Bereits über 600 Taxis fahren in Hamburg vollelektrisch durch die Hansestadt. Jetzt hat die Genehmigungsbehörde die Auflagen für die Leihtaxi-Betriebe entsprechend angepasst.
Taxis müssen stets einsatzbereit sein, nur so kann der Besitzer (Konzessionsinhaber) Geld verdienen. Damit dies auch im Falle einer länger dauernden Reparatur oder auch nach einem Unfall mit Totalschaden oder anschließenden Werkstattaufenthalt gewährleistet ist, haben sich überall in Deutschland Firmen darauf spezialisiert, Leihtaxis anzubieten. Sie verfügen über die nötigen Zulassung-VVoraussetzungen für einen Taxi-Einsatz. Wer solch ein Leihtaxi einsetzt, muss dies der zuständigen Genehmigungsbehörde mitteilen. Unternehmen, die sich auf den Verleih von Taxis spezialisiert haben, haben in den Fahrzeugen meist auch die entsprechenden Geräte für die Auftragsvermittlung eingebaut. Bei einer Leihtaxi-Miete aufgrund eines nichtverschuldeten Unfalls übernhemen viele von Ihnen auch die Abrechnung mit der Versicherung. Der Unternehmer unterschreibt dem Leihtaxi-Unternehmen dafür eine so genannte Abtretungserklärung.
Wer in Hamburg ein Taxi fährt, welches über das Projekt Zukunft gefördert wird, stand bislang vor dem Problem, dass kaum elektrische Leihtaxis zur Verfügung standen. Problematisch war das insbesondere deshalb, weil beim Einsatz eines Verbrenner-Leihtaxis, dessen Leihdauer mehr als 4 Wochen beträgt, dem Unternehmer anteilig die E-Taxi Förderung abgezogen wird.
Bereits im August des vergangenen Jahres hatte der erste Leihtaxi-Unternehmer auf darauf reagiert und das erste elektrische Leihtaxi, einen VW ID.4 bei der BVM angemeldet. Nur wenig später, bei einem gemeinsamen Treffen der Behörde und den Leihtaxi- Unternehmen wurde seit Dezember offizielle Quotenregelung vorgestellt. Das Prinzip hinter der Quotenregelung sieht eine Quote vom Verbrenner und E-Taxi vor, welche der aktuellen Situation in Hamburg entspricht. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das, dass wenn jedes zweite Hamburger Taxi elektrisch fährt auch jedes zweite Leihtaxi ein E-Taxi sein muss.
Um zu vermeiden, dass ein Verbrenner-Leihtaxi zur Dauerleihgabe wird wurde in der Leihtaxi-regelung zudem der Passus aufgenommen, dass ein Leihtaxi, welches nicht lokal emissionsfrei ist, maximal 6 Monate am Stück verliehen werden darf. Darüber bei welchem Unternehmer welches Taxi im Einsatz ist muss die Behörde stets informiert werden.
Genau wie bei den klassischen Taxis können ab dem 1.1.2025 ausschließlich elektrische Leihtaxis in Betrieb gesetzt werden. Ab dann gilt auch die Quoten-Regelung für die Leihtaxi unternehmen. Die Quote wird halbjährlich ermittelt und von der Behörde für Verkehr und Mobilität vorgegeben. Die Quotenregelung greift auch immer dann, wenn der Verleiher seinen Fahrzeugbestand ändert. Einzige Ausnahme sind Großraumtaxis mit mindestens acht Sitzplätzen. Sie müssen erst ab dem 1.1.2027 lokal emissionsfrei sein. sg
Beitragsfoto: Hauptbahnhof Hamburg. Quelle: pixabay
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