück, und das erstinstanzliche Urteil erlangt nun Rechtskraft. Zwar war das Kammergericht während der Verhandlung der Argumentation der Vorinstanz nicht in allen Teilen gefolgt, es hatte aber auch klar gemacht hat, dass der Bundesverband die finanziellen Ansprüche gegenüber den Landesverbänden juristisch nicht würde durchsetzen können. Der dringenden Empfehlung des Gerichts, sich außergerichtlich zu verständigen, sind beide Seiten daraufhin nachgekommen.
Die Klägergemeinschaft von GVN, LV Bayern und FPN kommentierte die Berufungsrücknahme in einer Pressemeldung: „Im Ergebnis haben beide Instanzen unsere Rechtsauffassung bestätigt. Damit ist dieses langwierige Verfahren nun mit einem für uns erfreulichen Ergebnis beendet.“ Das kommentiert Michael Oppermann, Geschäftsführer des BVTM: „Das Kammergericht ist ausdrücklich dem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts, das der Klage der ausgetretenen Verbände Recht gegeben hatte, nicht gefolgt. Dennoch hat sich der Bundesverband Taxi und Mietwagen e. V. nach Erörterung der Rechtsfragen vor und mit dem Kammergericht dazu entschlossen, den Streit um das Geld unter Abwägung aller Aspekte beilegen zu wollen, und nahm die Berufung zurück. Im Gegenzug haben die klagenden Verbände auf die Erstattung ihrer Anwaltskosten für das Berufungsverfahren verzichtet.“
Oppermann erklärt die Berufungsrücknahme des BVTM weiter: „Die Entscheidung beruht auch auf der Erwägung, die gewerbepolitische Spaltung des Taxigewerbes baldmöglichst zu überwinden. Die Entscheidung hat keine Folgewirkung auf den Beschluss der Sonderumlage als solches und insofern auch keine direkte Auswirkung auf die Budgetplanung und die Leistungsfähigkeit des Bundesverbands. Unser Blick richtet sich weiter konsequent nach vorn.“ rw
Kommentar des Autors: Es ist unbedingt erfreulich für die Branche, dass der finanzielle Teil des Rosenkrieges nun wohl abgeschlossen zu sein scheint. Schon seit längerem ist innerhalb und außerhalb des Gewerbes der Wunsch zu hören, die Branche möge doch möglichst mit einer Stimme sprechen, denn nur so würden die einzelnen Protagonisten auch als mögliche Verhandlungspartner gegenüber der Politik wirklich ernstgenommen. Von daher wäre es wünschenswert, wenn diese Berufungsrücknahme nur ein erster Schritt zu einer insgesamt optimierten Verständigung der Beteiligten wäre, denn die Branche braucht gerade in diesen wilden Zeiten eine starke Stimme so dringend wie wohl nie zuvor. rw
Beitragsbild: Grafik mit freundlicher Genehmigung von Theater-ist-bühnereif.de, Theater in Würselen-Broichweiden
Es wäre tatsächlich wünschenswert wenn die Branche mit einer Stimme sprechen würde.
Leider besteht nach wie vor eine große Kluft zwischen den Interessen der Großzentralen und dem Rest.
Diese Kluft müsste zunächst transparent überwunden werden um an das Ziel einer gemeinsamen Stimme heranzukommen. Leider spalten Partikularinteressen einiger weniger, weiterhin das Gewerbe.
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß breit gestreut ganz schön locker mit unserem Geld umgegangen wird !!!